Hofkarten bei Antragstellung überprüfen

Grundlage für die Gewährung von Flächenprämien (Direktzahlungen, ÖPUL-Prämien, Ausgleichszulage) ist, dass alle landwirtschaftlich genutzten Flächen lagegenau beantragt werden und keine „nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen“ beinhalten dürfen. In periodischen Abständen erfolgt durch die Luftbilderneuerung eine Hofkartenaktualisierung.
Die AMA hat in das Invekos-GIS die Luftbilder der Befliegungen vom Sommer 2018 eingespielt.
In Kärnten sind etwa 1000 Betriebe von der Luftbilderneuerung betroffen und haben somit Handlungsbedarf, die Feldstücks- und Schlaggrenzen zu überprüfen. Das im Jahr 2018 beflogene Landesgebiet ist aus der Abbildung ersichtlich. Über den eAMA-Zugang können die aktualisierten Hofkarten im Invekos-GIS eingesehen werden. Dort finden sich auch betriebs- und feldstücksbezogene Hinweise, wenn ein neues Luftbild vorliegt.
Bewirtschaftungsgrenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass die beantragten Feldstücks- und Schlaggrenzen der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche anhand des neuen Luftbildes auf Lagegenauigkeit überprüft und bei Bedarf im Zuge einer Änderungsdigitalisierung an die Gegebenheiten in der Natur angepasst werden. Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen die neuen Luftbilder bereits im Zuge der Antragstellung des Herbstantrages 2019 beachten.
Ansonsten sind Anpassungen spätestens bis zum nächsten Mehrfachantrag durchzuführen. Die Verpflichtung der Überprüfung und Anpassung der Feldstücks- und Schlaggrenzen liegt beim Antragsteller.
In Kärnten sind etwa 1000 Betriebe von der Luftbilderneuerung betroffen und haben somit Handlungsbedarf, die Feldstücks- und Schlaggrenzen zu überprüfen. Das im Jahr 2018 beflogene Landesgebiet ist aus der Abbildung ersichtlich. Über den eAMA-Zugang können die aktualisierten Hofkarten im Invekos-GIS eingesehen werden. Dort finden sich auch betriebs- und feldstücksbezogene Hinweise, wenn ein neues Luftbild vorliegt.
Bewirtschaftungsgrenzen ändern sich im Laufe der Zeit. Wichtig ist, dass die beantragten Feldstücks- und Schlaggrenzen der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche anhand des neuen Luftbildes auf Lagegenauigkeit überprüft und bei Bedarf im Zuge einer Änderungsdigitalisierung an die Gegebenheiten in der Natur angepasst werden. Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen die neuen Luftbilder bereits im Zuge der Antragstellung des Herbstantrages 2019 beachten.
Ansonsten sind Anpassungen spätestens bis zum nächsten Mehrfachantrag durchzuführen. Die Verpflichtung der Überprüfung und Anpassung der Feldstücks- und Schlaggrenzen liegt beim Antragsteller.
Referenzwartung durch AMA
Die AMA legt mit der Referenzfläche die maximal beihilfefähige Fläche fest. Auf Basis der neuen Luftbilder wird auch die Referenz von der AMA überarbeitet und aktualisiert. Wird eine Fläche außerhalb der Referenz beantragt, muss ein Referenzänderungsantrag (RAA-Online) bei der AMA eingebracht werden. Für eine positive Beurteilung müssen bereits bei der Versendung des Antrages entsprechende Belege und Unterlagen (z. B. Fotos, Rodungsbewilligung) beigelegt werden.
Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen Referenzänderungsanträge bis spätestens 15. Oktober 2019 einreichen. Alle anderen Betriebe können Referenzänderungsanträge bis 16. Dezember 2019 einreichen, oder im Zuge der MFA 2020-Antragstellung durchführen.
Teilnehmer an der ÖPUL 2015-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen Referenzänderungsanträge bis spätestens 15. Oktober 2019 einreichen. Alle anderen Betriebe können Referenzänderungsanträge bis 16. Dezember 2019 einreichen, oder im Zuge der MFA 2020-Antragstellung durchführen.
