Herbstzeit – Traktorzeit – Nebelzeit
Gerade der Herbst mit seinen Nebeltagen und der früher hereinbrechenden Dunkelheit birgt zusätzliche Gefahren auf der Straße. Durch schlechte oder keine Beleuchtung sind die landwirtschaftlichen Zugmaschinen samt ihren Anhängern verbunden mit ihrer geringeren Bauartgeschwindigkeit im Straßenverkehr ein großes Gefahrenpotenzial. Besonders wichtig ist es daher, die Beleuchtung dieser Fahrzeuge regelmäßig vor Fahrtantritt zu überprüfen. Zusätzlich ist auf die Anbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Rückstrahler zu achten.
Der Traktor – egal welcher Größe – ist mit funktionierenden Scheinwerfern und Rücklichtern auszustatten, das bedeutet, es darf nur weißes Licht nach vorne und rotes Licht nach hinten ausgestrahlt werden. Die Arbeitsscheinwerfer mit weißem Licht nach hinten dürfen im Straßenverkehr wegen der hohen Blendgefahr der anderen Verkehrsteilnehmer nicht verwendet werden, dies ist nur am Hof oder bei der Feldarbeit erlaubt. Die Anhänger, welche nicht zum Verkehr zugelassen sind (10-km/h-Tafel), müssen zumindest rote dreieckige Rückstrahler am Heck und weiße Rückstrahler nach vorne angebracht haben. Anhänger mit einer Fahrerlaubnis bis 25 km/h und zum Verkehr zugelassene Anhänger mit einem amtlichen Kennzeichen müssen zusätzlich noch mit einer funktionierenden Beleuchtung (rotes Rücklicht und Bremslichter sowie Fahrtrichtungsanzeiger) und je nach Länge mit seitlich angebrachten orangen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Bei der Ladung ist neben einer entsprechenden Sicherung des transportierten Gutes auch darauf zu achten, dass die Rückstrahler bzw. Beleuchtungseinrichtungen nicht durch die Ladung selbst verdeckt werden. Bei Anbaugeräten ist es wichtig, eine etwaige Überbreite und oder Überlänge deutlich zu kennzeichnen. Dies geschieht mit reflektierenden Warnmarkierungen (rot/weiß straffierte Tafeln) und einer richtig angebrachten Langutfuhrtafel (weiße Fläche mit rotem Rand), die maximal in einer Höhe von 90 cm über der Fahrbahn montiert sein dürfen. Hier darf zusätzlich eine orange Drehleuchte verwendet werden.
Die Landesverkehrsabteilung der Polizei Kärnten wünscht Ihnen eine unfallfreie und sichere Fahrt.
Die Landesverkehrsabteilung der Polizei Kärnten wünscht Ihnen eine unfallfreie und sichere Fahrt.