Edle Fisch- und Ölprodukte auf dem Prüfstand
Für eine Teilnahme an der Fisch- bzw. Ölverkostung ist eine Online-Anmeldung unter www.ausgezeichnete-produkte.at erforderlich. Nach der Registrierung des Betriebes erfolgt die Anmeldung der Produkte, welche Sie zur Verkostung einreichen wollen.
Für Fragen zur Anmeldung und Einreichung ist eine HOTLINE eingerichtet - Tel.: 0463 58 50-13 92 HOTLINE-Zeiten:
Die genauen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einladung.
Für Fragen zur Anmeldung und Einreichung ist eine HOTLINE eingerichtet - Tel.: 0463 58 50-13 92 HOTLINE-Zeiten:
- Montag, 21. Oktober von 10 bis 12 Uhr
- Mittwoch, 6. November von 13 bis 15 Uhr
- Freitag, 8. November von 10 bis 12 Uhr
Die genauen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Einladung.
Alpe-Adria-Fischprämierung
Alle zwei Jahre findet die Alpe-Adria-Fischverkostung und Prämierung in Kärnten statt, an der bäuerliche Fischzüchter aus ganz Österreich, Slowenien, Oberitalien und Bayern teilnehmen. Der heimische Fisch ist ein sehr feines, edles und sensibles Lebensmittel, dessen Verarbeitung anspruchsvoll und zugleich grenzenlos vielfältig ist. Mithilfe der Verkostung hat jeder Fischzüchter die Chance, seine Produkte weiterzuentwickeln und den betrieblichen Erfolg zu steigern.
Geschulte Sensoriker beurteilen die eingereichten Fischprodukte nach dem Erscheinungsbild (Aussehen, Farbe, Beschaffenheit), der Konsistenz sowie dem Geruch und Geschmack (z.B. Reinheit, Frische, Würzung, Raucharoma). Ein bakteriologisches Gutachten gibt zusätzliche Auskunft, ob Schlachtung, Verarbeitung und Lagerung der Fischprodukte optimal durchgeführt wurden.
Jeder Prämierungsteilnehmer erhält eine schriftliche Rückmeldung von der Jurybewertung (Verkostung) sowie ein Untersuchungszeugnis des ILV Kärnten (Institut für Lebensmitteluntersuchung), wichtige Werkzeuge zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der betriebseigenen Produkte.
Ein weiteres Argument für die Prämierung liegt in der Möglichkeit, eine der begehrten Bronze-, Silber- oder Goldauszeichnungen zu erhalten. Besonders die dazugehörigen Urkunden und Aufkleber werden gerne von den bäuerlichen Produzenten bei der Vermarktung ihrer prämierten Produkte genutzt und stolz präsentiert. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit rund um die Fischprämierung fördert den Bekanntheitsgrad des Betriebes, schafft Bewusstsein bei den Konsumenten und der Gastronomie für die hochwertigen Fischprodukte und fördert den Verkauf.
Bei der Alpe-Adria-Fischprämierung können alle verarbeiteten Fischprodukte aus bäuerlicher Erzeugung eingereicht werden. Unterschieden wird zwischen den Kategorien:
Bewertet wird in den Kategorien „geräuchert“ (kalt oder heiß), „gebeizt“ und „Fischzubereitungen“ (z.B. Aufstriche, Pasteten, Kaviar).
Die Auszeichnung der prämierten Fischprodukte erfolgt im Rahmen des Fischzüchtertages am 10. März 2020 im Schloss Wolfsberg
Geschulte Sensoriker beurteilen die eingereichten Fischprodukte nach dem Erscheinungsbild (Aussehen, Farbe, Beschaffenheit), der Konsistenz sowie dem Geruch und Geschmack (z.B. Reinheit, Frische, Würzung, Raucharoma). Ein bakteriologisches Gutachten gibt zusätzliche Auskunft, ob Schlachtung, Verarbeitung und Lagerung der Fischprodukte optimal durchgeführt wurden.
Jeder Prämierungsteilnehmer erhält eine schriftliche Rückmeldung von der Jurybewertung (Verkostung) sowie ein Untersuchungszeugnis des ILV Kärnten (Institut für Lebensmitteluntersuchung), wichtige Werkzeuge zur Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der betriebseigenen Produkte.
