Direktzahlung, Ausgleichszulage, ÖPUL-Bescheide prüfen
Am 20. Dezember wurden die Zahlungen für das Antragsjahr 2021 überwiesen. Die Direktzahlungen (DIZA) wurden zur Gänze ausbezahlt, für das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und die Ausgleichszulage (AZ) erfolgte eine Teilzahlung in der Höhe von 75 % des berechneten Auszahlungsbetrages. Die Überweisung der restlichen 25 % ist im April 2022 vorgesehen. Auch Nachberechnungen der Vorjahre wurden durchgeführt und bei der Auszahlung berücksichtigt.
In den von der AMA per Post oder elektronisch über „MeinPostkorb“ zugestellten Bescheiden und Mitteilungen sind die einzelbetrieblichen Auszahlungen im Detail ersichtlich. Die Dokumente sind auch jederzeit unter www.eama.at im eArchiv abrufbar. Für den Einstieg ist ein Pincode oder eine Handysignatur erforderlich. Im eAMA steht zusätzlich auch ein detaillierter ÖPUL-Abrechnungsreport zur Verfügung.
Mit der Zustellung der Bescheide und Mittelungen beginnt die Frist für allfällige Beschwerden bzw. Einsprüche zu laufen. Diese sind schriftlich – vorzugsweise online über die Rubrik „Eingaben“ im eAMA – an die AMA zu übermitteln. Über die LK-Außenstellen kann hierfür fachliche und technische Hilfestellung in Anspruch genommen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist jedoch unbedingt notwendig.
In den von der AMA per Post oder elektronisch über „MeinPostkorb“ zugestellten Bescheiden und Mitteilungen sind die einzelbetrieblichen Auszahlungen im Detail ersichtlich. Die Dokumente sind auch jederzeit unter www.eama.at im eArchiv abrufbar. Für den Einstieg ist ein Pincode oder eine Handysignatur erforderlich. Im eAMA steht zusätzlich auch ein detaillierter ÖPUL-Abrechnungsreport zur Verfügung.
Mit der Zustellung der Bescheide und Mittelungen beginnt die Frist für allfällige Beschwerden bzw. Einsprüche zu laufen. Diese sind schriftlich – vorzugsweise online über die Rubrik „Eingaben“ im eAMA – an die AMA zu übermitteln. Über die LK-Außenstellen kann hierfür fachliche und technische Hilfestellung in Anspruch genommen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist jedoch unbedingt notwendig.
Kurze Fristen für Beschwerden
Die Beschwerdefristen sind im Direktzahlungsbescheid unter „Rechtsmittelbelehrung“ ersichtlich. Die Fristen sind sehr kurz – bei Erstbeschwerden vier Wochen, bei Beschwerdevorentscheidungen zwei Wochen. Es wird daher dringend angeraten, den DIZA–Bescheid zeitnah zu überprüfen und die Beschwerdefristen zu beachten.
Kürzungen, die sich aufgrund der nationalen Obergrenze und der sogenannten Haushaltsdisziplin ergeben, sind im Bescheid angeführt. Die Top-Up-Zahlung für Junglandwirte musste um rund neun Prozent gekürzt werden. Der Gesamtbetrag (Basisprämie und Greening-Zahlung) für einen Zahlungsanspruch (ZA) wurde für das Jahr 2021 mit 288,35 Euro festgesetzt.
Bei den anteiligen Alm-/Weideflächen und bei der gekoppelten Stützung werden aufgrund des Starts der Auszahlungsberechnung am 14. Oktober 2021 vorerst nur Tiere berücksichtigt, für die bis 13. Oktober 2021 eine ordnungsgemäße Abtriebsmeldung durchgeführt wurde. Tiere mit korrekter Abtriebsmeldung ab 14. Oktober 2021 werden im Zuge der nächsten Berechnung im April 2022 ausbezahlt.
ÖPUL- und AZ-Mitteilungen können innerhalb von drei Jahren ab Zustellung beeinsprucht werden. Trotzdem sollen die Mitteilungen zeitnah und genau überprüft werden, um auf Unstimmigkeiten bei der Auszahlung reagieren zu können. In den Mitteilungen gibt es eine tabellarische Gegenüberstellung der beantragten und der ermittelten und somit für die Auszahlung berücksichtigten Flächen und Tiere. Berechtigte Unterschiede kann es hier z. B. aufgrund von Vor-Ort-Kontrollen geben. Differenzen oder Sanktionen, die sich durch die Angaben in der Mitteilung nicht erklären lassen, sollten jedenfalls mit der AMA oder mit der zuständigen LK-Außenstelle abgeklärt werden. Der Vergleich mit den Auszahlungen des Vorjahres kann hier auch hilfreich sein, da die Höhe der Prämiensätze bei ÖPUL und AZ grundsätzlich gleichgeblieben ist. Im Rahmen der AZ wird für das Antragsjahr 2021 zusätzlich eine Top-Up-Zahlung für Bergbauernbetriebe der Erschwerniskategorien 1 bis 4 aus Landesmitteln gewährt.
Kürzungen, die sich aufgrund der nationalen Obergrenze und der sogenannten Haushaltsdisziplin ergeben, sind im Bescheid angeführt. Die Top-Up-Zahlung für Junglandwirte musste um rund neun Prozent gekürzt werden. Der Gesamtbetrag (Basisprämie und Greening-Zahlung) für einen Zahlungsanspruch (ZA) wurde für das Jahr 2021 mit 288,35 Euro festgesetzt.
Bei den anteiligen Alm-/Weideflächen und bei der gekoppelten Stützung werden aufgrund des Starts der Auszahlungsberechnung am 14. Oktober 2021 vorerst nur Tiere berücksichtigt, für die bis 13. Oktober 2021 eine ordnungsgemäße Abtriebsmeldung durchgeführt wurde. Tiere mit korrekter Abtriebsmeldung ab 14. Oktober 2021 werden im Zuge der nächsten Berechnung im April 2022 ausbezahlt.
ÖPUL- und AZ-Mitteilungen können innerhalb von drei Jahren ab Zustellung beeinsprucht werden. Trotzdem sollen die Mitteilungen zeitnah und genau überprüft werden, um auf Unstimmigkeiten bei der Auszahlung reagieren zu können. In den Mitteilungen gibt es eine tabellarische Gegenüberstellung der beantragten und der ermittelten und somit für die Auszahlung berücksichtigten Flächen und Tiere. Berechtigte Unterschiede kann es hier z. B. aufgrund von Vor-Ort-Kontrollen geben. Differenzen oder Sanktionen, die sich durch die Angaben in der Mitteilung nicht erklären lassen, sollten jedenfalls mit der AMA oder mit der zuständigen LK-Außenstelle abgeklärt werden. Der Vergleich mit den Auszahlungen des Vorjahres kann hier auch hilfreich sein, da die Höhe der Prämiensätze bei ÖPUL und AZ grundsätzlich gleichgeblieben ist. Im Rahmen der AZ wird für das Antragsjahr 2021 zusätzlich eine Top-Up-Zahlung für Bergbauernbetriebe der Erschwerniskategorien 1 bis 4 aus Landesmitteln gewährt.