Bioausnahmen für Eingriffe laufen aus - jetzt aktiv werden
Eingriffe an Tieren sind in der biologischen Wirtschaftsweise grundsätzlich nur ausnahmsweise und nach Antragstellung im Portal VIS.statistik.at (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) erlaubt.
Dazu zählen:
Tipp: Seit Ende 2024 ist der Antrag kostenlos. Es wird kein Bescheid erstellt, der PDF-Ausdruck der Antragsverlängerung reicht als Nachweis für die Biokontrolle ab 2026 aus. Die Ausnahmegenehmigung gilt wieder für drei Kalenderjahre. All jene, die im VIS das Erinnerungsservice via E-Mail aktiviert haben, wurden bereits automatisch informiert. Der Verlängerungsantrag kann ab sofort gestellt werden, hat jedoch spätestens vor dem ersten Eingriff im nächsten Jahr zu erfolgen.
Dazu zählen:
- Zerstören der Hornanlage bei Zucht- oder Mastkälbern (max. bis zur achten Lebenswoche)
- Zerstören der Hornanlage bei weiblichen Kitzen (max. bis zur vierten Lebenswoche)
- Schwanzkupieren bei weiblichen Lämmern (max. bis zum siebten Lebenstag)
Tipp: Seit Ende 2024 ist der Antrag kostenlos. Es wird kein Bescheid erstellt, der PDF-Ausdruck der Antragsverlängerung reicht als Nachweis für die Biokontrolle ab 2026 aus. Die Ausnahmegenehmigung gilt wieder für drei Kalenderjahre. All jene, die im VIS das Erinnerungsservice via E-Mail aktiviert haben, wurden bereits automatisch informiert. Der Verlängerungsantrag kann ab sofort gestellt werden, hat jedoch spätestens vor dem ersten Eingriff im nächsten Jahr zu erfolgen.
Wenn Sie Fragen zum Verlängerungsantrag haben oder ihn nicht selbst stellen können, wenden Sie sich an das Biozentrum Kärnten unter 0463/58 50-54 00.
Über den Link können Sie sich direkt zum Webinar mit allen Infos für die Antragstellung im VIS anmelden:
Bio VIS-Antragstellung: Verlängerungsantrag Betriebsbezogene Ausnahmen für bestimmte Eingriffe
26. November 2025, 18 bis 20 Uhr
Dieses Webinar bietet die Gelegenheit, sich über die Antragstellung für die Verlängerung zu informieren. Es richtet sich an alle Biobetriebe, deren betriebsbezogene Ausnahme für bestimmte Eingriffe mit Jahresende ausläuft.
Über den Link können Sie sich direkt zum Webinar mit allen Infos für die Antragstellung im VIS anmelden:
Bio VIS-Antragstellung: Verlängerungsantrag Betriebsbezogene Ausnahmen für bestimmte Eingriffe
26. November 2025, 18 bis 20 Uhr
Dieses Webinar bietet die Gelegenheit, sich über die Antragstellung für die Verlängerung zu informieren. Es richtet sich an alle Biobetriebe, deren betriebsbezogene Ausnahme für bestimmte Eingriffe mit Jahresende ausläuft.
- Wie stelle ich den Verlängerungsantrag im VIS?
- Welche Fristen sind einzuhalten?
- Wie lange ist der Antrag gültig?
- Welche Begründungen müssen im Antrag eingetragen werden?