Gültigkeitsdauer betriebsbezogener Genehmigungen für Tiereingriffe überprüfen
Für etwa 4% aller tierhaltenden Bio-Betriebe entsteht mit Jahresende 2023 aufgrund geltender EU-Vorgaben und der nationalen Umsetzung durch das BMSGPK wieder Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Auslaufen gewährter Genehmigungen für betriebsbezogene Eingriffe. Darunter fallen das Zerstören der Hornanlage bei Kälbern (Nachzucht und Mast) und weiblichen Kitzen sowie das Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern. Läuft die erteilte Genehmigung mit Jahresende 2023 aus, kann bereits ab jetzt ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Wird dem Antrag zugestimmt, läuft die Genehmigung wieder für drei Jahre, beginnend ab 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026.
Durch diese neu eingerichtete Möglichkeit für Verlängerungsanträge können "Genehmigungslücken" künftig vermieden werden. Betriebe, die bei der Antragstellung im VIS eine E-Mail-Adresse hinterlegt und der Benachrichtigungsoption über den Verlauf des Antrags (Checkbox) zugestimmt haben, bekommen außerdem ab heuer eine Erinnerungsnachricht zugeschickt, die auf das baldige Auslaufen der betriebsbezogenen Genehmigung hinweist. Die Beantragung der Genehmigungsverlängerung ist jeweils ab drei Monate vor Ablauf einer bestehenden Genehmigung möglich (Oktober bis Jahresende).
Bei der Durchführung der Eingriffe sind jedenfalls die seit 1. Jänner 2023 geltenden Zeiträume in Zusammenhang mit der Zerstörung der Hornanlage bei Kälbern zu beachten. Während der Eingriff bis zu einem Alter von sechs Wochen durch eine sachkundige Person durchgeführt werden darf, müssen Eingriffe bis zum Alter von acht Wochen durch einen Tierarzt erfolgen. Fallweise Eingriffe bei Kälbern älter als acht Wochen bzw. bei Rindern dürfen ebenfalls nur durch den Tierarzt und mit vorab gestelltem und begründetem Antrag erfolgen.
Bei Fragen rund um die Antragstellung unterstützt die örtliche Bioberatung und VIS-Servicestelle der Landwirtschaftskammern oder von Bio Austria.
Durch diese neu eingerichtete Möglichkeit für Verlängerungsanträge können "Genehmigungslücken" künftig vermieden werden. Betriebe, die bei der Antragstellung im VIS eine E-Mail-Adresse hinterlegt und der Benachrichtigungsoption über den Verlauf des Antrags (Checkbox) zugestimmt haben, bekommen außerdem ab heuer eine Erinnerungsnachricht zugeschickt, die auf das baldige Auslaufen der betriebsbezogenen Genehmigung hinweist. Die Beantragung der Genehmigungsverlängerung ist jeweils ab drei Monate vor Ablauf einer bestehenden Genehmigung möglich (Oktober bis Jahresende).
Bei der Durchführung der Eingriffe sind jedenfalls die seit 1. Jänner 2023 geltenden Zeiträume in Zusammenhang mit der Zerstörung der Hornanlage bei Kälbern zu beachten. Während der Eingriff bis zu einem Alter von sechs Wochen durch eine sachkundige Person durchgeführt werden darf, müssen Eingriffe bis zum Alter von acht Wochen durch einen Tierarzt erfolgen. Fallweise Eingriffe bei Kälbern älter als acht Wochen bzw. bei Rindern dürfen ebenfalls nur durch den Tierarzt und mit vorab gestelltem und begründetem Antrag erfolgen.
Bei Fragen rund um die Antragstellung unterstützt die örtliche Bioberatung und VIS-Servicestelle der Landwirtschaftskammern oder von Bio Austria.