Buschenschankgesetz neu kommt in den Landtag
Sinnvolle Anpassungen im Begutachtungsverfahren. Aber keine grundlegenden Änderungen des im Juni vorgelegten Entwurfs. So kommentierte Agrarlandesrat Martin nach dem vorwöchigen Beschluss der Kärntner Landesregierung die Novelle des Buschenschankgesetzes. Noch im Juli soll sich der Landtag mit der Thematik befassen. Damit könnte bereits im August die geltende Sperrfrist von zehn Tagen nach zwölf Wochen Öffnungszeit für Buschenschankbetreiber Geschichte sein. Die Landwirtschaftskammer und der Landesverband bäuerlicher Direktvermarkter hatten sich für die Novelle federführend eingesetzt.
Ebenfalls Teil der Novelle bleibt die Möglichkeit, in sehr eingeschränktem Maße „regionale, bäuerliche“ und ausschließlich „kalte Produkte“zuzukaufen. Landesrat Gruber ist überzeugt: „Das wird vielen Betrieben das Leben erleichtern. Dennoch bleibt der typisch bäuerliche Charakter der Kärntner Buschenschenken erhalten.“ Trotz des Rufs der Gastronomie nach einer Kontrolle des Produktzukaufs wolle die Landesregierung darauf nicht mit zusätzlichen gesetzlichen Meldepflichten reagieren. „Das würde mehr bürokratischen Aufwand bedeuten, und das ist nicht das Ziel dieser Novelle.“ Zum einen, betont Gruber, sei der Zukauf mit 25 Prozent der Gesamtmenge beschränkt. Zum anderen könne die Finanzbehörde ihn kontrollieren. Von wem welche Produkte zugekauft wurden, müssten die Buschenschenken in Zukunft für die Konsumenten transparent ausweisen. Bei Verstößen sehe das neue Buschenschankgesetz Strafbestimmungen vor.
Darüber hinaus wolle das Land Kärnten anerkannte Zertifizierungsprogramme wie „Gutes vom Bauernhof“ forcieren. Buschenschankbetriebe sollen über diesen Weg regelmäßig von einer externen Kontrollstelle überprüft werden.
Ebenfalls Teil der Novelle bleibt die Möglichkeit, in sehr eingeschränktem Maße „regionale, bäuerliche“ und ausschließlich „kalte Produkte“zuzukaufen. Landesrat Gruber ist überzeugt: „Das wird vielen Betrieben das Leben erleichtern. Dennoch bleibt der typisch bäuerliche Charakter der Kärntner Buschenschenken erhalten.“ Trotz des Rufs der Gastronomie nach einer Kontrolle des Produktzukaufs wolle die Landesregierung darauf nicht mit zusätzlichen gesetzlichen Meldepflichten reagieren. „Das würde mehr bürokratischen Aufwand bedeuten, und das ist nicht das Ziel dieser Novelle.“ Zum einen, betont Gruber, sei der Zukauf mit 25 Prozent der Gesamtmenge beschränkt. Zum anderen könne die Finanzbehörde ihn kontrollieren. Von wem welche Produkte zugekauft wurden, müssten die Buschenschenken in Zukunft für die Konsumenten transparent ausweisen. Bei Verstößen sehe das neue Buschenschankgesetz Strafbestimmungen vor.
Darüber hinaus wolle das Land Kärnten anerkannte Zertifizierungsprogramme wie „Gutes vom Bauernhof“ forcieren. Buschenschankbetriebe sollen über diesen Weg regelmäßig von einer externen Kontrollstelle überprüft werden.
Reaktionen: „LK-Bemühungen von Erfolg gekrönt“
LK-Präsident Johann Mößler begrüßte in einer Aussendung den Regierungsbeschluss zum Kärntner Buschenschankgesetz. Die Novellierung des Kärntner Buschenschankgesetzes sei eine wichtige Entscheidung für viele bäuerliche Betriebe. „Ich möchte mich bei den Mitgliedern der Landesregierung, insbesondere bei Agrarlandesrat Martin Gruber, ausdrücklich für diesen Beschluss bedanken.“ Mößler ist zuversichtlich, dass der Landtag ebenfalls zustimmen werde. „Die Kärntner Buschenschenken stehen für regionale, kulinarische Vielfalt. Einheimische wie Touristen schätzen sie gleichermaßen. Mit der Änderung des Gesetzes werden diese Botschafter Kärntner Gastlichkeit nachhaltig gestärkt.“ Die langjährigen Bemühungen der LK Kärnten um Bürokratieabbau für Buschenschenken würden damit von Erfolg gekrönt sein. Das alte Buschenschankgesetz stammt noch aus den 1980er-Jahren.
Auch Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich erleichtert: „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben. Die Kärntner Buschenschankkultur kann damit weiterhin zeitgemäß betrieben werden.“
Auch Anton Heritzer, Obmann des Landesverbandes der bäuerlichen Direktvermarkter, zeigt sich erleichtert: „Es freut mich, dass die langen Verhandlungen einen positiven Abschluss gefunden haben. Die Kärntner Buschenschankkultur kann damit weiterhin zeitgemäß betrieben werden.“