Ein weiteres Argument für die Prämierung liegt in der Möglichkeit, eine der begehrten Bronze-, Silber- oder Goldauszeichnungen zu erhalten. Besonders die dazugehörigen Urkunden und Aufkleber werden gerne von den bäuerlichen Produzenten bei der Vermarktung ihrer prämierten Produkte genutzt und stolz präsentiert. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit rund um die Fischprämierung fördert den Bekanntheitsgrad des Betriebes, schafft Bewusstsein bei den Konsumenten und der Gastronomie für die hochwertigen Fischprodukte und fördert den Verkauf.
Bei der Alpe-Adria-Fischprämierung können alle verarbeiteten Fischprodukte aus bäuerlicher Erzeugung eingereicht werden. Unterschieden wird zwischen den Kategorien:
- Forellenartige – Salmoniden
- Karpfenartige – Cypriniden
- Reinanken – Coregonen
- Innovationskategorie – alle anderen Fischarten sowie
- Flusskrebse
Bewertet wird in den Kategorien „geräuchert“ (kalt oder heiß), „gebeizt“ und „Fischzubereitungen“ (z.B. Aufstriche, Pasteten, Kaviar).
Die Auszeichnung der prämierten Fischprodukte erfolgt im Rahmen des Fischzüchtertages am 10. März 2020 im Schloss Wolfsberg
Kosten Fischprämierung
Teilnahmegebühr:
pro Produkt 40 Euro; für Mitglieder des Direktvermarkterverbandes, Verein Kärntner Fischzüchter oder Bio-Austria-Mitgliedsbetriebe 35 Euro; für Betriebe mit dem Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ 30 Euro je Produkt.
Abgabe der Proben für die Verkostung und Labor aus dem Bundesland Kärnten:
Labor: 12. November, 9 bis 11 Uhr persönlich oder per Post beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Sensorik: 26. November, 10 bis 12 Uhr persönlich oder per Post: Bildungshaus Schloss Krastowitz, Krastowitz 1, 9020 Klagenfurt – Vermerk am Paket: Fischprämierung
Abgabe der Proben für die Verkostung und Labor außerhalb des Bundeslandes Kärnten:
Labor und Sensorik: 26. November, 10 bis 12 Uhr, persönlich oder per Post: Bildungshaus Schloss Krastowitz, Krastowitz 1, 9020 Klagenfurt – Vermerk am Paket: Fischprämierung
Abgabemengen Sensorik: 2 ganze Fische, Filets, Becher ohne Garnitur oder Dekoration mit einem Gesamtgewicht von mind. 300 g.
Labor: Was soll untersucht werden?
Ein Produkt pro Betrieb – risikoreichstes Produkt gilt als Betriebsaussage. Für die Probe, die ins Labor geht, ist ein Laborprobenbegleitschein (am Artikelende zum Download) auszufüllen und der Probe beizulegen. Die Probenmengen müssen eingehalten werden, ansonsten werden diese nicht entgegengenommen.
Paket 1: verpflichtende bakteriologische Untersuchung
Abgabemenge: 5 ganze Fische oder 5 Filets mit Namen versehen und ausgefülltem Probenbegleitschein.
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 100 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 85 Euro; ohne Mitgliedschaft 140 Euro.
Paket 2: Bakteriologische Untersuchung und Rauchbegleitstoffe
Abgabemenge: 10 ganze Fische oder 10 Filets, mit Namen versehen und ausgefülltem Probenbegleitschein.
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband 210 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 150 Euro, ohne Mitgliedschaft 270 Euro.
Abgabe der Proben für die Verkostung und Labor aus dem Bundesland Kärnten:
Labor: 12. November, 9 bis 11 Uhr persönlich oder per Post beim Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt
Sensorik: 26. November, 10 bis 12 Uhr persönlich oder per Post: Bildungshaus Schloss Krastowitz, Krastowitz 1, 9020 Klagenfurt – Vermerk am Paket: Fischprämierung
Abgabe der Proben für die Verkostung und Labor außerhalb des Bundeslandes Kärnten:
Labor und Sensorik: 26. November, 10 bis 12 Uhr, persönlich oder per Post: Bildungshaus Schloss Krastowitz, Krastowitz 1, 9020 Klagenfurt – Vermerk am Paket: Fischprämierung
Abgabemengen Sensorik: 2 ganze Fische, Filets, Becher ohne Garnitur oder Dekoration mit einem Gesamtgewicht von mind. 300 g.
Labor: Was soll untersucht werden?
