Brände in der Landwirtschaft – hohes Existenzrisiko
Jeder fünfte Brand in Österreich betrifft einen landwirtschaftlichen Betrieb. Der durchschnittliche Schaden nimmt zu und ist mit Gewerbebetrieben gleichzusetzen. 4 % der Brände verursachen dabei fast 60 % der Brandschadensumme. Die Technisierung führt zu Verschiebungen bei den häufigsten Zündquellen. So hat zum Beispiel die Zahl der Heustockbrände deutlich ab- und jene der durch elektrische Energie ausgelösten Brände deutlich zugenommen. Angesichts der abnehmenden Zahl aktiv bewirtschafteter Landwirtschaften steigt das Brandrisiko des einzelnen Betriebes ebenso an wie der dabei durchschnittlich verursachte Schaden. „Im Mittelwert der Jahre 2012 bis 2021 kam es in Österreich jährlich zu rund 1600 Bränden in der Landwirtschaft, die durchschnittliche Gesamtschadenssumme pro Jahr lag bei fast 60 Mio. Euro“, konkretisiert Ing. Michael Schneider, Leiter der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes. Eine Auswertung der Großbrände mit Schäden von mehr als 500.000 Euro förderte nun zutage, dass mehr als die Hälfte dieser Brandgeschehen auf vier Brandursachengruppen zurückzuführen sind: 20 % der landwirtschaftlichen Großbrände gehen auf ortsfeste Elektroleitungen zurück, 15 % entstehen im Bereich der Hackgutheizung und des Rauchfanges, weitere 11 % werden durch Brandstiftung ausgelöst und 9 % durch Elektroschäden bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen.
„Im schlimmsten Fall ist mit Großbränden auch der Verlust der Lebensgrundlage der betroffenen Landwirte verbunden“, gibt Schneider zu bedenken. Die Bewusstseinsbildung hinsichtlich des hohen Gefahrenpotenzials im landwirtschaftlichen Betrieb sei umso wichtiger. Eine Besonderheit bestehe hier etwa in der Vielzahl an leicht brennbaren Lagerungen, sodass sich ein Brand, der im Kleinen beginnt, rasch zu einem Großbrand ausbreiten kann. „Auch bei einem stufenweisen Aus- und Umbau von Wirtschaftsgebäuden muss unbedingt auf die Bildung und manchmal auch die Erhaltung von Brandabschnitten geachtet werden. Die brandschutztechnische Trennung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden ist ein absolutes Muss“, erklärt der Experte. Ebenso sei im Zuge der zunehmenden Automatisierung von landwirtschaftlichen Betrieben ein Augenmerk auf die Anpassung der elektrischen Anlage zu richten: „Durch den ‚rauen Betrieb‘ kann es zur Verschmutzung und vermehrt zu Schäden an Leitungen, Klemmstellen, Lampen oder anderen Teilen der elektrischen Anlage kommen, die – sofern sie nicht bemerkt und behoben werden – schließlich zur Brandentstehung führen.“
Wichtige Sicherheitstipps:
Elektroanlagen und Leitungen
- Elektroanlagen und Leitungen nur durch Fachpersonal installieren lassen.
- Elektroinstallationen regelmäßig von Verschmutzungen reinigen und augenscheinlich überprüfen.
- Wenn es durch Alterung oder sonstige Einwirkungen zu Schäden gekommen ist, müssen diese behoben werden.
- Klären, ob die vorhandene Blitzschutzanlage unbeschädigt und überprüft ist.
- Bei Verteilerdosen, Leuchten und Ähnlichem – vor allem in staubigen Umgebungen – ist auf eine geschlossene Ausführung zu achten (Mindestausführung IP 54).
- Fehlerstromschutzschalter zumindest zweimal im Jahr mit der Prüftaste prüfen.
- Bei Überspannungsschutzeinrichtungen im Elektrohauptverteiler regelmäßig prüfen, ob diese ausgelöst haben. Falls ja, sind diese zu ersetzen. Die Ableiter schützen die elektrischen Anlagen bei indirektem Blitzschlag vor Schäden und sorgen beispielsweise dafür, dass Melk-, Fütterungs- oder Kühlanlagen auch nach einem Gewitter zuverlässig funktionieren.
Feuerstätten
- Öfen dürfen nur nach Freigabe durch den zuständigen Rauchfangkehrer aufgestellt und betrieben werden.
- Öfen und die Verbindungsstücke zum Rauchfang müssen regelmäßig nach den Herstellervorgaben gereinigt bzw. gewartet werden.
