Die Pflichtmitgliedschaft außer Streit stellen!
In den jüngsten Wochen sind die Kammern medial in den Fokus geraten. Finden Sie die österreichische Sozialpartnerschaft noch zeitgemäß?
Siegfried Huber: Die Vorgänge in der Wirtschaftskammer kommentiere ich nicht – das richtet sich von selbst. Unabhängig davon bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Sozialpartnerschaft eine wichtige Errungenschaft ist, die nicht leichtsinnig über Bord geworfen werden darf. Sie ist der Garant für sozialen Frieden und dafür, dass Landwirtschaft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine starke Stimme in Politik und Gesellschaft haben. Gerade für die Landwirtschaft – die nur noch 3 % Anteil an der Bevölkerung ausmacht – ist das extrem wichtig. So sitzen wir gleichberechtigt mit Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer bei den Regierungssitzungen mit den Sozialpartnern und bringen dort unsere Forderungen ein.
Ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern wirklich alternativlos?
Die Sozialpartnerschaft funktioniert nur mit der Pflichtmitgliedschaft, die in Wirklichkeit ja eine gesetzliche Solidargemeinschaft ist. Ohne diese gesetzlich festgeschriebene Solidarität hätten wir amerikanische Verhältnisse – die großen Betriebe, die genug Geld haben, um sich Rechtsanwälte zu leisten, würden es sich gegenüber der Politik richten. Die kleinen und mittleren Betriebe kämen unter die Räder. Wenn ein Sektor nicht mehr mit einer Stimme spricht, dann ist es für die Politik umso leichter die Anliegen beiseite zu schieben oder zu ignorieren. Deshalb halte ich das Ansinnen gewisser politischer Kräfte, die jetzt sogar im Parlament die Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft fordern, für brandgefährlich.
Was würde sich bei einem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer für die Bäuerinnen und Bauern ändern?
Die Bäuerinnen und Bauern würden draufzahlen. Die Kammer würde einen guten Teil ihrer öffentlichen Finanzierung verlieren, wenn sie ihren gesetzlichen Auftrag verliert. Großbetriebe würden keine Kammerumlage mehr zahlen. Wir müssten wohl ungeschaut mehr als die Hälfte der Mitarbeiter abbauen, Außenstellen zusammenlegen und für alle Leistungen – von der Rechtsberatung bis zur MFA-Abgabe – ab der ersten Sekunde einen kostendeckenden Tarif verrechnen. Das kann niemand wollen. Deshalb rufe ich zu einem fraktionsübergreifenden Schulterschluss in der LK auf, der Diskussion über das Ende der Pflichtmitgliedschaft ein klares Nein entgegen zu setzen.
Was unternimmt die LK Kärnten, um die Mitgliederorientierung zu erhöhen?
Mein Ziel ist es, dass wir ein starker Partner für die Bäuerinnen und Bauern in allen Bereichen sind und sie in allen Fragen bestmöglich unterstützen. Deshalb habe ich im Haus eine Service-Offensive in Auftrag gegeben. Daran wird hausintern gerade mit Hochdruck gearbeitet. Nächstes Jahr werden wir viele neue Angebote vorstellen können – von neuen digitalen Services, neuen Beratungsprodukten bis hin zu flexibleren Beratungszeiten. Das alles hat ein Ziel – mehr Service für die Betriebe.
Siegfried Huber: Die Vorgänge in der Wirtschaftskammer kommentiere ich nicht – das richtet sich von selbst. Unabhängig davon bin ich felsenfest davon überzeugt, dass die Sozialpartnerschaft eine wichtige Errungenschaft ist, die nicht leichtsinnig über Bord geworfen werden darf. Sie ist der Garant für sozialen Frieden und dafür, dass Landwirtschaft, Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine starke Stimme in Politik und Gesellschaft haben. Gerade für die Landwirtschaft – die nur noch 3 % Anteil an der Bevölkerung ausmacht – ist das extrem wichtig. So sitzen wir gleichberechtigt mit Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer bei den Regierungssitzungen mit den Sozialpartnern und bringen dort unsere Forderungen ein.
Ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern wirklich alternativlos?
Die Sozialpartnerschaft funktioniert nur mit der Pflichtmitgliedschaft, die in Wirklichkeit ja eine gesetzliche Solidargemeinschaft ist. Ohne diese gesetzlich festgeschriebene Solidarität hätten wir amerikanische Verhältnisse – die großen Betriebe, die genug Geld haben, um sich Rechtsanwälte zu leisten, würden es sich gegenüber der Politik richten. Die kleinen und mittleren Betriebe kämen unter die Räder. Wenn ein Sektor nicht mehr mit einer Stimme spricht, dann ist es für die Politik umso leichter die Anliegen beiseite zu schieben oder zu ignorieren. Deshalb halte ich das Ansinnen gewisser politischer Kräfte, die jetzt sogar im Parlament die Abschaffung der gesetzlichen Mitgliedschaft fordern, für brandgefährlich.
Was würde sich bei einem Ende der Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer für die Bäuerinnen und Bauern ändern?
Die Bäuerinnen und Bauern würden draufzahlen. Die Kammer würde einen guten Teil ihrer öffentlichen Finanzierung verlieren, wenn sie ihren gesetzlichen Auftrag verliert. Großbetriebe würden keine Kammerumlage mehr zahlen. Wir müssten wohl ungeschaut mehr als die Hälfte der Mitarbeiter abbauen, Außenstellen zusammenlegen und für alle Leistungen – von der Rechtsberatung bis zur MFA-Abgabe – ab der ersten Sekunde einen kostendeckenden Tarif verrechnen. Das kann niemand wollen. Deshalb rufe ich zu einem fraktionsübergreifenden Schulterschluss in der LK auf, der Diskussion über das Ende der Pflichtmitgliedschaft ein klares Nein entgegen zu setzen.
Was unternimmt die LK Kärnten, um die Mitgliederorientierung zu erhöhen?
Mein Ziel ist es, dass wir ein starker Partner für die Bäuerinnen und Bauern in allen Bereichen sind und sie in allen Fragen bestmöglich unterstützen. Deshalb habe ich im Haus eine Service-Offensive in Auftrag gegeben. Daran wird hausintern gerade mit Hochdruck gearbeitet. Nächstes Jahr werden wir viele neue Angebote vorstellen können – von neuen digitalen Services, neuen Beratungsprodukten bis hin zu flexibleren Beratungszeiten. Das alles hat ein Ziel – mehr Service für die Betriebe.
Gesetzliche Mitgliedschaft als Vorteil für alle
Folgende Argumente sprechen für die Beibehaltung einer gesetzlichen Mitgliedschaft in der Interessenvertretung:
1| Sicherstellung einer starken Vertretung
Die gesamte Berufsgruppe hat eine einheitliche, legitimierte Stimme, was ihre Verhandlungsposition gegenüber Regierung, EU, Handel etc. stärkt. Trittbrettfahrereffekte (einige profitieren, ohne beizutragen) werden verhindert.
2| Gleiche Leistung für alle
Alle Mitglieder bekommen den gleichen Zugang zu Beratung, Rechtsbeistand, Weiterbildung, Förderberatung, Qualitätsprogrammen, agrartechnischen Services usw. Ohne Pflichtmitgliedschaft würden kleine oder wirtschaftlich schwache Betriebe Gefahr laufen, weniger Service zu erhalten.
3| Umsetzung gesetzlicher Aufgaben im öffentlichen Interesse
Viele Kammern erfüllen hoheitliche Aufgaben, z. B. Mitwirkung bei Rechtssetzungsverfahren, Erstellung landwirtschaftlicher Fachgutachten, Erstellung von Tierzuchtprogrammen, Erhebung von Daten für Agrarstatistik etc. Diese Aufgaben können nur effizient erfüllt werden, wenn alle Betroffenen erfasst sind.
