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30.07.2019 | von Lisa Sauer,BEd. Dipl.-Ing. Johanna Fasching

Ergänzungsfuttermittel am Biobetrieb – ein Stolperstein!

Futtermittel oder doch Arzneimittel? – Oftmals erscheinen sie hinsichtlich Verpackung und Wirkung ähnlich, müssen jedoch bei der Vergabe am Biobetrieb unbedingt unterschieden werden.

Während Tierarzneimittel vom Tierarzt uneingeschränkt verordnet werden dürfen, unterliegen Ergänzungsfuttermittel zusätzlich der EU-Bio-Verordnung. © Budimir Jevtic/stock.adobe.com
Während Tierarzneimittel vom Tierarzt uneingeschränkt verordnet werden dürfen, unterliegen Ergänzungsfuttermittel zusätzlich der EU-Bio-Verordnung. © Budimir Jevtic/stock.adobe.com
Futtermittel können – im Gegensatz zu Arzneimitteln – vom Tierarzt zwar abgegeben, aber nicht verschrieben werden und müssen zudem den Regelungen der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Wird ein nicht biotaugliches Futtermittel eingesetzt, kann dies im Zuge einer Biokontrolle zu Sanktionen führen. Um dies zu vermeiden, sollte sicherheitshalber beim Tierarzt nachgefragt oder auf das Etikett bzw. die Verpackung geachtet werden!

Einheitlicher ­Maßnahmenkatalog

Beim Einsatz eines nicht biotauglichen Ergänzungsfuttermittels tritt der seit 1. Jänner 2018 österreichweit gültige Maßnahmenkatalog in Kraft. Das heißt, die in Österreich zugelassene Biokontrollstelle muss sich an den Maßnahmenkatalog halten, womit ein einheitliches Vorgehen bei der Kontrolle und Zertifizierung gewährleistet wird.

Der Maßnahmenkatalog dient zur Sicherstellung der Vermarktung von verordnungskonformen Erzeugnissen aus biologischer Produktion. Es werden dabei jene Unregelmäßigkeiten und Verstöße beschrieben, die den Status als Bioprodukt oder Umstellungsprodukt beeinträchtigen. Gleichzeitig wird beschrieben, wann es zu einer Entfernung des Hinweises auf die biologische Produktion von der gesamten betroffenen Partie/Erzeugung oder zur befristeten Untersagung der Vermarktung von Bioerzeugnissen mit dem Bezug auf die biologische Produktion kommt.
Unter folgendem Link ist einsehbar, welche Maßnahmen bei verschiedenen Verstößen eintreffen: www.verbrauchergesundheit.gv.at/Lebensmittel

Probleme in der Praxis

Häufig werden in der Zeit um die Geburt Ergänzungsfuttermittel zur Vorbeugung gegen Stoffwechselstörungen (Ketose, Azidose oder Milchfieber) eingesetzt. Das Problem besteht darin, dass die meisten eingesetzten Diätergänzungsfuttermittel nicht in Bioqualität verfügbar und deshalb verbotene Futtermittel sind. Meist sind nicht die enthaltenen Mineralstoffe (Calcium oder Phosphor) problematisch, sondern andere Zutaten wie Bindemittel, welche nicht erlaubt sind.

Vorbeugungs­maßnahmen

In Akutfällen müssen die Tiere selbstverständlich durch den Tierarzt behandelt werden. Zur Milchfieber-Vorbeugung bei älteren Tieren und bei Risikotieren kann vom Tierarzt eine Vitamin-D3-Injektion einige Tage vor der Geburt verabreicht werden. Viele der Faktoren, die wichtig sind, kann der Landwirt beeinflussen. Er legt den Grundstein für eine stabile Tiergesundheit.

Grundsätzlich sollte der mittel- bis langfristige Ansatz am Biobetrieb in Managementverbesserungen und in der Zucht liegen. Ein wichtiger Ansatz ist, dass bei grundfutterbetonter Fütterung bzw. unter Biobedingungen besonders entscheidend ist, dass weder Kühe noch Kalbinnen verfettet zur Abkalbung kommen. Verfettete Tiere geben in den ersten Laktationstagen mehr Milch, jedoch fressen sie in den folgenden Laktationswochen deutlich weniger. Dadurch ist das Energiedefizit hoch und die Kühe melken sehr viel aus den Körperreserven. Dies belastet die Leber, den Stoffwechsel und reduziert die weitere Futteraufnahme noch stärker. Fette Kühe kämpfen außerdem vermehrt mit Schwergeburten, Nachgeburtsverhalten und Infektionserkrankungen (Gebärmutter) sowie Fruchtbarkeits- und Klauenproblemen.

Auch im sensiblen Zeitraum rund um die Geburt besteht oft noch Verbesserungspotenzial. In dieser Zeit sollte das bestmögliche Umfeld hinsichtlich Betreuung, Haltung und Fütterung geboten werden. Wichtige Hebel dazu sind etwa die langsame Umstellung der Ration auf bestes Grundfutter bereits vor der Abkalbung. Die Abkalbung selbst soll auf weichem, sauberem Strohbett in einer geschützten Umgebung erfolgen. Außerdem ist auf eine ausreichende Wasserversorgung rund um die Geburt Augenmerk zu legen. Am besten der Kuh gleich nach der Geburt lauwarmes Wasser anbieten.

Hilfestellung Betriebsmittelkatalog

Hilfreich ist vor allem der Betriebsmittelkatalog für biologische Landwirtschaft vom Verein InfoXgen, in dem alle Betriebsmittel (u.a. Futtermittel) gelistet sind, die der EU-Bioverordnung entsprechen und somit am Biobetrieb eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich sind im Betriebsmittelkatalog auch Verbandseinschränkungen z.B. für Bio Austria ausgewiesen.

Es besteht auch die Möglichkeit direkt auf der InfoXgen-Datenbank (www.infoxgen.com) nach erlaubten Betriebsmitteln zu suchen. Findet man ein Produkt nicht, sollte unbedingt mit der zuständigen Kontrollstelle Rücksprache gehalten werden.

5 Tipps der Beratung

  • 1. Nutzung des Betriebsmittelkatalogs und der Website www.infoxgen.com
  • 2. Nutzung des Leitfadens „Tierbehandlung am Biobetrieb“
  • 3. Bio Austria-Mitglieder können das Service­telefon von Dr. Elisabeth Stöger,   0676/946 47 74, nutzen
  • 4. Informationen bei der zuständigen Biokontrollstelle einholen
  • 5. Nachfrage im ­Biozentrum Kärnten 0463/58 50-54 18

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