BTV Serotyp 8 in Österreich festgestellt
Seit Juni 2025 konnte ein erneuter Seuchenzug von Serotyp 8 über die Balkanstaaten beobachtet werden. Aus Nord-Mazedonien, Griechenland, Slowenien, Italien, Serbien, Kroatien und Bulgarien sowie auch im Norden Italiens wurden Ausbrüche gemeldet. In Italien wurde am 18.07.2025 der Serotyp 8 erstmals in der Region Friaul-Julisch Venetien nachgewiesen. Diese Region hatte, ebenso wie die Autonome Provinz Bozen-Südtirol, bislang den Status „seuchenfrei“. Aufgrund des Nachweises wird dieser Status für Friaul-Julisch Venetien voraussichtlich ausgesetzt. Die weitere Verbreitung dieses Serotyps war aufgrund der bereits bekannten Ausbruchsdynamik zu erwarten gewesen
BTV 8 in Österreich
Am 04.08.2025 wurde ein Rind mit für BTV typischer Symptomatik (Erosionen im Bereich der Schleimhaut, krustige Auflagerungen, Speichelfluss, Nasenausfluss, Innere Körpertemperatur 39,2) im Bezirk Hermagor in Kärnten gemeldet. In dieser Region kommt derzeit Serotyp 4 vor, welcher sich deutlich seltener durch ein klinisches Erscheinungsbild äußert als Serotyp 3 oder 8. Die labordiagnostischen Untersuchungen der gezogenen Proben des verdächtigen Tieres ergaben am 08.08.2025 eine Infektion mit Serotyp 8. Das betroffene Rind war nicht geimpft. Aufgrund der bereits bekannten Ausbreitungsdynamik von BTV ist auch für diesen Serotyp mit einer weiteren Verbreitung zu rechnen.
Impfung und Prophylaxemaßnahmen
Gegen die Blauzungenkrankheit gibt es serotypenspezifische Impfstoffe. Um Tierleid zu verhindern und Kosten zur Behandlung von erkrankten Tieren möglichst gering zu halten, wird Halter:innen von empfänglichen Tieren dringend empfohlen, in Rücksprache mit ihren Betreuungstierärzt:innen, ihren Tierbestand mit einer Impfung zu schützen. Eine Impfung auf amtliche Anordnung ist nicht vorgesehen, stellt allerdings in vielerlei Fällen die Voraussetzung für die Verbringung empfänglicher Tierarten in andere Mitgliedsstaaten dar.
Der Impfstoff gegen Serotyp 4 ist ein Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Serotyp 8 schützt. Landwirt:innen, die ihre Tiere vorsorglich gegen Serotyp 4 geimpft haben, müssen daher keine weitere Impfung veranlassen um ihren Bestand zu schützen.
Um einer Übertragung der Krankheit vorzubeugen, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden.
Des Weiteren sollten die Tiere in der Morgen- und Abenddämmerung möglichst vor den Vektoren (Gnitzen) geschützt untergebracht werden. Austriebe in der Dämmerung sollten vermieden werden, da zu dieser Tageszeit die Vektoraktivität am höchsten ist.
BTV 8 - Folgen für Verbringungen
Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/688 der Kommission regelt die Tiergesundheitsanforderungen, die bei der Verbringung von lebenden Tieren innerhalb der EU einzuhalten sind.
Die Bedingungen für Verbringungen werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite Blauzungenkrankheit - Europäische Kommission (europa.eu) veröffentlicht. 17 Mitgliedsstaaten haben derzeit Ausnahmen notifiziert, diese verlangen zumeist Vektorschutz, PCR-Tests und aufrechten Impfschutz gegen bestimmte Serotypen, bzw. Serotypen die im Herkunftsmitgliedsstaat vorkommen. Ein Vorteil bietet hier, dass gegen BTV-4 geimpfte Tiere aufgrund des Kombinationsimpstoffes auch einen aufrechten Immunschutz gegen BTV-8 aufweisen. Die genauen Bedingungen sind für jeden Mitgliedstaat gesondert der offiziellen Seite der Europäischen Kommission zu entnehmen.
Verbringungen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten nach Österreich:
Auch Österreich hat auf Basis der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 Voraussetzungen zum Einbringen empfänglicher Tiere aus nicht freien Mitgliedsstaaten festgelegt. Diese sehen eine mindestens 14-tägige Behandlung der Tiere mit Repellentien und eine Untersuchung mittels PCR-Test vor.
Der genaue Wortlaut ist folgendem Dokument zu entnehmen: Österreichische Handelsbedingungen für Blauzungenkrankheit (Stand: 01.03.2025).
Der genaue Wortlaut ist folgendem Dokument zu entnehmen: Österreichische Handelsbedingungen für Blauzungenkrankheit (Stand: 01.03.2025).