- Die Umgebung des Ofens ist sauber und frei von brennbaren Lagerungen zu halten.
- Der zuständige Rauchfangkehrer überprüft Öfen und Rauchfänge regelmäßig auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.
Sicherheit vor Brandstiftern
- Leicht brennbare Materialien möglichst nicht an Gebäudeaußenwänden lagern.
- Auch bei Nebengebäuden und Objektteilen, die nicht direkt einsichtig sind, automatische Beleuchtungssysteme (Bewegungsmelder) installieren.
- Gebäude und Zugänge versperren!
Kraftfahrzeuge
- Traktoren und ähnliche kraftstoffbetriebene Fahrzeuge bzw. Maschinen sind im Wirtschaftstrakt nur in Garagen einzustellen. Garagen müssen Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen mit 90 Minuten Feuerwiderstand aufweisen.
- Es wird empfohlen, die Fahrzeuge bzw. Maschinen mit einem Batteriehauptschalter auszustatten, damit die Stromversorgung bei der Abstellung unterbrochen ist.
- In freistehenden Nebengebäuden mit einer Grundfläche von maximal 1200 m2 dürfen Traktoren, Mähdrescher etc. eingestellt werden, sofern in diesen Gebäuden keine Stallungen und Aufenthaltsräume für Personen vorhanden sind. Als freistehend gilt ein Gebäude, wenn der Abstand zu anderen Gebäuden zumindest 6 m und zur Grundgrenze zumindest 4 m beträgt.
Feuerbeschau
Die Durchführung der Feuerbeschau ist eine kärntenweite Verpflichtung aus der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung. Landwirtschaften werden dabei durch den beauftragten Rauchfangkehrer alle neun Jahre überprüft.
Info: Weiterreichende Informationen zur Brandverhütung gibt es auf www.brandverhuetung-oesterreich.at und auf www.feuerwehr-ktn.at/ brandverhuetungsstelle
Für Ernstfall absichern
- Die Bereitschaft,sich zu versichern, ist gerade in der Landwirtschaft sehr hoch. Um im Ernstfall gut abgesichert zu sein, ist auf Folgendes zu achten: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungspolizze auf Aktualität und ob alle Gebäude auf der Polizze angeführt sind. Gebäudeerweiterungen (z.B. PV-Anlage) oder Anschaffungen von neuen Maschinen bitte sofort melden, damit diese auch sicher gedeckt sind.
- Anzuraten ist, alle Feuerversicherungen bei nur einer Gesellschaft abzuschließen, dadurch wird ein Zahlungsstreit nach dem Schadensereignis zwischen den Versicherungen vermieden. Bei einer Rechtsschutzversicherung wird geraten, zu schauen, ob Versicherungsvertragsstreitigkeiten gegen das eigene Haus dabei sind.
- Checken Sie, ob die Entsorgung nach einem Brand mit einer ausreichenden Versicherungssumme inkludiert ist. Diese ist oft sehr teuer. Hinzuweisen ist vor allem auf eine Reservedeckung, welche gerade in Zeiten der Teuerung wichtig ist, da Mehrkosten durch Preissteigerungen entstehen können.
- Ratsam ist auch eine Ausfalls- bzw. Betriebsunterbrechungsversicherung. Dadurch können Sie nach einem versicherten Feuerschaden Mehrkosten bzw. finanzielle Schäden so gering wie möglich halten.
- Ein Unterversicherungsverzicht und der Einschluss von indirektem Blitzschlag sowie der groben Fahrlässigkeit zu 100 % zählen heute zu den Standards einer guten Versicherung.
- Wählen Sie einen Versicherungsberater Ihres Vertrauens. In diesem Fall geht es nicht um den Preis, sondern um eine sinnvolle Absicherung Ihres Betriebes.
- Versicherungsnehmer haben gewisse Pflichten, insbesondere eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, dass Sie einen Schaden so gut wie möglich abwenden oder mindern müssen, indem Sie zum Beispiel Auflagen und Vorschriften einhalten. Ist ein Schaden eingetreten, melden Sie diesen umgehend schriftlich an Ihre Versicherung.
- Einige Versicherungen bieten für Sicherheitsvorkehrungen eine Belohnung (Nachlässe), z. B. Blitzschutzrabatt, Brandabschnittsbildungen, Heubelüftung etc.
- Hoch aktuell: Lassen Sie PV-Anlagen nur von dafür konzessionierten Unternehmen montieren, um die Brandgefahr zu minimieren (siehe auch das Infoblatt Brandschutz – Landwirtschaft Allgemein der Brandverhütungsstelle Oberösterreich).