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Futterzukauf - Herkunft dokumentieren

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02.10.2024 | von Ing. Wolfgang Stromberger

Grundsätzlich ist die Dokumentation verpflichtend. Bei Handelsfuttermitteln erfüllen beispielsweise Sackanhänger, Lieferscheine und Rechnungen diese Anforderungen.

Futtermittel Transport 3 ab Feld 24 (002).jpg © Archiv
Auch beim Futterverkauf an Landwirte direkt ab Feld kommt der Futtermittel-Lieferschein zum Einsatz. © Archiv
Für An- und Verkäufe sämtlicher Futtermittel zwischen Landwirten wird empfohlen, einen Futtermittel-Lieferschein zu verwenden. Die Rückverfolgbarkeit und Futtermittelsicherheit laut Futtermittel-Verordnung werden dadurch gewährleistet. Vollständig ausgefüllte Lieferscheine dokumentieren die Herkunft der Futtermittel auch bei Kontrollen im Bereich Konditionalität. Der Lieferschein ist in erster Linie eine Ergänzung der Aufzeichnungen zum AMA-Gütesiegelprogramm und entspricht der Futtermittelrichtlinie "pastus+". Trotzdem ist er nicht nur für Gütesiegelproduzenten vorgesehen, sondern für alle Vieh haltenden Landwirte zu empfehlen, die hofeigene Futtermittel an- oder verkaufen. Dies betrifft besonders Grundfuttermittel wie zum Beispiel Heu, Futterstroh, Gras- und Maissilage. Ein Zusatznutzen ergibt sich durch die Absicherung bei Schadenersatzansprüchen, wenn Futtermittel Qualitätsmängel aufweisen.

Rückstellmuster

Rückstellmuster von Futtermittelverkäufen zwischen Landwirten sind nicht verbindlich vorgeschrieben. In Fall von Schadenersatzansprüchen können Qualitätsmängel jedoch nachgewiesen werden. Dafür sind eine repräsentative Probennahme sowie ein dazugehörendes Protokoll notwendig. Das Protokoll ist von allen an der Lieferung und Musterziehung beteiligten Personen zu unterschreiben.

5 Tipps zum Lieferschein

1. Lieferschein ausfüllen

Die analoge Version des Futtermittel-Lieferscheines ist in Form eines Durchschreibeverfahrens aufgebaut und besteht aus drei Teilen. Das Original verbleibt beim Landwirt als Verkäufer, die Durchschläge verbleiben beim Transporteur sowie beim Käufer. Alle Beteiligten müssen den Lieferschein unterschreiben und die entsprechenden Angaben bestätigen.
Die digitale Version kann über den Computer ausgefüllt und für alle Beteiligten ausgedruckt werden. Als Aufzeichnungsunterlage ist der Lieferschein drei Jahre lang aufzubewahren.
 

2. Angaben am Lieferschein

Die grün hinterlegten Felder sind vom Verkäufer auszufüllen und sollten folgende Angaben beinhalten: 
  • Angaben zum Betrieb wie LFBIS-Nr., Name und Anschrift 
  • Angaben, ob Biobetrieb mit Bekanntgabe der Biokontrollstelle, sofern ein anerkannter Biobetrieb mit gültigem Kontrollvertrag vorliegt 
  • Angaben zum Transport, sofern dieser durch den Verkäufer erfolgt 
  • Angaben zum Futtermittel wie Futterart, Menge, Erntejahr, Herkunft und besondere Hinweise zur Beschaffenheit bzw. Verwendbarkeit des Futtermittels, sofern Qualitätsmängel vorliegen 
Die grau hinterlegten Felder sind vom Käufer auszufüllen und beinhalten wie beim Verkäufer Angaben zum Betrieb und zum Transport, sofern dieser durch den Käufer durchgeführt wird. 
Was bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift?
  • die Richtigkeit der gemachten Angaben 
  • die Einhaltung der Hygienevorschriften 
  • die Herstellung des Futtermittels nach den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis 
  • die handelsübliche Beschaffenheit des Futtermittels, dass dieses unverdorben und unverfälscht ist
  • dass kein Untersuchungsergebnis bekannt ist, das dem Einsatz als Futtermittel entgegensteht

3. Transportangaben

Angaben zum Transport im gelben Feld sind dann vom Landwirt zu machen, wenn dieser den Futtermitteltransport als Verkäufer oder Käufer durchführt. Die Angaben dienen der Rückverfolgbarkeit im Falle einer Kontamination. Die Angaben beziehen sich auf Fragen zum Transportfahrzeug (ob ein betriebseigener Anhänger verwendet wurde), zur Vorfracht (ob landwirtschaftliche Urprodukte wie z. B. Getreide oder Sonstiges wie z. B. Handelsdünger transportiert wurden) und zum Transportdatum.

4. Haftungsfragen

Landwirte haften als Verkäufer von Futtermitteln mit ihrer Unterschrift für die Richtigkeit ihrer Angaben und die Einhaltung der Bedingungen auf der Rückseite. 
Hinweis: Der Futtermittel-Lieferschein ist nur für den An- und Verkauf zwischen Landwirten bestimmt und ersetzt nicht die Verkaufsbelege von Futtermittelfirmen. 
 

5. Bezug des Lieferscheins

Der Futtermittel-Lieferschein sowie das Merkblatt liegen in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer auf und werden kostenlos ausgegeben. Daneben gibt es auch eine abgeänderte, digitale Version des Futtermittel-Lieferscheines an Ende des Artikels.
Unter der Auswahl Dokumente kann der Futtermittellieferschein pastus Version 2018 heruntergeladen und direkt am Computer ausgefüllt werden. Die unterschriebenen Ausdrucke verbleiben dann wieder bei Käufer und Verkäufer zur Dokumentation.

Downloads zum Thema

  • Futtermittellieferschein pastus PDF 853,77 kB

Links zum Thema

  • www.amainfo.at

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