Kein AMA-Gütesiegel bei dauernder Anbindehaltung
Die gesetzliche Frist wurde zwei Mal unter Angabe von Gründen für bestimmte Ausnahmesituationen verlängert (2012, 2020) und läuft nun mit 2030 endgültig aus. Das Ende der dauernden Anbindehaltung bedeutet, dass Rindern an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung gewährt werden muss.
Die AMA-Marketing beschloss in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Vertretern der Landwirtschaft, der Verarbeitungswirtschaft und des Lebensmittelhandels Schritte zu einem früheren Umstieg als gesetzlich vorgesehen:
- Bereits im Sommer 2022 wurde eine Weiterentwicklung des Gütesiegels für Milch und Milchprodukte auf den Weg gebracht: Das heißt, ab 1. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel-Milchviehbetrieben mehr geben.
- In einem weiteren Schritt einigte man sich im Fachgremium Frischfleisch auf das Ende der dauernden Anbindehaltung von Rindern im AMA-Gütesiegelprogramm, ebenfalls ab 1. Jänner 2024. Das bedeutet, dass Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig ausschließlich von Betrieben mit Kombinations- oder Laufstall-/Gruppenhaltung stammen dürfen. Da gemäß 1. Tierhaltungsverordnung die Haltung von Kälbern bis sechs Monate nur in Gruppen zulässig ist, betrifft die Zeitspanne eines Jahres daher das Lebensalter der Tiere zwischen sechs und 18 Monaten. Bei Tieren, die länger als 18 Monate gehalten werden, fokussiert sich der Betrachtungszeitraum primär auf die letzten zwölf Monate vor der Schlachtung.
Tierzukauf
Werden die Tiere am Endmastbetrieb in Anbindehaltung gehalten, kann die Haltung in Gruppen am Vorbetrieb angerechnet werden. Dazu sind Angaben am Viehverkehrsschein (VVS) notwendig. Zugekaufte Tiere, die für die Endmast in Anbindehaltung gehalten werden, können im Sinne der zu gewährleistenden 90-tägigen Bewegungsfreiheit daher maximal neun Monate in Anbindehaltung gehalten werden.
Regionale Produkte heben sich damit einmal mehr von Produkten aus dem Ausland ab. Die AMA-Marketing informiert die betroffenen Betriebe im AMA-Gütesiegel Rinderhaltung direkt. Die entsprechende Information mit Beispielen findet sich auf der Homepage www.amainfo.at.
Für bestehende Ställe gibt es im Tierschutzgesetz noch Ausnahmen, die 2030 auslaufen. Sollte die Umsetzung der geänderten AMA-Gütesiegelrichtlinien aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit, zwischen 2024 und 2030 außerhalb des AMA-Gütesiegels unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen noch weiter zu produzieren.
LK-Beratung
Bei Fragen zu möglichen Umbauten, Adaptionen oder Investitionsförderungen etc. stehen die Berater der Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) unterstützt Investitionen in tierfreundliche Haltungssysteme im Rahmen der Investitionsförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).