In eigener Sache
In der Kleinen Zeitung vom Montag, dem 21. Oktober und in der Oktoberausgabe des Magazins „Top Agrar“ wurde über den Ausgang eines Verfahrens vor dem Arbeitsgericht Klagenfurt berichtet. Üblicherweise sind Personalangelegenheiten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Im Bericht des „Top Agrar“ wurden unberechtigte Vorwürfe gegen die LK Kärnten erhoben, die in dieser Form nicht stehen gelassen werden können. Dem betreffenden Mitarbeiter wurde vorgeworfen, im Februar/März 2017 ein internes Protokoll unbefugt weitergegeben zu haben. Das Protokoll beinhaltete vertrauliche Aussagen von Führungskräften über die interne Zusammenarbeit und war auch nur für diesen Kreis bestimmt und diesem zugänglich. Da der betreffende Mitarbeiter als EDV-Administrator tätig war, hatte er Zugang zu allen Dateien und somit hohe Datenschutzerfordernisse einzuhalten. Eine Weiterbeschäftigung als Administrator war schon aus Datenschutzgründen undenkbar, weshalb eine Dienstfreistellung erfolgte. Im Zusammenhang mit der Freistellung wurden unverzüglich dringend erforderliche Maßnahmen zur Systemabsicherung durchgeführt.
Die vorgeworfene Handlung stellt arbeitsrechtlich einen Entlassungs- oder einen Kündigungsgrund dar. Auf Grund des Status des Mitarbeiters als Betriebsrat bedurfte eine Entlassung bzw. Kündigung der Zustimmung des Gerichts. Am 19. April 2017 wurde die erforderliche Klage beim Arbeitsgericht Klagenfurt eingebracht. Es folgten mehrere Verhandlungen (sechs an der Zahl!) und ein Wechsel in der Person des Richters auf Grund von Pensionierung.
Das erstinstanzliche Urteil wurde am 8. Dezember 2018, mehr als eineinhalb Jahre nach Einbringung, erlassen. Mit dem Urteil wurde die Klage abgewiesen. Grund war im Wesentlichen die verspätete Klagseinbringung. Das Gericht beurteilte die vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen, die für die verzögerte Klagseinbringung ursächlich waren, als irrelevant. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer war diese Beurteilung unverständlich und nicht nachvollziehbar. Allerdings wurde im Urteil erster Instanz dezidiert festgestellt, dass die vorgeworfene Weitergabe tatsächlich vom Beklagten vorgenommen wurde. Demzufolge wurden nach Prüfung und auf Anraten des Rechtsanwaltes Rechtsmittel eingebracht.
Es ist prinzipiell zutreffend, dass die im Verfahren erster Instanz vorgeschlagene Zahlung zur vergleichsweisen Beendigung auf Grund inakzeptabler Höhe abgelehnt wurde. Völlig unzutreffend ist aber die im „Top Agrar“ aufgestellte Behauptung, wonach die Kosten der Auseinandersetzung bzw. der finanzielle Schaden nun weit höher liegen dürften. Tatsächlich liegen die Verfahrenskosten weit unter dem vergleichsweise vorgeschlagenen Betrag. Auch die Behauptung, dass das Verfahren rund 150.000 Euro gekostet hätte trifft nicht zu. Der tatsächlich aufgewendete Betrag liegt erheblich darunter.
Auch der Vorwurf, wonach die LK Kärnten eine der teuersten Arbeitsrechtskanzleien von außerhalb Kärntens engagiert hätte, entbehrt jeglicher Grundlage. Die betreffende Anwaltskanzlei war bereits in einem anderen Verfahren Vertreterin der Landwirtschaftskammer. Sie hat dieses komplizierte Verfahren sehr gut abgewickelt und gewonnen. Die Kostenersparnis für die Landwirtschaftskammer betrug weit über eine Million Euro. Abgesehen davon wurden die für alle Rechtsanwälte geltenden Kostensätze verrechnet.
