Kammerumlagenerhöhung zur Sicherstellung des Leistungsangebots
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Außenstellen und in der Zentrale in Klagenfurt bieten fachliche und juristische Beratung, ein umfangreiches Bildungs- und Serviceangebot und unterstützen die Betriebe in der Förderabwicklung (Mehrfachantrag, tierische und pflanzliche Produktion, Beratung & außerschulische Bildung etc.). Dafür ist eine entsprechende personelle Ausstattung notwendig.
Da die LK-Besoldungsordnung an jene des Landes Kärnten gebunden ist, steigen die Personalkosten analog zu jenen im Land Kärnten. Diese gestiegenen Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge erfordern nun folgende Maßnahmen, um die LK auch für die Zukunft als Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, und Bildungs- und Beratungseinrichtung abzusichern und das Leistungsangebot der LK wie bisher aufrecht erhalten zu können:
Da die LK-Besoldungsordnung an jene des Landes Kärnten gebunden ist, steigen die Personalkosten analog zu jenen im Land Kärnten. Diese gestiegenen Kosten und annähernd gleichbleibende Erträge erfordern nun folgende Maßnahmen, um die LK auch für die Zukunft als Interessenvertretungs-, Förderungsabwicklungs-, und Bildungs- und Beratungseinrichtung abzusichern und das Leistungsangebot der LK wie bisher aufrecht erhalten zu können:
- Anhebung der Kammerumlage (erstmals seit 25 Jahren!) durch eine Erhöhung des Grundbetrages von 21,80 auf 49,00 Euro und des Hebesatzes von 600% auf 800%
- Weiterführung der Sparmaßnahmen: Sowohl im Personalbereich als auch bei den Sachkosten
Berechnung der Kammerumlage
Der Grundbetrag ist für jeden Betrieb gleich. Der Hebesatz wird auf den Grundsteuermessbetrag angewendet. Dieser berechnet sich wie folgt aus dem Einheitswert: Für die ersten 3.650 Euro werden 0,16% und für darüber liegende Einheitswertanteile werden 0,2% berechnet.
Beispiel für 10.000 Euro Einheitswert (Eigengrund):
Der Grundbetrag beträgt 49 Euro. Der Grundsteuermessbetrag beträgt 18,54 Euro (5,84 + 12,70). Der Hebesatz liegt ab 2024 bei 800 % vom Grundsteuermessbetrag. Die Kammerumlage beträgt daher 49 Euro Grundbetrag und 148,30 Euro Kammerumlage aus dem Hebesatz, d.h. in Summe 197,30 Euro.
Beispiel für 10.000 Euro Einheitswert (Eigengrund):
Der Grundbetrag beträgt 49 Euro. Der Grundsteuermessbetrag beträgt 18,54 Euro (5,84 + 12,70). Der Hebesatz liegt ab 2024 bei 800 % vom Grundsteuermessbetrag. Die Kammerumlage beträgt daher 49 Euro Grundbetrag und 148,30 Euro Kammerumlage aus dem Hebesatz, d.h. in Summe 197,30 Euro.
Im Vergleich zu anderen Landwirtschaftskammern hat Kärnten mit 800% einen der niedrigsten Hebesätze. Mit dieser Anpassung kann auch in Zukunft das klare Ziel der LK Kärnten sichergestellt werden – neben einer starken, unabhängigen Interessenvertretung das Leistungsangebot (Beratung, Förderabwicklung, Bildung, Dialog mit der Gesellschaft …) für unsere Bäuerinnen und Bauern auch weiterhin zu gewährleisten. Auszug aus dem Leistungsangebot der LK Kärnten siehe umseitig!