Achtung Bio- Schweinehalter!
Mit einer Novellierung der Schweinegesundheitsverordnung, die am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, wurde festgelegt, dass Schweinehalter die Aufnahme bzw. Beendigung von Auslaufhaltungen und Offenstallhaltungen direkt online im VIS eintragen müssen. Diese Meldungen von Auslauf- und Offenstallhaltungen haben bis zum Ablauf des 15. November 2021 zu erfolgen.
Als Vorbereitung wurde im VIS ein neuer Betriebstyp
(Landwirtschaft/Tierhalter/Schwein/Offenstallhaltung) angelegt. Somit können ab sofort sowohl Auslaufhaltungen als auch Offenstallhaltungen im VIS erfasst werden.
In diesem Zusammenhang gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Stallhaltung
- Auslaufhaltung
- Offenstallhaltung
- Freilandhaltung
Auslauf- und Offenstallhaltungen müssen so abgesichert werden, dass sowohl ein Entweichen der Schweine als auch ein Eindringen sowie ein direkter Kontakt von Haus- und Wildschweinen sicher unterbunden wird. Sie müssen durch ein Schild „Wertvoller Schweinebestand – unbefugtes Betreten und Füttern verboten“ oder eine sinngemäße Formulierung kenntlich gemacht werden.
Zugangsdaten zum VIS können unter folgendem Link angefordert werden: VIS Web Zugriffsdaten (statistik.at)
Eine detaillierte Anleitung finden sie im PDF Dokument des VIS im Anhang des Artikels!
Zugangsdaten zum VIS können unter folgendem Link angefordert werden: VIS Web Zugriffsdaten (statistik.at)
Eine detaillierte Anleitung finden sie im PDF Dokument des VIS im Anhang des Artikels!