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18.03.2021 | von Dipl.-Ing. Franz Augustin

Wie Rindermäster, Mutterkuhhalter und Kälbermäster zur „Qplus-Rind“-Förderung kommen.

Aufmacherfoto.jpg © LK Kärnten/Wolfgang Stromberger
© LK Kärnten/Wolfgang Stromberger
Qplus Rind – Fokus Tiergesundheit“ – so nennt sich das neu konzipierte Zusatzmodul in der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Rinderhaltung“. Landwirte die daran teilnehmen, werden durch Bund und Land zukünftig mit deutlich höheren De-minimis-Beihilfen unterstützt.

Ziel des AMA-Gütesiegel-Zusatzmoduls „Qplus Rind“ ist die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine nachhaltige Steigerung der Produktions- und Fleischqualität in der Rinder- und Kälberhaltung. Hierfür sind von einer anerkannten Abwicklungsstelle für jeden teilnehmenden Betrieb Parameter bezüglich Tiergesundheit, Tierhaltung, Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität zu erfassen und zu dokumentieren. Diese betriebsindividuellen Daten werden dann mit vorgegebenen Kennzahlen verglichen und den Betrieben in einem jährlichen Bericht übergeben. Erreicht ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, besteht die Aufgabe der Abwicklungsstelle darin, Maßnahmen zur Absicherung und weiteren Verbesserung der Kennzahlen zu setzten. Unterschreitet ein Betrieb die vorgebebenen Kennzahlen, hat die Abwicklungsstelle mit dem Betrieb eine Maßnahmenplanung durchzuführen, die eine Erreichung der Zielvorgaben sicherstellen soll. Primär sollen die Teilnehmer am „Qplus Rind“ also davon profitieren, dass sich durch externe Begleitung und Beratung die Tiergesundheit und die Leistung auf ihren Betrieben verbessert.
 
Q Plus Rind.jpg © LK Kärnten/Kärntner Bauer

AMA-Gütesiegelvertrag Voraussetzung

Teilnahmevoraussetzung ist ein aufrechter Erzeugervertrag (Teilnahme an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Rinderhaltung“) und der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Teilnahme am Modul „Qplus Rind“. Darüber hinaus hat der teilnehmende Betrieb einen Vertrag mit einer von der AMA-Marketing anerkannten Abwicklungsstelle abzuschließen. Die Liste der anerkannten Abwicklungsstellen ist unter www.amainfo.at abrufbar. In Kärnten sind bislang die BVG Kärntner Fleisch Gen.m.b.H und die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstellen anerkannt. Betriebe, die bereits bisher am „Qplus Rind“–Modul teilgenommen haben, brauchen lediglich einen neuen Vertrag (Teilnahmeerklärung, Einwilligungserklärung, Vollmacht) mit ihrer Abwicklungsstelle abzuschließen (wird zumeist mit den nächsten Betriebsbesuchen der Qualitätsbeauftragten der Abwicklungsstellen erfolgen). Für ihren Aufwand wird den teilnehmenden Landwirten von den Abwicklungsstellen eine Rechnung gestellt (Sockelbetrag je Betrieb und ein Betrag je vermarktetem Rind). Dieser Rechnungsbetrag wird von der Abwicklungsstelle bei der AMA zur Förderung eingereicht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der teilnehmende Betrieb 100 % des Nettobetrags der Rechnung als Förderung für die Teilnahme an einem Qualitätsprogramm rückerstattet. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme am „Qplus Rind“ zu setzen, haben Bund und Länder beschlossen, die De-minimis-Beihilfen für dieses Qualitätsprogramm deutlich aufzustocken. Hierfür stehen nun 7 Mio. Euro jährlich zur Verfügung, sodass es anstatt des bisherigen pauschalen Zuschusses von 500 Euro jährlich einen nach Betriebsgröße gestaffelten jährlichen Zuschuss von 1000 bis 2400 Euro gibt.
 
Präsident.jpg © Paul Gruber

Kommentar: Mehr Plus für Mutterkuhbetriebe! ÖR Ing. Johann Mößler, LK-Präsident

Nach monatelangen Verhandlungen konnte das Qualitätsprogramm „Qplus Rind“ auf neue Beine gestellt werden. Gemeinsam mit dem Bundesministerium, den Agrarreferenten und der ARGE Rind wurde eine Verbesserung der Fördermaßnahme vereinbart, mit dem Ziel die Qualitätsproduktion im Rindfleischsektor auszubauen. 

Das neue „Qplus-Rind“-Programm ist ein wichtiger Schritt für die Unterstützung der in Kärnten so zentralen Mutterkuhhaltung. Ab 2021 erhalten Betriebe zwischen fünf und zehn Mutterkühen eine verbesserte Anreizförderung von 1000 Euro pro Betrieb, d. h. zwischen 100 und 200 Euro pro Mutterkuh. In Abhängigkeit von der Anzahl der gehaltenen Mutterkühe erhöht sich die Prämie auf 2400 Euro. Für kleinere Betriebe mit drei und vier Mutterkühen, die nicht an der bundesweiten Maßnahme teilnehmen können, wurde auf Bitte der LK von Agrarlandesrat Martin Gruber eine kärntenweite Unterstützung in Aussicht gestellt. Aber auch Rindermastbetriebe und Kälberproduzenten profitieren von der neuen Maßnahme durch höhere Fördersätze in Abhängigkeit von der Anzahl der vermarkteten Rinder. 

Ein weiteres Plus der Maßnahme: Mittels betriebsindividueller Leistungsberichte über die vermarkteten Rinder können Produktionstechnik und Fleischqualität optimiert und damit letztlich das Einkommen verbessert werden. Qualität ist Trumpf – daher lade ich alle Mutterkuh-, Rinder- und Kälbermastbetriebe in Kärnten ein, bei diesem Programm mitzumachen!

 

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