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Drei Resolutionen einstimmig beschlossen

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08.10.2025

Vom Freihandelsabkommen Mercosur über Entbürokratisierung bis hin zu einer starken Gemeinsamen Agrarpolitik reichten die Themen.

LK-Vollversammlung Okt25.jpg © LK/Wajand
Die Vollversammlung der LK Kärnten sprach sich einstimmig für ein Festhalten am Nein zu Mercosur aus. © LK/Wajand

Resolution 1: Stopp Mercosur

Anfang September hat die EU-Kommission Vertragstexte zum Abschluss des Freihandelsabkommens der EU mit den Mercosur-Ländern vorgelegt. Nun müssen der Rat der EU und die Abgeordneten zum EU-Parlament über das Abkommen abstimmen.
Dieses Freihandelsabkommen ist jedoch klar abzulehnen! Während die heimischen Bäuerinnen und Bauern mit immer mehr Auflagen geknebelt werden, erhält die Agrarindustrie aus Übersee mit dem Abkommen einen weitreichenden Zugang zum EU-Markt. Das, obwohl dort in der EU längst nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel gespritzt und Wachstumshormone in der Rindermast eingesetzt werden. Aber auch der Klimaschutz ist ein klarer Verlierer des Abkommens. Denn während 1 kg Rindfleisch aus Brasilien rund 80 kg CO2-Emissionen verursacht, sind es in Österreich nur rund 14 kg.
Vom Freihandelspakt besonders betroffen wäre die kleinstrukturierte Kärntner Landwirtschaft. Denn das Abkommen sieht mehr Marktzugang für südamerikanisches Rindfleisch auf den EU-Märkten vor. Gleichzeitig ist die Rinderhaltung mit einem Anteil von 70 % der Betriebe das Rückgrat der kleinstrukturierten heimischen Landwirtschaft.

Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die österreichische Bundesregierung sowie die österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlament auf, zum Schutz der heimischen Bauernfamilien und zur Absicherung der Versorgungssicherheit mit hochwertigen heimischen Lebensmitteln dem Freihandelsabkommen der EU mit dem Mercosur entsprechend dem Nationalratsbeschluss von 2019 die Zustimmung zu verweigern und alles daran zu setzen, dass dieses Abkommen nicht umgesetzt wird!

Resolution 2: Entbürokratisierung jetzt!

Neben dem betriebswirtschaftlichen Druck stehen unsere land- und forstwirtschaftlichen Familienbetriebe auch unter einem enormen bürokratischen Druck. Anstatt ihre Zeit im Stall, auf dem Feld oder im Wald in produktive Arbeit investieren zu können, sind sie viel zu oft gezwungen, Dokumentationen und Aufzeichnungen zu führen, Nachweise zu erbringen und Formulare auszufüllen. Dieser Verwaltungsaufwand ist unverhältnismäßig, hemmt Innovation sowie Motivation und belastet allen voran die kleinbäuerliche Landwirtschaft im Nebenerwerb existenziell. Damit unsere Bäuerinnen und Bauern nicht entnervt das Handtuch werfen und sich potenzielle Hofübernehmerinnen und -übernehmer nicht von der Land- und Forstwirtschaft abwenden, bedarf es einer umfassenden Entbürokratisierung!

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen Bundesminister Norbert Totschnig auf, sich für folgende Entbürokratisierungsmaßnahmen auf EU- und Bundesebene einzusetzen:
  1. Aus für die EU-Entwaldungsverordnung oder zumindest Einführung einer „Null-Risiko“-Kategorie für Österreich
  2. Vereinfachung der GLÖZ-Standards, insbesondere GLÖZ 6, bereits im Herbst 2025
  3. Entfall der Vorgaben zu Dauergrünlandwerdung und Ackerstatuserhalt
  4. Streichung der Verpflichtung zur elektronischen Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung ab 2027; Streichung der Notwendigkeit zur Vergabe von PSM-Codes im Mehrfachantrag und EU-weite Zulassung von Pflanzenschutzmitteln – und nicht separat je Mitgliedstaat
  5. Dauerhafte Ausnahme für kleine Schweinehalter von den Dokumentations- und Weiterbildungsmaßnahmen im Aktionsplan Schwanzkupieren
  6. Vereinheitlichung der Tiermeldungen für Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde auf dem Heimbetrieb und bei Alpung
  7. Abschaffung der Weideverpflichtung für Biobetriebe, Rücknahme der bürokratischen Hürden für den Zukauf von Saatgut oder Tieren etc. in der EU-Bioverordnung
  8. Reduktion der Nach­weispflichten bei der Antragstellung für JLW-Zahlung und Niederlassungsprämie (z. B. SVS-Daten, Junglandwirt)
  9. Deutliche Erhöhung der GVE-Schwellenwerte in der Industrie-Emissionen-­Richtlinie (IED)
  10. Ausnahmen für bäuerliche Betriebe von der direkten und indirekten Sorgfaltspflicht der EU-Lieferkettenrichtlinie

Resolution 3: Starke Gemeinsame Agrarpolitik

Der Vorschlag der EU-Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen ist für die hart arbeitende bäuerliche Bevölkerung in Österreich ein Schlag ins Gesicht. Während die EU das Gesamtbudget um rund 65 % aufbläht, soll das EU-Agrarbudget um knapp 20 % gekürzt werden.
Zugleich verabschiedet sich die EU-Kommission von der Gemeinsamen Agrarpolitik, indem sie vorschlägt, die bewährte Zwei-Säulen-Architektur zu zerschlagen. Insbesondere die geplante Abschaffung der „Ländlichen Entwicklung“, der zweiten Säule der Agrarpolitik, gefährdet den Erfolgsweg der heimischen Landwirtschaftspolitik – wurden doch aus diesen Mitteln bislang das Agrarumweltprogramm, die Bergbauernförderung, die Jungbauernförderung und viele Qualitätsprogramme finanziert. Gleichzeitig soll das bislang eigenständige Agrarbudget in einem einzigen Fonds mit weiteren Politikbereichen zusammengefasst werden. Die Entscheidung über die Verwendung der Geldmittel wird mit diesem Schritt in die Mitgliedstaaten verlagert – damit ist der Konkurrenzkampf um die Verwendung der Gelder voll entbrannt.
Es ist jedoch nicht einzusehen, warum die Bio-, Berg- und Almbauern mit Kindergärten oder mit dem Naturschutz um Gelder konkurrieren sollen. Denn die bäuerlichen Leistungen, die Einhaltung von hohen Umwelt- und Tierschutzauflagen sowie strengen Qualitätsnormen haben eine faire, eigenständige und vor allem inflationsgesicherte Abgeltung verdient.

Die Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die österreichische Bundesregierung auf, sich in Verhandlungen mit der EU-Kommission für eine starke und eigenständige Gemeinsame ­Agrarpolitik (GAP) mit der bewährten Zwei-Säulen-Architektur und dem Erhalt der „Ländlichen Entwicklung“ sowie für ein starkes und eigenständiges Agrarbudget im EU-Gesamtbudget, welches der Inflation der vergangenen Jahre Rechnung trägt und auch in Zukunft an die Inflation angepasst wird, einzusetzen.
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