EU-Entwaldungsverordnung: Änderungen beschlossen
Die EU-Kommission soll nun auch Länder oder Regionen bestimmen können, in denen es kein Entwaldungsrisiko gibt. Land- und Forstwirte solcher Länder, wie Österreich, brauchen im Zuge der Einführung dieser Nullrisikokategorie keine neuen Nachweise erbringen. Die Unterscheidung zwischen Ländern mit unterschiedlich hohem Entwaldungsrisiko entspricht einer zentralen Forderung der LK Kärnten. „Als eines der waldreichsten Bundesländer Österreichs brauchen wir eine standortverträgliche Umsetzung der Verordnung. Dafür müssen sich in den kommenden Verhandlungen nun alle politischen Kräfte einsetzen!“, betonte Agrarreferent LHStv. Martin Gruber. Ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung sei gelungen, sagte der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich (LKÖ) Josef Moosbrugger. „Länder wie Österreich mit strengsten Forstgesetzen zum Schutz der Wälder kämpfen eher gegen eine Ver- als eine Entwaldung. Die Waldfläche hat seit den 1960er-Jahren etwa um die Größe des Burgenlands zugenommen“, erklärte er.
Dass die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) gemäß EU-Parlamentsvotum nun nicht nur verschoben, sondern auch verbessert werden solle, sei ein zukunftsweisendes Zeichen der Vernunft – im Sinne des Klimaschutzes, regionaler Wertschöpfungsketten und des europäischen Wohlstandes. „Konkret geht es in unserer Branche darum, dass es für Bäuerinnen und Bauern, Forstwirtinnen und Forstwirte mit Produkten wie Holz, Soja und Rindfleisch in Ländern wie Österreich mit keinem Entwaldungsrisiko spürbare Erleichterungen bei den Berichtspflichten gibt. Sinn und Zweck ist, unsere kleinstrukturierten Land- und Forstwirtschaftsbetriebe vor einer völlig unsinnigen Bürokratieflut, die höchstens von großen Konzernen gestemmt werden könnte, zu bewahren“, hob der LKÖ-Präsident hervor. Das Ziel der Entwaldungsverordnung ist weiterhin ganz klar, dass die globale Entwaldung gestoppt werden soll, indem Produkte wie Holz, Rindfleisch, Soja und Kakao nicht in die Europäische Union importiert werden dürfen, wenn sie von gerodeten Waldflächen kommen. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen. „Die nun verabschiedeten inhaltlichen Verbesserungen der EUDR ermöglichen es, die EUDR in der Praxis anwendbar zu gestalten und damit das richtige Ziel überhaupt realistisch erreichen zu können“, freut sich Herbert Jöbstl, Obmann des Fachverbands der Holzindustrie Österreichs. „Es ist erfreulich, dass endlich anerkannt wird, dass Länder wie Österreich, die einen nachhaltigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten, nicht mit unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand belastet werden sollten“, bekräftigte Konrad Mylius, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich. Nun werden EU-Parlament, EU-Kommission und der Rat der EU-Mitgliedstaaten über die EU-Verordnung beraten.