Biber-Verordnung beschlossen
In Kärnten ist die Biberpopulation von 130 Tieren im Jahr 2013 auf rund 700 gestiegen. Flüsse wie die Drau, Gurk und Glan sind nahezu flächendeckend von Bibern besiedelt. Es gibt keine freien Reviere mehr, in die Tiere im Notfall umgesiedelt werden könnten. Angesichts gleichzeitig steigender Schadensmeldungen beschloss die Landesregierung eine neue Verordnung. Ziel sei, „rechtzeitig auf Konfliktsituationen reagieren zu können“, betonte Jagdreferent Landesrat Martin Gruber. Es gehe „um den Schutz von Menschen, von Siedlungen und auch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen“, so Gruber. Bisher waren für Eingriffe aufwändige und langwierige Bescheidverfahren notwendig, das wird nun beschleunigt. Kernstück der Regelung ist ein Stufenplan erlaubter Maßnahmen, von der Prävention im ersten Schritt, zur Entfernung von Haupt- und Nebendämmen im zweiten Schritt bis zur Entnahme einzelner Tiere als letzter Ausweg, „wenn keine anderen Möglichkeiten mehr bestehen, um die Situation in den Griff zu bekommen“, erklärte der Landesrat. Es wird also nicht die generelle Bejagung der Biber erlaubt, sondern ein sehr zielgerichtetes Einschreiten bei Gefahr in Verzug. Die Verordnung tritt noch im Februar in Kraft.