Auf Niederlassungsprämie bei Hofübernahme nicht vergessen
Hofübergaben finden laufend statt. Auch in der Förderperiode 2023 bis 2027 können Junglandwirtinnen und Junglandwirte die Niederlassungsprämie beantragen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, ist besonders darauf zu achten, die Antragsfrist nicht zu versäumen. Ab dem Übergabedatum haben Jungbäuerinnen und Jungbauern ein Jahr Zeit, die Prämie zu beantragen. Ziel ist es, den Start für Junglandwirte, die einen Betrieb pachten, durch inner- oder außerfamiliäre Übernahme erhalten oder neu gründen, zu erleichtern.
Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Die Niederlassung muss spätestens im Jahr des 40. Geburtstages stattfinden. Aufgrund der Jahresfrist bei der Antragstellung kann der Niederlasser zum Zeitpunkt der Antragstellung somit bereits 41 Jahre alt sein.
- Die Bewirtschaftung von mindestens 3 ha landwirtschaftlicher Fläche; Betriebe, die diese Fläche nicht erreichen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen (dies betrifft vor allem Betriebe mit Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbau sowie Bienenhaltung und Hopfenanbau).
- Der Arbeitskraftstundenbedarf muss mindestens 1000 Arbeitskraftstunden (= 0,5 betriebliche Arbeitskräfte) entsprechen, oder der Standardoutput des Betriebes (automatisch ermittelter Wert) beträgt mindestens 8000 Euro ab dem Zieljahr.
- Eine entsprechende Facharbeiterausbildung oder eine höherwertige land- und forstwirtschaftliche Ausbildung müssen vorhanden sein.
- Die Vorlage eines Betriebskonzeptes ist erforderlich.
Die Förderung ist modular aufgebaut und setzt sich folgendermaßen zusammen:
- Basisprämie: 3500 Euro
- Bonus für den vollständigen Eigentumsübergang: 2500 Euro
- Bonus für Meisterausbildung oder einschlägige höhere Ausbildung: 5000 Euro
- Bonus für gesamtbetriebliche Aufzeichnungen: 4000 Euro
- In Summe können maximal 15.000 Euro an Niederlassungsprämie pro Betrieb in Anspruch genommen werden.
Informationen
Für spezielle Fragen zur Niederlassungsprämie stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 10, Land Kärnten, zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zu diesem Thema werden auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer beantwortet.
Bei Fragen zur Betriebskonzepterstellung stehen Ihnen Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, 0463/58 50-14 06, oder Mag. Stefan Jerlich, 0463/58 50-14 04, zur Verfügung.
Allgemeine Fragen zu diesem Thema werden auch in den Außenstellen der Landwirtschaftskammer beantwortet.
Bei Fragen zur Betriebskonzepterstellung stehen Ihnen Dipl.-Ing. Hartwig Winkler, 0463/58 50-14 06, oder Mag. Stefan Jerlich, 0463/58 50-14 04, zur Verfügung.