Ab wann die Grünlandpacht erschwinglich wird
Eine Betriebsentwicklung mit Einkommensverbesserung kann durch Zupacht von Flächen und Optimierung der Grundfutterqualitäten und -kosten sinnvoll sein. Gerade im Grünland ist die Kalkulation des betriebsindividuell „vertretbaren“ Pachtpreises nicht ganz so einfach. Obwohl sich der Pachtpreis aus Angebot und Nachfrage ableitet, ist es sehr ratsam, den betriebsindividuellen Pachtpreis zu ermitteln, um den eigenen Preisspielraum für Pachtvertragsverhandlungen zu kennen.
Boden ist knapp und die Entwicklungsmöglichkeiten für Acker- und Grünlandbetriebe sind eingeschränkt. Angestiegene Boden- und Pachtpreise schmälern die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Daher sollte jeder Betriebsführer den betriebsindividuellen Pachtpreis aufgrund eigener ehrlicher Zahlen aus der Kostenrechnung bzw. mit Hilfe des "Internet-Deckungsbeitrags" ermitteln.
Die Realität ist, dass sich Landwirte gegenseitig mit noch höheren Preisen aufgrund mangelnder Kenntnis der eigenen Zahlensituation überbieten. Das schafft schlechte Stimmung und Missgunst zwischen den Landwirten und verschlechtert die Einkommenssituation und Wettbewerbsfähigkeit. Jeder Landwirt ist angehalten, eine sorgfältige Kostenrechnung am Betrieb zu führen, um seinen Grenzpachtpreis ermitteln zu können. Die Voraussetzung dafür sind betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen am Betrieb, wie sie im Arbeitskreis Unternehmensführung ausführlich behandelt werden.
Viele Betriebe zahlen für Grünland je nach Region und Bodengüte 500 Euro und mehr pro ha. Solche Preise dürften eher dem Bauchgefühl entspringen und sind betriebswirtschaftlich größtenteils nicht vertretbar. Wie eine Flächenpacht betriebsindividuell zu rechnen ist, zeigen Abbildung 1 und 2.
Boden ist knapp und die Entwicklungsmöglichkeiten für Acker- und Grünlandbetriebe sind eingeschränkt. Angestiegene Boden- und Pachtpreise schmälern die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Daher sollte jeder Betriebsführer den betriebsindividuellen Pachtpreis aufgrund eigener ehrlicher Zahlen aus der Kostenrechnung bzw. mit Hilfe des "Internet-Deckungsbeitrags" ermitteln.
Die Realität ist, dass sich Landwirte gegenseitig mit noch höheren Preisen aufgrund mangelnder Kenntnis der eigenen Zahlensituation überbieten. Das schafft schlechte Stimmung und Missgunst zwischen den Landwirten und verschlechtert die Einkommenssituation und Wettbewerbsfähigkeit. Jeder Landwirt ist angehalten, eine sorgfältige Kostenrechnung am Betrieb zu führen, um seinen Grenzpachtpreis ermitteln zu können. Die Voraussetzung dafür sind betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen am Betrieb, wie sie im Arbeitskreis Unternehmensführung ausführlich behandelt werden.
Viele Betriebe zahlen für Grünland je nach Region und Bodengüte 500 Euro und mehr pro ha. Solche Preise dürften eher dem Bauchgefühl entspringen und sind betriebswirtschaftlich größtenteils nicht vertretbar. Wie eine Flächenpacht betriebsindividuell zu rechnen ist, zeigen Abbildung 1 und 2.
Abbildung 1: Pachtpreiskalkulation Grünland (Milchkuhhaltung)
In Abbildung 1 ist das Kalkulationsschema bei einer Grünlandpacht mit Milchproduktion dargestellt. Für die Kalkulation sind die Kenntnis der Leistungen, der variablen Produktionskosten inklusive Grundfutterkosten, der benötigte Energiebedarf pro Tier und der erwartete Energieertrag pro ha notwendig. Somit errechnet sich als erste Kenngröße der aggregierte Deckungsbeitrag I pro ha.
Berücksichtigt man noch die öffentlichen Gelder (Direktzahlung, ÖPUL, AZ,) und die zusätzliche Sozialversicherung pro ha ergibt das den aggregierten DB II. Mit dem aggregierten DB II müssen die kalkulatorischen Arbeitskosten und die zusätzlich anfallenden Fixkosten abgedeckt werden. Werden die kalkulatorischen Arbeitskosten (Arbeitszeiten Stall und Grünland) vom aggregierten DB II in Abzug gebracht, ergibt sich bei der geringfügigen Pacht (ohne Investitionskosten) ein Grenzpachtpreis I.
