Hofübernehmer: 4.000 Euro Aufzeichnungsbonus nutzen!
Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen sind ein wesentliches Werkzeug für die Betriebsführung und helfen, fundierte Entscheidungen für den eigenen Betrieb zu treffen. Der Aufzeichnungsbonus in Höhe von 4.000 Euro schafft für Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Mindestanforderung
Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Diese muss alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen. Es werden neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen des Grünen Berichtes, des Arbeitskreises Unternehmensführung, der steuerlichen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis hin zur Bilanzierung getätigt werden, anerkannt. Grundsätzlich ist jede Form der Aufzeichnung zulässig. Diese kann handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware geführt werden.
Aufzeichnungen über mindestens drei aufeinanderfolgende Jahre
Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden, wobei zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden kann. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die Erstniederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Das heißt, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann bereits ab 1. Jänner 2024 geführt werden, sofern von den Übergebern Aufzeichnungen ab diesem Zeitpunkt vorhanden sind.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Wird der Antrag zur Niederlassungsprämie am 31. Mai 2025 (spätestens innerhalb eines Jahres nach der Niederlassung!) gestellt, muss mit spätestens 1. Jänner 2026 mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Das heißt, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann bereits ab 1. Jänner 2024 geführt werden, sofern von den Übergebern Aufzeichnungen ab diesem Zeitpunkt vorhanden sind.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die Erstniederlassung erfolgte am 1. Juni 2024. Wird der Antrag zur Niederlassungsprämie am 31. Mai 2025 (spätestens innerhalb eines Jahres nach der Niederlassung!) gestellt, muss mit spätestens 1. Jänner 2026 mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Kennzahlen berechnen und in der DFP eintragen
Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des jeweiligen Aufzeichnungsjahres sind vier definierte Kennzahlen aus den eigenen Aufzeichnungen zu ermitteln und in der digitalen Förderplattform (DFP) einzutragen. Dabei handelt es sich um folgende Kennzahlen, welche mithilfe eines Kennzahlenberechnungsblattes ermittelt werden können:
- Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in %)
- Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in %)
- Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in %)
- Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in %)
Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren
Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle der AMA folgende Unterlagen mindestens fünf Jahre ab der Erstniederlassung und jedenfalls vier Jahre nach der Abschlusszahlung aufzubewahren:
- Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
- Anlageverzeichnis
- Kennzahlenberechnungsblatt
Arbeitskreis Unternehmensführung
Für Hofübernehmerinnen und Hofübernehmer, die Interesse an gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen haben, stellt der Arbeitskreis Unternehmensführung ein ideales Weiterbildungsangebot dar. Der Schwerpunkt im Arbeitskreis liegt in der Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Aufzeichnungen und der Interpretation der daraus resultierenden Kennzahlen. Arbeitskreistreffen zu diversen fachlichen Themen rund um die Betriebsführung, Fachexkursionen und Betriebschecks vor Ort runden das Angebot ab.
Bei Interesse oder Fragen zum Arbeitskreis Unternehmensführung kontaktieren Sie Dipl.-Ing. Alina Kofler (E-Mail: alina.kofler@lk-kaernten, Tel.-Nr.: 0463/5850-2530) oder Martina Weichsler, BEd. (E-Mail: martina.weichsler@lk-kaernten.at, Tel.-Nr.: 0463/5850-2531). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.arbeitskreise.at.
Bei Interesse oder Fragen zum Arbeitskreis Unternehmensführung kontaktieren Sie Dipl.-Ing. Alina Kofler (E-Mail: alina.kofler@lk-kaernten, Tel.-Nr.: 0463/5850-2530) oder Martina Weichsler, BEd. (E-Mail: martina.weichsler@lk-kaernten.at, Tel.-Nr.: 0463/5850-2531). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.arbeitskreise.at.
Bildungsangebot des LFI
Das LFI Kärnten bietet mehrere Kurstermine zum Aufzeichnungsbonus für Hofübernehmer an, wo die wichtigsten Grundlagen für das Führen von betrieblichen Aufzeichnungen vermittelt werden. Insbesondere wird hier auf die Einnahmen-Ausgaben Rechnung, das Anlegen eines Anlageverzeichnisses sowie die Kennzahlenberechnung zur Erfüllung der Anforderungen des Aufzeichnungsbonus eingegangen. Weiters werden Möglichkeiten zur Aufzeichnungsform präsentiert.
Nächster Termin: Freitag, 13. Dezember 2024, 9 - 13 Uhr, Bildungshaus Schloss Krastowitz.
Nächster Termin: Freitag, 13. Dezember 2024, 9 - 13 Uhr, Bildungshaus Schloss Krastowitz.