Expertentipp: Rechtstipps für Direktvermarktung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Direktvermarktung ist für bäuerliche Betriebe nicht unwesentlich. Ob Almausschank, Buschenschank, Ab-Hof-Verkauf oder Bauernmarkt - Vermarktung von selbst erzeugten Produkten liegt voll im Trend. EU-weite Vorschriften sind genauso zu beachten wie nationale Verordnungen, und auch regionale Regelungen der Bundesländer sind zu berücksichtigen. Wichtig für Betriebe ist es, sich vorher ausführlich zu informieren. Aufgrund der Komplexität sollten einzelne Rechtsbereiche differenziert betrachtet werden. Was aus steuerrechtlicher Sicht erlaubt ist, ist nicht automatisch auch im Gewerberecht möglich. Sprechtage dazu können gerne in Anspruch genommen werden.
Tolle Nachschlagewerke wie "Direktvermarktung von A bis Z“ oder die Broschüre "Rechtliches zur Direktvermarktung“ können kostenlos in der Landwirtschaftskammer Kärnten bezogen werden. Auch die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, wo nicht nur Fachexpertise, sondern auch der Austausch untereinander wertvoll ist, wird empfohlen. Im Zertifikatslehrgang für bäuerliche Vermarktung, der demnächst startet, werden diese Themen ebenso behandelt.
Tolle Nachschlagewerke wie "Direktvermarktung von A bis Z“ oder die Broschüre "Rechtliches zur Direktvermarktung“ können kostenlos in der Landwirtschaftskammer Kärnten bezogen werden. Auch die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, wo nicht nur Fachexpertise, sondern auch der Austausch untereinander wertvoll ist, wird empfohlen. Im Zertifikatslehrgang für bäuerliche Vermarktung, der demnächst startet, werden diese Themen ebenso behandelt.