Bodennahe Gülleausbringung - Mengen 2024 überprüfen!
Die Maßnahme “Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ stellt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der N-Düngewirkung und Verringerung von Stickstoff-Verlusten in Form gasförmiger Ammoniak-Emissionen dar. Bei der Beantragung der ausgebrachten beziehungsweise separierten Wirtschaftsdüngermengen für das Kalenderjahr 2024 ist aktuell die im Mehrfachantrag beantragte Menge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Änderungen/Nachmeldungen sind in Form einer Korrektur zum Mehrfachantrag 2024 selbsttätig oder mit Unterstützung der Bezirksbauernkammer durchzuführen.
Aufzeichnungen stets aktuell führen
Über die bodennah ausgebrachte Menge und Art des flüssigen Wirtschaftsdüngers einschließlich Biogasgülle sowie des Ausbringungszeitpunktes und des Ausbringungsverfahrens (Schleppschlauch, Schleppschuh, Gülleinjektion) sind chronologische, schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Ein Zusammenfassen mehrerer Schläge ist bei gleicher Kultur (z.B. Weizen, Wiesen), gleicher Menge, gleichem Ausbringdatum und gleicher Ausbringungsart möglich. Die beantragten Mengen müssen mit den verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen übereinstimmen, diese sind bei einer stattfindenden Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan vorzulegen.
Separation im Zweifelsfall im Jänner statt Dezember einplanen
Wenn nicht abgeschätzt werden kann, wie viel Rindergülle im Dezember 2024 noch separiert wird, wird empfohlen, diese Menge erst im Jahr 2025 zu separieren und somit im Mehrfachantrag 2024 nicht mehr zu beantragen. Gülle, die ab dem Jänner 2025 separiert wird, ist im Mehrfachantrag 2025 zu beantragen.