Hilfestellung durch LK
Die Außenstellen der LK Kärnten bieten Hilfestellung bei der Überprüfung der Feldstücke und Schläge und bei einer eventuell erforderlichen Änderungsdigitalisierung. Antragsteller mit neuen Luftbildern erhalten im Herbst einen persönlichen Digitalisierungstermin zugesandt.
Diese Überprüfungen und Digitalisierungen werden aufgrund des zeitlichen Mehraufwandes bereits im Vorfeld des Mehrfachantrages abgewickelt. Dies hat auch den Vorteil, dass eventuell erforderliche Referenzänderungsanträge bereits baldigst bei der AMA eingebracht und von dieser bearbeitet und beurteilt werden können. Nehmen Sie im eigenen Interesse den zugesandten Termin wahr.
Diese Überprüfungen und Digitalisierungen werden aufgrund des zeitlichen Mehraufwandes bereits im Vorfeld des Mehrfachantrages abgewickelt. Dies hat auch den Vorteil, dass eventuell erforderliche Referenzänderungsanträge bereits baldigst bei der AMA eingebracht und von dieser bearbeitet und beurteilt werden können. Nehmen Sie im eigenen Interesse den zugesandten Termin wahr.
5 Tipps zur Hofkartenaktualisierung
1. Prüfung der Feldstücksgrenzen
2. Prüfung der lagegenauen Beantragung aller Schläge, insbesondere bei
3. Prüfung der punktförmigen Landschaftselemente bei Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme UBB oder BIO
5. Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes
- Landwirtschaftliche Nutzfläche ist lagegenau beantragt
- Keine Beantragung von nicht landwirtschaftlicher Nutzfläche (NLN), wie z. B.
- Gebäude, Hofflächen, Freizeitflächen
- Straßen, befestigte Wege
- dauerhafte Lager- und Abstellflächen
- Gebüsch, Wald, Waldsaum, Aufforstungen usw.
- Stimmen Bewirtschaftungsgrenzen in der Natur (= sichtbar am Luftbild) nicht mit Feldstücksgrenzen überein oder hat sich seit der Luftbildaufnahme etwas verändert (z. B. Verbauung), dann besteht Digitalisierungsbedarf vor der nächsten Antragstellung (Herbstantrag 2019, Mehrfachantrag 2020)
2. Prüfung der lagegenauen Beantragung aller Schläge, insbesondere bei
- Hut- und Dauerweiden
- Biodiversitätsflächen
- WF-Schlägen (Naturschutz) flächigen Landschaftselementen
-
Bei „Dauerweiden“ ist zusätzlich zu überprüfen, ob die Schlagnutzung zutreffend ist
- sprich ein Reinigungsschnitt durchführbar ist und gemacht wird oder die Weidefläche einer „Hutweide“ zuzuordnen ist.
- Entspricht die Lage der bean- tragten Schlaggrenze nicht jener in der Natur, besteht unter Umständen Digitalisierungsbedarf.
3. Prüfung der punktförmigen Landschaftselemente bei Teilnahme an der ÖPUL- Maßnahme UBB oder BIO
- Überprüfung, ob bei jedem beantragten Baum/Busch in der Natur auch ein Baum/Busch vorhanden ist. Wenn nicht, besteht Digitalisierungsbedarf.
- Stimmt die AMA-Referenz nicht mit der Beantragung überein, ist ein Referenzänderungsantrag mit entsprechenden Nachweisen einzubringen, andernfalls besteht Digitalisierungsbedarf. Zu beachten ist hierbei, dass die Referenzierung durch die AMA für die von neuen Luftbildern betroffenen Gebiete voraussichtlich bis Ende 2019 abgeschlossen sein wird. Änderungen bei der Referenz können sich daher laufend ergeben.
5. Dokumentation des Digitalisierungsbedarfes
- Bei Inanspruchnahme der Hilfestellung für die Änderungen durch die Außenstellen ist die Dokumentation des Digitalisierungsbedarfs auf einer Kopie der letztgültigen Feldstücksliste oder auf einem Hofkartenausduck erforderlich bzw. hilfreich.