Berücksichtigt man noch die öffentlichen Gelder (Direktzahlung, ÖPUL, AZ,) und die zusätzliche Sozialversicherung pro ha ergibt das den aggregierten DB II. Mit dem aggregierten DB II müssen die kalkulatorischen Arbeitskosten und die zusätzlich anfallenden Fixkosten abgedeckt werden. Werden die kalkulatorischen Arbeitskosten (Arbeitszeiten Stall und Grünland) vom aggregierten DB II in Abzug gebracht, ergibt sich bei der geringfügigen Pacht (ohne Investitionskosten) ein Grenzpachtpreis I.
Abbildung 2: Pachtpreiskalkulation Ackerkulturen
In Abbildung 2 ist das Kalkulationsschema bei einer Ackerflächenpacht dargestellt. Basis ist der Deckungsbeitrag der Ackerfruchtfolge.
Nach Einbeziehung der öffentlichen Gelder
(Direktzahlung, ÖPUL, AZ), der zusätzlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge, des Lohnansatzes und des Unternehmerrisikos errechnet sich der betriebsindividuelle Grenzpachtpreis (ohne zusätzliche Maschinenfixkosten).
Wie die Rechnung abläuft
Der Ausgangspunkt für Pachtpreisrechnungen im Grünland ist die Verwertungsmöglichkeit von Grünland: zum Beispiel Milchproduktion, Mutterkuhhaltung, Mutterschafe bei entsprechenden durchschnittlichen Leistungsniveaus, Erzeugerpreisen und Produktionskosten.
Die Werte der Leistungen und Produktionskosten können dem "Internet-Deckungsbeitrag" der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft oder betriebsindividuellen Aufzeichnungen entnommen werden. Das Kalkulationsschema soll Anhaltspunkte bzw. Antworten auf die Frage geben: Was ist der Grenzpachtpreis pro ha Grünland bei einer geringfügigen Pacht, d. h. nur zusätzliche Fläche, keine Investitionen beziehungsweise bei einer größeren Pacht (Flächenpacht aufgrund von Investitionen in zusätzliche Standplätze).
Werden im Zuge der Flächenpacht auch bauliche Investitionen notwendig, sprechen wir von einer größeren Pacht. Es müssen die zusätzlichen Fixkosten (Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Instandhaltung) in die Überlegungen einbezogen und kalkuliert werden. Nach Berücksichtigung des Unternehmerrisikos (Ernteausfälle, Naturereignisse, Seuchen, Markt- bzw. Preisschwankungen) ergibt das den betriebsindividuellen Grenzpachtpreis II.
Wer pachten will, muss die nachhaltig wirtschaftlichen Möglichkeiten des eigenen Betriebes genau kennen: Deckungsbeiträge, öffentliche Gelder, Investitionskosten, Lohnkosten, zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. Je genauer die mehrjährigen Datengrundlagen zur Verfügung stehen, umso treffsicherer kann die Kalkulation erfolgen. Werden höhere Pachtpreise als der betriebsindividuelle Grenzpachtpreis bezahlt, bedeutet dies zumindest eine Verringerung der kalkulierten Arbeits-, Kapital- und Risikoentlohnung. Man zahlt somit dafür, dass man arbeiten darf.
Die Werte der Leistungen und Produktionskosten können dem "Internet-Deckungsbeitrag" der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft oder betriebsindividuellen Aufzeichnungen entnommen werden. Das Kalkulationsschema soll Anhaltspunkte bzw. Antworten auf die Frage geben: Was ist der Grenzpachtpreis pro ha Grünland bei einer geringfügigen Pacht, d. h. nur zusätzliche Fläche, keine Investitionen beziehungsweise bei einer größeren Pacht (Flächenpacht aufgrund von Investitionen in zusätzliche Standplätze).
Werden im Zuge der Flächenpacht auch bauliche Investitionen notwendig, sprechen wir von einer größeren Pacht. Es müssen die zusätzlichen Fixkosten (Abschreibung, Zinsen, Versicherung, Instandhaltung) in die Überlegungen einbezogen und kalkuliert werden. Nach Berücksichtigung des Unternehmerrisikos (Ernteausfälle, Naturereignisse, Seuchen, Markt- bzw. Preisschwankungen) ergibt das den betriebsindividuellen Grenzpachtpreis II.
Wer pachten will, muss die nachhaltig wirtschaftlichen Möglichkeiten des eigenen Betriebes genau kennen: Deckungsbeiträge, öffentliche Gelder, Investitionskosten, Lohnkosten, zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge. Je genauer die mehrjährigen Datengrundlagen zur Verfügung stehen, umso treffsicherer kann die Kalkulation erfolgen. Werden höhere Pachtpreise als der betriebsindividuelle Grenzpachtpreis bezahlt, bedeutet dies zumindest eine Verringerung der kalkulierten Arbeits-, Kapital- und Risikoentlohnung. Man zahlt somit dafür, dass man arbeiten darf.