Artikelserie Maschinenkauf: Erlaubte Abmessung und Lasten
Generelle Regelungen - Höhe, Gewicht, Bereifung
- größte Höhe: 4,00 m
- Gesamtgewicht (Zugfahrzeug + Anhänger): max. 40 t
- Bereifung muss im Typenschein eingetragen sein
Traktor - Breiten
Maximale Traktorbreite 2,55 m
Ausnahme bis max. 3,0 m möglich
Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:
Ausnahme bis max. 3,0 m möglich
Geschwindigkeit ab 2,55 m Breite max. 25 km/h:
- im Ortsgebiet,
- bei Dunkelheit und schlechter Sicht,
- bei engen, kurvenreichen Strecken.
Anhänger - Breiten
max. Anhängerbreite: 2,55 m
Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein.
Bei zum Verkehr "zugelassenen“ Anhägern gilt: Die Breite von 2,55 m darf durch eine Niederdruckbereifung (maximal 1,5 bar Betriebsdruck) überschritten werden. Diese muss im Typenschein eingetragen sein.
Anhänger bzw. Zugmaschine - Länge
Länge jeweils maximal 12 m
Kraftwagenzug mit 1 oder 2 Anhängern
Länge insgesamt maximal 18,75 m
Zugmaschine mit Anbaugerät
Länge insgesamt maximal 16 m
Starrdeichselanhänger - Gesamtgewichte
- Einachsanhänger bis zu 10.000 kg
- Tandem bis zu 18.000 kg
- Tridem bis zu 24.000 kg
Höchstzulässiges Gesamtgewicht bzw. höchstzulässige Achslasten laut Herstellerschild beachten.
Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!
Anhängewagen - Gesamtgewichte
- 2 Achsen bis zu 18.000 kg
- 3 Achsen bis zu 24.000 kg
- 4 Achsen bis zu 32.000 kg
Nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger mit 25 km/h: max. 18.000 kg Gesamtgewicht!
Anbaugeräte - Breiten
Fahren ab Breite von 3,01 bis 3,30 m:
- Geschwindigkeit max. 25 km/h,
- Einschalten des Abblendlichtes auch untertags.
- Verpflichtende Verwendung eines gelbroten Drehlichtes.
- Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht sind Begrenzungsleuchten am Anbaugerät einzuschalten, die nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausstrahlen und von der Außenkante des Gerätes maximal 20 cm nach innen angebracht sein dürfen.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Lasten
Max Achslast
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
- 1 Achse 10.000 kg
- Starre Antriebsachse 11.500 kg
Höchstzulässiges Gesamtgewicht
- 2 Achsen: 18.000 kg
- 3 Achsen: 25.000 kg
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen über 2,55 m bis 3,0 m
Ab Breite von 2,55 m max. 25 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen breiter als 3,0 m bis 3,30 m
max. 25 km/h
zusätzlich:
zusätzlich:
- Fahrten nur bei Tageslicht und guter Sicht,
- Begleitfahrzeug bei engen und kurvenreichen Strecken.