Biofutterzukauf: Status und Herkunft beachten
Biobetriebe müssen beim Zukauf von Futtermitteln nicht nur auf den Status (biologisch, biotauglich oder Umstellungsware), sondern auch auf die Herkunft achten. Sowohl Bio Austria als auch die verschiedenen Biovermarktungsprojekte, wie etwa JA! Natürlich und Zurück zum Ursprung haben meist höhere Standards, die eingehalten werden müssen. So müssen zum Beispiel Bio-Austria-Betriebe primär österreichische, Bio-Austria-zertifizierte Ware zukaufen. Dies gilt insbesondere für Kraftfuttermittel.
Die Fütterungsrichtlinien gelten gleichermaßen für Grund- und Kraftfutter sowie für Mineral- und Ergänzungsfuttermittel (Bsp. Ca-Boli). Vorsicht ist geboten, wenn der Tierarzt Ergänzungsfuttermittel für einen besseren Behandlungserfolg am Betrieb abgibt. Es sollte immer darauf geachtet werden, ob diese auch für Biobetriebe zugelassen sind, denn Tierärzte können nur Arzneimittel (keine Futtermittel!) verschreiben. Hinweise darauf, ob die eingesetzten Ergänzungsfuttermittel verfüttert werden dürfen oder nicht, geben die Verpackung und der Betriebsmittelkatalog.
Auch Eigenbedarfstiere müssen den Biorichtlinien entsprechend gefüttert werden, da der Zukauf und die Lagerung von konventionellen, insbesondere von gentechnisch veränderten, Futtermitteln auf Biobetrieben verboten sind.
Die Fütterungsrichtlinien gelten gleichermaßen für Grund- und Kraftfutter sowie für Mineral- und Ergänzungsfuttermittel (Bsp. Ca-Boli). Vorsicht ist geboten, wenn der Tierarzt Ergänzungsfuttermittel für einen besseren Behandlungserfolg am Betrieb abgibt. Es sollte immer darauf geachtet werden, ob diese auch für Biobetriebe zugelassen sind, denn Tierärzte können nur Arzneimittel (keine Futtermittel!) verschreiben. Hinweise darauf, ob die eingesetzten Ergänzungsfuttermittel verfüttert werden dürfen oder nicht, geben die Verpackung und der Betriebsmittelkatalog.
Auch Eigenbedarfstiere müssen den Biorichtlinien entsprechend gefüttert werden, da der Zukauf und die Lagerung von konventionellen, insbesondere von gentechnisch veränderten, Futtermitteln auf Biobetrieben verboten sind.
30 Prozent Umstellungsware
Grundsätzlich sollen Biowiederkäuer mit Biofuttermitteln ernährt werden. Darüber hinaus dürfen Biobetriebe Umstellungsfuttermittel im Ausmaß von maximal 30 % bezogen auf die Gesamtjahresration (Trockensubstanz) einsetzen. Diese Regelung umfasst sowohl Grund- als auch Kraftfutter (Einzelkomponenten und Fertigfuttermischungen). Wichtig ist, dass der Status des zugekauften Futters auf der Rechnung vermerkt wird. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Anteil der Umstellungsware aus eigenem und zugekauftem Futter in Summe nicht über 30 % liegt. Ist diese Regelung voll ausgeschöpft, darf nur mehr Biofutter zugekauft werden.
Die Futtermittelliste im Betriebsmittelkatalog kann hierbei als Hilfsmittel herangezogen werden. Der Katalog enthält alle in Österreich als Biofuttermittel zugelassenen Produkte (Kraftfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfutter etc.) und gibt Auskunft, ob diese auch von Bio-Austria-Betrieben eingesetzt werden dürfen. Ob die 30 %-Regelung in den jeweiligen Vermarktungsprogrammen angewendet werden darf, muss mit dem Vermarktungspartner abgeklärt werden.
Die Futtermittelliste im Betriebsmittelkatalog kann hierbei als Hilfsmittel herangezogen werden. Der Katalog enthält alle in Österreich als Biofuttermittel zugelassenen Produkte (Kraftfutter, Mineralfutter, Ergänzungsfutter etc.) und gibt Auskunft, ob diese auch von Bio-Austria-Betrieben eingesetzt werden dürfen. Ob die 30 %-Regelung in den jeweiligen Vermarktungsprogrammen angewendet werden darf, muss mit dem Vermarktungspartner abgeklärt werden.
Nachvollziehbare Aufzeichnungen
Bei der jährlich stattfindenden Biokontrolle werden die Belege der zugekauften Futtermittel genau geprüft. Daher ist es unerlässlich, alle Futtermittelzukäufe mittels Rechnung und Lieferscheine ordnungsgemäß in der Belegsammlung zu dokumentieren.
Wird das Futter direkt von einem Landwirt bezogen, muss der Rechnung zusätzlich ein gültiges Biozertifikat von diesem Betrieb beiliegen. Vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen sind wichtig für eine genaue Nachvollziehbarkeit und erleichtern den Kontrollvorgang erheblich.
Tipp: Ob ein Futtermittel in der Biolandwirtschaft eingesetzt werden darf oder nicht, kann im Betriebsmittelkatalog nachgeschlagen werden. Den Katalog gibt es sowohl in Druckform als auch als Online-Tool (Betriebsmittelsuche auf www.infoxgen.com).
Wird das Futter direkt von einem Landwirt bezogen, muss der Rechnung zusätzlich ein gültiges Biozertifikat von diesem Betrieb beiliegen. Vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen sind wichtig für eine genaue Nachvollziehbarkeit und erleichtern den Kontrollvorgang erheblich.
Tipp: Ob ein Futtermittel in der Biolandwirtschaft eingesetzt werden darf oder nicht, kann im Betriebsmittelkatalog nachgeschlagen werden. Den Katalog gibt es sowohl in Druckform als auch als Online-Tool (Betriebsmittelsuche auf www.infoxgen.com).