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29.08.2019 | von Elke Brencic, Agrar- und Marktwirtschaft

Herbstantrag: was zu beachten ist

Die LK Kärnten bietet auch heuer technische Hilfestellung bei der Herbstantragstellung 2019 und bei der Änderungsdigitalisierung aufgrund der Luftbilderneuerung an.

© LK Kärnten/Petritz
© LK Kärnten/Petritz
Teilnehmer an der ÖPUL 2015 Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau (ZWF)“ müssen bis spätestens 15. Oktober 2019 den Herbstantrag 2019 abgeben. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Antragstellung auf elektronischem Weg via eAMA selbst durchzuführen (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder das Serviceangebot der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung zu nutzen.

Die LK Kärnten übermittelt allen teilnehmenden Betrieben einen persönlichen Abgabetermin in der zuständigen LK-Außenstelle. Die technische Hilfestellung bei der Online-Beantragung seitens der LK-Außenstellen wird aus dem Programm Ländliche Entwicklung 2014–2020 gefördert. Diese finanzielle Unterstützung von Bund, Land und Europäischer Union ermöglicht es der Landwirtschaftskammer, Hilfestellung für die Antragstellung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Es wird ersucht, die übermittelten Termine einzuhalten.

Wenn Sie die technische Hilfestellung nicht in Anspruch nehmen, wird im Sinne der Abwicklung gebeten, dies der zuständigen LK-Außenstelle mitzuteilen.

Vorbereitung auf Antragstellung

Die Antragstellung über die LK-Außenstellen setzt voraus, dass der Antragsteller gut vorbereitet ist und die aktuellen und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringt. Zu beachten ist, dass zur Antragstellung in der LK-Außenstelle der Antragsteller persönlich oder eine mit einer gültigen Vollmacht ausgestattete Person erscheinen muss.

In der von der AMA per Post oder über das eArchiv zur Verfügung gestellten „Feldstücksliste HA 2019“ sind die begrünten Schläge und die Begrünungsvarianten einzutragen. Weiters sollen Veränderungen der bewirtschafteten Ackerflächen (Stichtag 1. Oktober) für die Änderungsdigitalisierung vermerkt werden.

Wenn nicht ganze Feldstücke begrünt werden oder der begrünte Schlag nicht ident mit dem Schlag im MFA 2019 ist, sind Skizzen mit Maßen für die Digitalisierung erforderlich. Neue Schlagbildungen und Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen können auch auf der Hofkarte eingezeichnet und dokumentiert werden.
Dei LK-Außenstellen sind bei der Online-Abgabe des Herbstantrages gerne behilflich. © Riebler
Dei LK-Außenstellen sind bei der Online-Abgabe des Herbstantrages gerne behilflich. © Riebler

ÖPUL 2015-Maßnahmenanmeldung

Auch Betriebe, die eine ÖPUL-Maßnahmenanmeldung mittels Herbstantrag vornehmen wollen, können die Hilfestellung der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen. Mit dem Herbstantrag 2019 kann nur mehr in einjährige Maßnahmen eingestiegen werden. Für Kärnten sind hier die Maßnahmen „Tierschutz-Weide“ und „Tierschutz-Stallhaltung“ relevant. ÖPUL-Maßnahmenanmeldungen können bis 16. Dezember durchgeführt werden.

ÖPUL 2015-Flächenzugang 2020

Im ÖPUL 2015 gibt es eine Flächenzugangsregelung. Wird im Jahr 2020 eine Fläche erstmals in eine ÖPUL 2015–Maßnahme eingebracht, dann ist diese Fläche im Antragsjahr 2020 und auch in einem ÖPUL 2015-Verlängerungsjahr nicht prämienfähig. Betroffen hiervon sind alle grundstücksbezogenen ÖPUL 2015-Maßnahmen, wie zum Beispiel die „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“, die „Einschränkung ertragssteigernde Betriebsmittel“, die „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“, das „System Immergrün“, „Naturschutz“, die „Bewirtschaftung von Bergmähwiesen“ und der „Silageverzicht“.

Pachtet also ein Biobetrieb von einem UBB-Betrieb Flächen dazu, dann gilt dies als Flächenzugang und es wird für diese Flächen die Bioprämie nicht ausgezahlt. Die Weitergabe von Flächen zwischen zwei Biobetrieben fällt nicht in diese Flächenzugangsregelung. Der Übernehmer der Flächen erhält auch im Jahr 2020 die Bioprämie, da beim Vorbewirtschafter die Fläche bereits in der gleichen Maßnahme war. Auch bei kulturbezogenen Maßnahmen, wie zum Beispiel bei der „Zwischenfruchtbegrünung“ oder der „Mulch- und Direktsaat“, ist die Flächenzugangsregelung nicht relevant.
Wurden die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann eine Onlinekorrektur
zum Herbstantrag 2019 erfolgen. © Archiv
Wurden die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann eine Onlinekorrektur zum Herbstantrag 2019 erfolgen. © Archiv

Bewirtschafterwechsel

Steht ein Bewirtschafterwechsel (BWW) bevor, ist zu beachten, dass der Online-Antrag nur möglich ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im eAMA die aktuellen Daten vorhanden sind. Es obliegt dem Antragsteller, seine Betriebs- und Bewirtschafterdaten rechtzeitig richtigzustellen. Seitens der AMA ist die Meldung eines BWW unverzüglich, jedoch spätestens ein Monat vor Ende der Abgabefrist über die zuständige LK-Außenstelle durchzuführen, damit die Einarbeitung und Antragstellung fristgerecht erfolgen kann.

Handysignatur

Um den Landwirten die Online-Freischaltung der Handysignatur zu erleichtern, kann die Vorbereitung für die Aktivierung/Freischaltung einer Handysignatur über die LK-Außenstellen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Lichtbildausweis und ein registriertes Handy.

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