Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse
Im Jahr 2023 wurden in Kärnten die Bodenschätzungsergebnisse der letzten Jahre überprüft. Laut Bodenschätzungsgesetz 1970 hat dieser Vorgang alle 20 Jahre zu erfolgen. Dabei wird überprüft, wie sich die ehemals eingewerteten Böden durch klimatische Veränderungen oder durch Bewirtschaftungseinflüsse in ihrem Aufbau und ihrer Zusammensetzung verändert haben. Die Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse erfolgt ab 13. November 2024 bis 13. Dezember 2024. Diese Ergebnisse können unter dem Link findok.bmf.gv.at/findok/bodenschaetzung geöffnet und eigesehen werden.
Eine separate Auflegung beim zuständigen Gemeindeamt ist nicht mehr vorgesehen. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt, sich die Schätzungsergebnisse unbedingt anzusehen und zu überprüfen. Mögliche Abweichungen oder Unschärfen (Schotterlinse, Felskopf, Feuchtstellen …) sollten vermerkt werden und können in der Auflegungsfrist mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bodenschätzung telefonisch unter der Nummer 050/233 518 837 besprochen werden.
Gegen die festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung kann vom Eigentümer eines betroffenen Grundstückes innerhalb eines Monats nach Ablauf der oben genannten Frist das Rechtsmittel der Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde gegen die Bodenschätzungsergebnisse der oben angeführten Katastralgemeinde ist innerhalb eines Monats, gerechnet vom Ende der oben bezeichneten Auflagefrist, beim Finanzamt Österreich schriftlich oder per Fax einzubringen. Sie hat den Bescheid – die Bodenschätzungserbnisse in der Katastralgemeinde – zu bezeichnen und eine Erklärung zu enthalten, welche Änderungen beantragt werden. Die Beschwerde ist außerdem zu begründen und hat keine aufschiebende Wirkung. Für weitere Fragen zur Bodenschätzung steht die Landwirtschaftskammer gerne zur Verfügung!