EU-Entwaldungsverordnung stoppen
Die EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) setzt sich zum Ziel, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und Waldschädigung zu verringern. Palmöl, Kautschuk, Kaffee, Kakao, Holz, Soja und Rinder sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (bei Rindern das Fleisch, nicht jedoch die Milch) dürfen ab 2025 nur dann in der EU in Verkehr gebracht bzw. aus der EU ausgeführt werden, wenn sie:
legal und nicht auf ehemaligen Waldflächen (= entwaldungsfrei) erzeugt wurden sowie
eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Die Verordnung ist grundsätzlich beginnend mit 30. Dezember 2024 umzusetzen. KMU-Marktteilnehmer wie Land- und Forstwirte müssen, mit Ausnahme des Bereiches Holz, der Sorgfaltspflicht erst ab 30. Juni 2025 nachkommen. Da die Verordnung für Nicht-KMU-Marktteilnehmer (Sägewerke, Schlachthöfe, Futtermittelhändler etc.) bereits mit 30. Dezember 2024 umzusetzen ist, ist jedoch davon auszugehen, dass diese bereits ab diesem Zeitpunkt von ihren Lieferanten alle für die Sorgfaltserklärung notwendigen Informationen und Daten verlangen werden.
Was ist „Entwaldung“?
Entwaldung ist laut Entwaldungsverordnung jede seit Anfang 2021 erfolgte Umwandlung einer Waldfläche in eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Auch eine ab diesem Zeitpunkt legale und bewilligte Rodung nach dem österr. Forstgesetz zur Agrarstrukturverbesserung kann eine Entwaldung darstellen. Eine Umwandlung einer Waldfläche in bspw. eine Wohn- oder Infrastrukturfläche ist hingegen keine Entwaldung gemäß Entwaldungsverordnung.
Wie sind Land- und Forstwirte betroffen?
Für jedes Stück Holz, jedes Rind und jedes Kilogramm Soja muss noch vor Inverkehrbringen in der EU nachgewiesen werden, dass es entwaldungsfrei produziert wurde, auch wenn die Erzeugungsfläche vor 2021 bereits landwirtschaftlich genutzt wurde. Holz von Flächen, die bis 2021 noch Wald waren, darf ebenso wie darauf angebautes Soja nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Dasselbe gilt für auf diesen Flächen weidende Rinder.
Der Nachweis erfolgt durch Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein EU-Informationssystem und die dadurch erhaltene Referenznummer. Die Sorgfaltserklärung umfasst unter anderem die Geolokalisierung aller Erzeugungsflächen. Bei Rindern ist das nicht nur der Stall, sondern auch jede einzelne Weidefläche. Ohne Nachweis der Entwaldungsfreiheit ist mit Inkrafttreten der Verordnung kein Inverkehrbringen von Holz, Rind und Soja auf dem EU-Binnenmarkt mehr möglich. Sie müssen also mit entsprechenden Nachweisen vom Generalverdacht der Entwaldung „befreit“ werden.
Die Verpflichtung umfasst auch den Handel zwischen Landwirten (bspw. Verkauf von Einstellern) oder das Verschenken von Brennholz an die Verwandtschaft.
Der Nachweis erfolgt durch Hochladen einer Sorgfaltserklärung in ein EU-Informationssystem und die dadurch erhaltene Referenznummer. Die Sorgfaltserklärung umfasst unter anderem die Geolokalisierung aller Erzeugungsflächen. Bei Rindern ist das nicht nur der Stall, sondern auch jede einzelne Weidefläche. Ohne Nachweis der Entwaldungsfreiheit ist mit Inkrafttreten der Verordnung kein Inverkehrbringen von Holz, Rind und Soja auf dem EU-Binnenmarkt mehr möglich. Sie müssen also mit entsprechenden Nachweisen vom Generalverdacht der Entwaldung „befreit“ werden.
Die Verpflichtung umfasst auch den Handel zwischen Landwirten (bspw. Verkauf von Einstellern) oder das Verschenken von Brennholz an die Verwandtschaft.
Forderungen der Landwirtschaftskammer
Das Ziel, die Regenwaldzerstörung zu stoppen, ist zu unterstützen, darf aber nicht zu einem Bürokratiemonster für heimische Land- und Forstwirte werden. Noch dazu, wo Entwaldung in Österreich kein Problem ist.
Anwendung der Entwaldungsverordnung um zumindest ein Jahr verschieben. Rechtsunsicherheit, weil das EU-Informationssystem technisch nicht funktioniert und die wichtige Risikoeinstufung der Länder nicht rechtzeitig veröffentlicht wird.
Generelle Ausnahme von der Verordnung für Länder mit stabiler bzw. zunehmender Waldfläche und einer nachweislich nachhaltigen Waldbewirtschaftung auf Basis nationaler Forstgesetze.
Geolokalisierung von Rindern vereinfachen, nicht jede einzelne Weidefläche nachweisen.
Petition unterzeichnen
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen wurde vom Waldverband Österreich eine Petition gestartet, die noch bis zum 17. Juni 2024 unterzeichnet werden kann.