Härtefallfonds bis März verlängert
Die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Land- und Forstwirtschaft waren und sind stark zu spüren. Um die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe weiterhin bestmöglich zu unterstützen, wird die für sie bestimmte Richtlinie zum Härtefallfonds überarbeitet und ausgeweitet, kündigt das Landwirtschaftsministerium (BMLRT) an.
Folgende zusätzlichen Maßnahmen sollen geschaffen werden:
Folgende Kriterien müssen vorliegen, um eine Förderung zu erhalten:
Außerdem verlängert die Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) – und zwar um ein Quartal bis zum Jahresende 2020. Dieser Fonds hilft gemeinnützigen Organisationen wie Sportvereinen, Freiwillige Feuerwehren, anerkannten Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbänden. Infos und Antragstellung: www.npo-fonds.at
Folgende zusätzlichen Maßnahmen sollen geschaffen werden:
- Ausweitung der Unterstützungsmaßnahmen von sechs auf zwölf Monate
- Unterstützungen können für insgesamt zwölf Monate beantragt werden.
- Der Betrachtungszeitraum wird von sechs Monaten auf zwölf Monate erweitert.
- Ansuchen können nunmehr für die Betrachtungszeiträume von 16. März 2020 bis 15. März 2021 monatsweise gestellt werden.
Folgende Kriterien müssen vorliegen, um eine Förderung zu erhalten:
- Wenn ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres oder
- eine Kostenerhöhung von mindestens 50% zu einem vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften vorliegt.
- Als Jungunternehmerin/Jungunternehmer, wenn in den Betriebszweigen ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 % vorliegt.
Außerdem verlängert die Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO) – und zwar um ein Quartal bis zum Jahresende 2020. Dieser Fonds hilft gemeinnützigen Organisationen wie Sportvereinen, Freiwillige Feuerwehren, anerkannten Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbänden. Infos und Antragstellung: www.npo-fonds.at