Auflegung der Bodenschätzungsergebnisse
Das Finanzamt Österreich, Standort Spittal an der Drau, Bodenschätzung, teilt mit, dass die in den Jahren 2019, 2022 gemäß § 2 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF überprüften Bodenschätzungsergebnisse gemäß § 11 Bodenschätzungsgesetz 1970 (BGBl. Nr. 233/1970) idgF zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt werden.
Schätzungsjahr 2021, Katastralgemeinden
Schätzungsjahr 2022, Katastralgemeinde
Schätzungsjahr 2023, Katastralgemeinden
73307 Mühldorf
Sprechtag: 30. Oktober, 8.30 bis 15 Uhr, Gemeindeamt Mühldorf
Bei der Einsichtnahme am Finanzamt ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0664/505 48 28 erforderlich.
Die Einsicht ist während folgender Dienststunden möglich:
Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr,
Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.
Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse sind ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961) idgF. Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der Frist als erfolgt.
Die abgeänderten Schätzungsergebnisse wirken ab 1. Jänner 2024. Gegen die festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke das Rechtsmittel der Beschwerde nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung zu. Die Beschwerde kann bis zum 18. Dezember 2023 beim Finanzamt Spittal Villach, Dr. Arthur Lemisch-Platz 2, 9800 Spittal an der Drau schriftlich eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen und hat keine aufschiebende Wirkung.
Schätzungsjahr 2021, Katastralgemeinden
- 73207 Lieseregg, 73212 Seeboden, 73215 Treffling, 73218 Lieserhofen
Schätzungsjahr 2022, Katastralgemeinde
- 73205 Laubendorf, 73209 Millstatt, 73210 Obermillstatt
Schätzungsjahr 2023, Katastralgemeinden
- 75306 Frießnitz, 75311 Maria Elend, 75312 Mühlbach, 75314 Schlatten, 75316 St. Jakob im Rosental, 75317 St. Peter
73307 Mühldorf
Sprechtag: 30. Oktober, 8.30 bis 15 Uhr, Gemeindeamt Mühldorf
Bei der Einsichtnahme am Finanzamt ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0664/505 48 28 erforderlich.
Die Einsicht ist während folgender Dienststunden möglich:
Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr,
Freitag von 7.30 bis 12 Uhr.
Die zur Einsicht aufgelegten Schätzungsergebnisse sind ein gesonderter Feststellungsbescheid im Sinne des § 185 der Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961) idgF. Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der Frist als erfolgt.
Die abgeänderten Schätzungsergebnisse wirken ab 1. Jänner 2024. Gegen die festgestellten Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betreffenden Grundstücke das Rechtsmittel der Beschwerde nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung zu. Die Beschwerde kann bis zum 18. Dezember 2023 beim Finanzamt Spittal Villach, Dr. Arthur Lemisch-Platz 2, 9800 Spittal an der Drau schriftlich eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen und hat keine aufschiebende Wirkung.