Ein Produkt pro Betrieb – risikoreichstes Produkt gilt als Betriebsaussage. Für die Probe, die ins Labor geht, ist ein Laborprobenbegleitschein (am Artikelende zum Download) auszufüllen und der Probe beizulegen. Die Probenmengen müssen eingehalten werden, ansonsten werden diese nicht entgegengenommen.
Paket 1: verpflichtende bakteriologische Untersuchung
Abgabemenge: 5 ganze Fische oder 5 Filets mit Namen versehen und ausgefülltem Probenbegleitschein.
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 100 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 85 Euro; ohne Mitgliedschaft 140 Euro.
Paket 2: Bakteriologische Untersuchung und Rauchbegleitstoffe
Abgabemenge: 10 ganze Fische oder 10 Filets, mit Namen versehen und ausgefülltem Probenbegleitschein.
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband 210 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 150 Euro, ohne Mitgliedschaft 270 Euro.
Speiseölprämierung
Für bäuerliche Speiseölproduzenten gibt es heuer wieder die Möglichkeit, die Qualität der eigenen Öle am 28. November bei der 3. Alpe-Adria-Ölprämierung überprüfen zu lassen.
Warum sollten Sie eigentlich an einer Prämierung teilnehmen? Der Hauptnutzen einer Prämierungsteilnahme liegt sicher in der Qualitätssicherung der selbst erzeugten Produkte. Die Betriebe erhalten zu jedem ihrer eingereichten Produkte eine Rückmeldung von geschulten Sensorikern. Diese beurteilen die Öle nach dem Erscheinungsbild (Trübung, Flockung), nach der Konsistenz (Viskosität) sowie nach dem Geschmack (unedle Gerüche, Säure, oxidative Noten, Sauberkeit).
Weiters werden die Öle chemisch untersucht, was wiederum Auskunft darüber gibt, ob die Ernte, Lagerung und Verarbeitung der Rohstoffe optimal erfolgte. Die chemische Untersuchung wird vom Lebensmittelinstitut Dr. Wagner durchgeführt.
Zugelassen sind alle bäuerlich hergestellten pflanzlichen Speiseöle, z. B. Kürbiskern-, Sonnenblumen-, Hanf-, Lein-, Distelöl, mit Ausnahme von Olivenöl. Der Rohstoff muss aus eigener Produktion stammen. Die Einreicher verpflichten sich außerdem zur Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
Prämierungen steigern den betrieblichen Erfolg. Sie sind werbewirksam und geben wichtige Rückmeldungen. Es hat sich auch gezeigt, dass die Teilnahme an Prämierungen durchwegs eine sehr gute Resonanz bei der Kundschaft findet und sich prämierte und eingereichte Produkte wesentlich besser verkaufen lassen.
Die Auszeichnung der prämierten Ölprodukte erfolgt im Rahmen der St. Andräer Agrarwoche am 4. Februar 2020 in St. Andrä.
Warum sollten Sie eigentlich an einer Prämierung teilnehmen? Der Hauptnutzen einer Prämierungsteilnahme liegt sicher in der Qualitätssicherung der selbst erzeugten Produkte. Die Betriebe erhalten zu jedem ihrer eingereichten Produkte eine Rückmeldung von geschulten Sensorikern. Diese beurteilen die Öle nach dem Erscheinungsbild (Trübung, Flockung), nach der Konsistenz (Viskosität) sowie nach dem Geschmack (unedle Gerüche, Säure, oxidative Noten, Sauberkeit).
Weiters werden die Öle chemisch untersucht, was wiederum Auskunft darüber gibt, ob die Ernte, Lagerung und Verarbeitung der Rohstoffe optimal erfolgte. Die chemische Untersuchung wird vom Lebensmittelinstitut Dr. Wagner durchgeführt.
Zugelassen sind alle bäuerlich hergestellten pflanzlichen Speiseöle, z. B. Kürbiskern-, Sonnenblumen-, Hanf-, Lein-, Distelöl, mit Ausnahme von Olivenöl. Der Rohstoff muss aus eigener Produktion stammen. Die Einreicher verpflichten sich außerdem zur Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
Prämierungen steigern den betrieblichen Erfolg. Sie sind werbewirksam und geben wichtige Rückmeldungen. Es hat sich auch gezeigt, dass die Teilnahme an Prämierungen durchwegs eine sehr gute Resonanz bei der Kundschaft findet und sich prämierte und eingereichte Produkte wesentlich besser verkaufen lassen.