Im Bericht des „Top Agrar“ wurden unberechtigte Vorwürfe gegen die LK Kärnten erhoben, die in dieser Form nicht stehen gelassen werden können. Dem betreffenden Mitarbeiter wurde vorgeworfen, im Februar/März 2017 ein internes Protokoll unbefugt weitergegeben zu haben. Das Protokoll beinhaltete vertrauliche Aussagen von Führungskräften über die interne Zusammenarbeit und war auch nur für diesen Kreis bestimmt und diesem zugänglich. Da der betreffende Mitarbeiter als EDV-Administrator tätig war, hatte er Zugang zu allen Dateien und somit hohe Datenschutzerfordernisse einzuhalten. Eine Weiterbeschäftigung als Administrator war schon aus Datenschutzgründen undenkbar, weshalb eine Dienstfreistellung erfolgte. Im Zusammenhang mit der Freistellung wurden unverzüglich dringend erforderliche Maßnahmen zur Systemabsicherung durchgeführt.
Die vorgeworfene Handlung stellt arbeitsrechtlich einen Entlassungs- oder einen Kündigungsgrund dar. Auf Grund des Status des Mitarbeiters als Betriebsrat bedurfte eine Entlassung bzw. Kündigung der Zustimmung des Gerichts. Am 19. April 2017 wurde die erforderliche Klage beim Arbeitsgericht Klagenfurt eingebracht. Es folgten mehrere Verhandlungen (sechs an der Zahl!) und ein Wechsel in der Person des Richters auf Grund von Pensionierung.
Das erstinstanzliche Urteil wurde am 8. Dezember 2018, mehr als eineinhalb Jahre nach Einbringung, erlassen. Mit dem Urteil wurde die Klage abgewiesen. Grund war im Wesentlichen die verspätete Klagseinbringung. Das Gericht beurteilte die vorgenommenen Sicherungsmaßnahmen, die für die verzögerte Klagseinbringung ursächlich waren, als irrelevant. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer war diese Beurteilung unverständlich und nicht nachvollziehbar. Allerdings wurde im Urteil erster Instanz dezidiert festgestellt, dass die vorgeworfene Weitergabe tatsächlich vom Beklagten vorgenommen wurde. Demzufolge wurden nach Prüfung und auf Anraten des Rechtsanwaltes Rechtsmittel eingebracht.
Es ist prinzipiell zutreffend, dass die im Verfahren erster Instanz vorgeschlagene Zahlung zur vergleichsweisen Beendigung auf Grund inakzeptabler Höhe abgelehnt wurde. Völlig unzutreffend ist aber die im „Top Agrar“ aufgestellte Behauptung, wonach die Kosten der Auseinandersetzung bzw. der finanzielle Schaden nun weit höher liegen dürften. Tatsächlich liegen die Verfahrenskosten weit unter dem vergleichsweise vorgeschlagenen Betrag. Auch die Behauptung, dass das Verfahren rund 150.000 Euro gekostet hätte trifft nicht zu. Der tatsächlich aufgewendete Betrag liegt erheblich darunter.
Auch der Vorwurf, wonach die LK Kärnten eine der teuersten Arbeitsrechtskanzleien von außerhalb Kärntens engagiert hätte, entbehrt jeglicher Grundlage. Die betreffende Anwaltskanzlei war bereits in einem anderen Verfahren Vertreterin der Landwirtschaftskammer. Sie hat dieses komplizierte Verfahren sehr gut abgewickelt und gewonnen. Die Kostenersparnis für die Landwirtschaftskammer betrug weit über eine Million Euro. Abgesehen davon wurden die für alle Rechtsanwälte geltenden Kostensätze verrechnet.
Notwendige Maßnahmen
Ich lege großen Wert auf die Feststellung, dass die Entscheidungsträger der Landwirtschaftskammer Kärnten ihrer Verpflichtung, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitglieder und Mitarbeiter zu setzen, nachkommen mussten und nachgekommen sind. Es wäre wünschenswert, dass die vielen positiven Leistungen unserer Mitarbeiter eine adäquate, mediale Aufmerksamkeit erhalten.