Bio: Jeden Flächenzugang zeitgerecht melden
Jeder Flächenzugang muss innerhalb von zwei Wochen ab Pachtvertragsbeginn oder Zukaufsdatum der Biokontrollstelle mittels eines Flächenzugangsformulars gemeldet werden. Wird der Flächenzugang nicht fristgerecht übermittelt und erst bei der Biokontrolle aufgenommen, kann nicht garantiert werden, dass die Umstellungszeit ab dem Nutzungsbeginn zu laufen beginnt. Die Umstellungszeit beträgt auf Grünland und Ackerflächen grundsätzlich zwei Jahre. Wurden auf der Fläche vom Vorbewirtschafter keine unerlaubten Betriebsmittel ausgebracht, kann die Umstellungszeit verkürzt werden. Ob sich dabei die Umstellungszeit halbiert oder die Fläche sofort anerkannt wird, ist von der Vorbewirtschaftung abhängig. Eine Verkürzung kann über das Land Kärnten (Lebensmittelbehörde) kostenpflichtig mittels entsprechender Formulare/Vorlagen beantragt werden.
Werden anerkannte Bioflächen übernommen, müssen dem Flächenzugangsformular der Mehrfachantrag, die Feldstückliste und das Biozertifikat des Vorbesitzers beigefügt werden. Auf diese Weise bleiben die Flächen im Biokontrollsystem und müssen nicht nochmals umgestellt werden. Wichtig ist, dass es zu keiner zeitlichen Unterbrechung des Kontrollsystems kommt. Ansonsten kann die Aufrechterhaltung des Biostatus nicht garantiert werden und die Fläche muss die Umstellungszeit von vorne durchlaufen.
Werden anerkannte Bioflächen übernommen, müssen dem Flächenzugangsformular der Mehrfachantrag, die Feldstückliste und das Biozertifikat des Vorbesitzers beigefügt werden. Auf diese Weise bleiben die Flächen im Biokontrollsystem und müssen nicht nochmals umgestellt werden. Wichtig ist, dass es zu keiner zeitlichen Unterbrechung des Kontrollsystems kommt. Ansonsten kann die Aufrechterhaltung des Biostatus nicht garantiert werden und die Fläche muss die Umstellungszeit von vorne durchlaufen.
Produktstatus
Je nach Status der Zugangsfläche muss unterschieden werden, wie das geerntete Futter genutzt werden kann. Bei einer genehmigten rückwirkenden Anerkennung beziehungsweise bei einem Zugang einer biologischen Fläche wird Umstellungsware oder bereits biologische Ware geerntet, die zu 100% am eigenen Betrieb verfüttert werden darf. Meist wird jedoch konventionelles Futter auf Zugangsflächen geerntet. Dieses darf im Ausmaß von maximal 20% der Gesamtjahresration verfüttert werden, sofern es sich dabei um Grundfutter oder Eiweißfrüchte handelt. Getreide oder Mais muss jedenfalls konventionell verkauft werden und darf nicht am eigenen Betrieb verfüttert werden. Deshalb unbedingt darauf achten, welche Kulturen auf den Zugangsflächen angebaut werden. Vorsicht: Werden auf konventionellen Zugangsflächen die gleichen Kulturen angebaut wie auf den eigenen biologischen Flächen, wird für die gesamte Ernte der niedrigere Status am Biozertifikat vergeben. Daher beim Verkauf von Futtermitteln den richtigen Status angeben, um Falschdeklarationen und in weiterer Folge Sanktionen zu vermeiden. Mittels einer zusätzlichen Kontrolle kann allerdings eine Statusteilung erwirkt werden, wodurch beide Stati am Zertifikat angegeben werden. Dazu ist eine eindeutige Trennung der Bioprodukte mit den konventionellen Produkten notwendig. Wichtig für eine Statusteilung ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Biokontrollstelle, um alle erforderlichen Details im Vorfeld abzuklären.
Nähere Informationen zum Flächenzugangsformular finden Sie im beigefügten Artikel.