Antibiotikamonitoring für Schweinebetriebe
Unterschiedliche Aussagen zu resistenten Keimen aus der Tierhaltung und dem Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung insgesamt verunsichern die Verbraucher. Genaue Daten von „kritischen Antibiotika“ sind jedoch insbesondere für die WHO (Weltgesundheitsorganisation) von hohem Interesse, um Resistenzen im Humanbereich für dort wichtige Wirkstoffgruppen zu minimieren.
Mit der systematischen Erfassung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben in einer zentralen Datenbank schafft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine solide überbetriebliche Datengrundlage. Das gibt allen Beteiligten die Möglichkeit zu erkennen, wie sich die tatsächliche Situation darstellt und wo Handlungsbedarf besteht. Eine sachgerechte Auswertung schafft die notwendige Transparenz für das zukünftige Vorgehen. Reduzierungsstrategien können daraus abgeleitet und umgesetzt werden.
Das Monitoring soll in einen Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung münden. Die Daten stammen von den Tierärzten, die gesetzlich in der Antibiotika-Mengenstromverordnung verpflichtet sind, diese Daten zur Betriebsnummer der landwirtschaftlichen Betriebe in eine Datenbank der AGES zu melden. Dort erfolgt die Zusammenführung mit den Bestandesdaten der Betriebe.
Mit der systematischen Erfassung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben in einer zentralen Datenbank schafft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine solide überbetriebliche Datengrundlage. Das gibt allen Beteiligten die Möglichkeit zu erkennen, wie sich die tatsächliche Situation darstellt und wo Handlungsbedarf besteht. Eine sachgerechte Auswertung schafft die notwendige Transparenz für das zukünftige Vorgehen. Reduzierungsstrategien können daraus abgeleitet und umgesetzt werden.
Das Monitoring soll in einen Maßnahmenplan zur kontinuierlichen Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und zur Senkung des Risikos der Antibiotikaresistenzentwicklung münden. Die Daten stammen von den Tierärzten, die gesetzlich in der Antibiotika-Mengenstromverordnung verpflichtet sind, diese Daten zur Betriebsnummer der landwirtschaftlichen Betriebe in eine Datenbank der AGES zu melden. Dort erfolgt die Zusammenführung mit den Bestandesdaten der Betriebe.
Jährliche, anonyme Auswertung
Für die „jährlichen Betriebsauswertungen“ werden von der beauftragten Stelle (AGES DSR) folgende Daten verarbeitet:
Alle landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs sind mit der Antibiotikamengenstromanalyse mit den abgegebenen Antibiotikamengen erfasst. Zusammen mit den Tierzahlen und Tiergewichten ergibt sich die angewendete Antibiotikamenge, die in Form von Anwendungstagen aller Tiere des Betriebes angegeben wird.
In der Auswertung ist auch der Antibiotikaverbrauch aller Betriebe Österreichs einer Produktionsform (Schweinemast, Muttersauen) dargestellt. In dieser Auswertung sind auch die Anwendungstage der zehn Prozent der Betriebe die im Gesamtvergleich die meisten Anwendungstage aufweisen dargestellt. Der jeweilige Betrieb findet sich in dieser natürlich anonymen Auswertung mittels eines Punktes in dem Diagramm wieder. Dies ermöglicht eine vergleichende Darstellung, ob der Betrieb in diesem Benchmarking eine niedrige, mittlere oder hohe Anwendungshäufigkeit der entsprechenden Antibiotika bzw. Wirkstoffgruppe aufweist.
- Meldejahr,
- LFBIS-Nr.,
- Stichtagsbestände oder durchschnittliche Bestandszahlen an Schweinen laut VIS,
- Informationen zum gemeldeten Antibiotikum (Zulassungsnummer, Bezeichnung, Menge, Einheit) sowie Tierart und Nutzungsart.
Alle landwirtschaftlichen Betriebe Österreichs sind mit der Antibiotikamengenstromanalyse mit den abgegebenen Antibiotikamengen erfasst. Zusammen mit den Tierzahlen und Tiergewichten ergibt sich die angewendete Antibiotikamenge, die in Form von Anwendungstagen aller Tiere des Betriebes angegeben wird.