Die Auszeichnung der prämierten Ölprodukte erfolgt im Rahmen der St. Andräer Agrarwoche am 4. Februar 2020 in St. Andrä.
Kosten Ölprämierung
Teilnahmegebühr: pro Produkt 40 Euro; für Mitglieder des Direktvermarkterverbandes oder Bio-Austria-Mitgliedsbetriebe 35 Euro; für Betriebe mit dem Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ 30 Euro je Produkt.
Abgabetermin für Verkostung und Labor:
Dienstag, 19. November, 9 bis 12 Uhr im Büro des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt. Gerne können Sie uns Ihr Öl auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Abgabemenge Sensorik:
pro eingereichtem Produkt 2 Flaschen á 250 ml ohne Namen
Labor: Was soll untersucht werden?
Ein Produkt pro Betrieb – risikoreichstes Produkt gilt als Betriebsaussage. Für die Probe, die ins Labor geht, ist ein Laborprobenbegleitschein (zum Download am Artikelende) auszufüllen und der Probe beizulegen. Die Probenmengen müssen eingehalten werden, ansonsten werden diese nicht entgegengenommen.
Paket 1: Säurezahl + Peroxidzahl + Pestizide
Abgabemenge: 1 Flasche á 250 ml mit Namen versehen
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 100 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 80 Euro; ohne Mitgliedschaft 125 Euro.
Paket 2: Säurezahl + Peroxidzahl + Rauchbegleitstoffe (4 PAKs)
Abgabemenge: Eine Flasche á 250 ml mit Namen versehen (Laborschein ausfüllen).
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 120 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 100 Euro; ohne Mitgliedschaft 200 Euro.
Paket 3: Säurezahl + Peroxidzahl + Rauchbegleitstoffe (4 PAKs) + Pestizide.
Abgabemenge: Eine Flasche á 250 ml mit Namen versehen (Laborschein ausfüllen).
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 160 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 140 Euro; ohne Mitgliedschaft 300 Euro.
Abgabetermin für Verkostung und Labor:
Dienstag, 19. November, 9 bis 12 Uhr im Büro des Landesverbandes bäuerlicher Direktvermarkter Kärnten, Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt. Gerne können Sie uns Ihr Öl auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Abgabemenge Sensorik:
pro eingereichtem Produkt 2 Flaschen á 250 ml ohne Namen
Labor: Was soll untersucht werden?
Ein Produkt pro Betrieb – risikoreichstes Produkt gilt als Betriebsaussage. Für die Probe, die ins Labor geht, ist ein Laborprobenbegleitschein (zum Download am Artikelende) auszufüllen und der Probe beizulegen. Die Probenmengen müssen eingehalten werden, ansonsten werden diese nicht entgegengenommen.
Paket 1: Säurezahl + Peroxidzahl + Pestizide
Abgabemenge: 1 Flasche á 250 ml mit Namen versehen
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 100 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 80 Euro; ohne Mitgliedschaft 125 Euro.
Paket 2: Säurezahl + Peroxidzahl + Rauchbegleitstoffe (4 PAKs)
Abgabemenge: Eine Flasche á 250 ml mit Namen versehen (Laborschein ausfüllen).
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 120 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 100 Euro; ohne Mitgliedschaft 200 Euro.
Paket 3: Säurezahl + Peroxidzahl + Rauchbegleitstoffe (4 PAKs) + Pestizide.
Abgabemenge: Eine Flasche á 250 ml mit Namen versehen (Laborschein ausfüllen).
Kosten: Mitgliedschaft beim Direktvermarkterverband: 160 Euro; Mitgliedschaft bei „Gutes vom Bauernhof“ 140 Euro; ohne Mitgliedschaft 300 Euro.
Downloads zum Thema
- Einladung_Fisch_2019_fertig PDF 280,62 kB
- Einladung_Oel_2019_fertig PDF 273,16 kB
- Labor_Probenbegleitschein Fisch 2019 PDF 420,06 kB
- Sensorik_Probenbegleitschein Fisch 2019 PDF 683,84 kB
- Probenbegleitschein Öl 2019 PDF 667,75 kB
- Teilnahmeschein ÖL 2019 PDF 549,80 kB
- Teilnahmeschein Fisch 2019.docx PDF 382,26 kB