4| Faire Mitbestimmung und demokratische Legitimation
Kammern sind demokratisch organisiert, dadurch haben Mitglieder Einfluss auf Positionen und Führung. Freiwillige Vereine würden eher von finanzstarken Gruppen dominiert werden; die Pflichtmitgliedschaft verhindert die ungleichen Einflussverhältnisse.
5| Stabil finanzierte Interessenvertretung
Durch Pflichtbeiträge sind die Kammern finanziell unabhängig und nicht auf Spenden oder politisches Wohlwollen angewiesen, da sie meist auch gesetzlich definierte Aufgaben erfüllen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden.
6| Effizienz und Vermeidung von Parallelstrukturen
Ohne Pflichtmitgliedschaft müssten viele Leistungen entweder vom Staat (teurer, weniger spezialisiert) oder von mehreren konkurrierenden Verbänden erbracht werden. Die Pflichtkammern bündeln Know-how und verhindern Doppelgleisigkeiten.
1| Sicherstellung einer starken Vertretung
Die gesamte Berufsgruppe hat eine einheitliche, legitimierte Stimme, was ihre Verhandlungsposition gegenüber Regierung, EU, Handel etc. stärkt. Trittbrettfahrereffekte (einige profitieren, ohne beizutragen) werden verhindert.
2| Gleiche Leistung für alle
Alle Mitglieder bekommen den gleichen Zugang zu Beratung, Rechtsbeistand, Weiterbildung, Förderberatung, Qualitätsprogrammen, agrartechnischen Services usw. Ohne Pflichtmitgliedschaft würden kleine oder wirtschaftlich schwache Betriebe Gefahr laufen, weniger Service zu erhalten.
3| Umsetzung gesetzlicher Aufgaben im öffentlichen Interesse
Viele Kammern erfüllen hoheitliche Aufgaben, z. B. Mitwirkung bei Rechtssetzungsverfahren, Erstellung landwirtschaftlicher Fachgutachten, Erstellung von Tierzuchtprogrammen, Erhebung von Daten für Agrarstatistik etc. Diese Aufgaben können nur effizient erfüllt werden, wenn alle Betroffenen erfasst sind.
4| Faire Mitbestimmung und demokratische Legitimation
Kammern sind demokratisch organisiert, dadurch haben Mitglieder Einfluss auf Positionen und Führung. Freiwillige Vereine würden eher von finanzstarken Gruppen dominiert werden; die Pflichtmitgliedschaft verhindert die ungleichen Einflussverhältnisse.
5| Stabil finanzierte Interessenvertretung
Durch Pflichtbeiträge sind die Kammern finanziell unabhängig und nicht auf Spenden oder politisches Wohlwollen angewiesen, da sie meist auch gesetzlich definierte Aufgaben erfüllen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden.
6| Effizienz und Vermeidung von Parallelstrukturen
Ohne Pflichtmitgliedschaft müssten viele Leistungen entweder vom Staat (teurer, weniger spezialisiert) oder von mehreren konkurrierenden Verbänden erbracht werden. Die Pflichtkammern bündeln Know-how und verhindern Doppelgleisigkeiten.
Kammerumlage in Abhängigkeit vom Einheitswert
| Einheitswerte | Anteil der Betriebe | Anteil an gesamter Kammerumlage | ø Kammerumlage |
| <5000 Euro | 70 % | 33 % | 70 Euro |
| >5000 und <30.000 Euro | 27 % | 39 % | 215 Euro |
| >30.000 Euro | 3 % | 28 % | 1326 Euro |
Die Kammerumlage ist abhängig vom Einheitswert. Drei Prozent der Betriebe zahlen knapp ein Drittel der gesamten Kammerumlage, die beim Ende der Pflichtmitgliedschaft wohl wegfallen würde.