In der Auswertung ist auch der Antibiotikaverbrauch aller Betriebe Österreichs einer Produktionsform (Schweinemast, Muttersauen) dargestellt. In dieser Auswertung sind auch die Anwendungstage der zehn Prozent der Betriebe die im Gesamtvergleich die meisten Anwendungstage aufweisen dargestellt. Der jeweilige Betrieb findet sich in dieser natürlich anonymen Auswertung mittels eines Punktes in dem Diagramm wieder. Dies ermöglicht eine vergleichende Darstellung, ob der Betrieb in diesem Benchmarking eine niedrige, mittlere oder hohe Anwendungshäufigkeit der entsprechenden Antibiotika bzw. Wirkstoffgruppe aufweist.
Datenanforderung durch den Betrieb
Die Anforderung der Auswertung erfolgt mittels Zustimmungserklärung, die vom Gesundheitsdienst für Nutztiere für Kärnten an alle TGD-Schweinebetriebe in den nächsten Tagen gesendet wird. Erfolgt keine Rücksendung, gibt es auch keine Betriebsauswertung.
Datenverwendung
- Darstellung der Menge der abgegebenen antibiotischen Wirkstoffe und deren Kategorisierung
- Errechnung und Darstellung von Betriebskennzahlen für den Antibiotikaverbrauch
- Anonymisierter Vergleich zu anderen Betrieben derselben Betriebskategorie (Zucht, Mast)
Widerruf
Diese Zustimmungserklärung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann jedoch jederzeit schriftlich beim Gesundheitsdienst für Nutztiere für Kärnten widerrufen werden. Der Tiergesundheitsdienst hat in diesem Fall die sofortige Einstellung aller Datenübermittlungen an die in der Widerrufserklärung genannten Personen oder Institutionen zu veranlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ausgefertigte und übermittelte Auswertungen bleiben von diesem Widerruf unberührt.
Datenweitergabe, Verwendung
Die Daten werden vom GDN-K an den Betrieb gesandt. Weitere Empfänger (Tierarzt, Vermarktungsorganisationen, etc.) sind in der Zustimmungserklärung angeführt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landwirtes möglich. Die Auswertung dient der Diskussion über die Höhe und die AB-Gruppen, die im Betrieb eingesetzt werden. Der Betreuungstierarzt und der Landwirt führen diese Diskussion, um eingesetzte Antibiotika im Vergleich zu anderen Betrieben sinnvoll zu verwenden, Behandlungspläne zu evaluieren und insgesamt die Behandlungssituation zu bewerten bzw. wo es Sinn macht, alternative Vorgangsweisen (Ferkelzukaufsoptimierung, Lüftung, Besatzdichten, etc.) zu überdenken und so den AB-Einsatz insgesamt sinnvoller und auch niedriger zu machen.
Datenverwendung
- Darstellung der Menge der abgegebenen antibiotischen Wirkstoffe und deren Kategorisierung
- Errechnung und Darstellung von Betriebskennzahlen für den Antibiotikaverbrauch
- Anonymisierter Vergleich zu anderen Betrieben derselben Betriebskategorie (Zucht, Mast)
Widerruf
Diese Zustimmungserklärung gilt für unbestimmte Zeit. Sie kann jedoch jederzeit schriftlich beim Gesundheitsdienst für Nutztiere für Kärnten widerrufen werden. Der Tiergesundheitsdienst hat in diesem Fall die sofortige Einstellung aller Datenübermittlungen an die in der Widerrufserklärung genannten Personen oder Institutionen zu veranlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ausgefertigte und übermittelte Auswertungen bleiben von diesem Widerruf unberührt.
Datenweitergabe, Verwendung
Die Daten werden vom GDN-K an den Betrieb gesandt. Weitere Empfänger (Tierarzt, Vermarktungsorganisationen, etc.) sind in der Zustimmungserklärung angeführt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Landwirtes möglich. Die Auswertung dient der Diskussion über die Höhe und die AB-Gruppen, die im Betrieb eingesetzt werden. Der Betreuungstierarzt und der Landwirt führen diese Diskussion, um eingesetzte Antibiotika im Vergleich zu anderen Betrieben sinnvoll zu verwenden, Behandlungspläne zu evaluieren und insgesamt die Behandlungssituation zu bewerten bzw. wo es Sinn macht, alternative Vorgangsweisen (Ferkelzukaufsoptimierung, Lüftung, Besatzdichten, etc.) zu überdenken und so den AB-Einsatz insgesamt sinnvoller und auch niedriger zu machen.