2. Lockdown: Umsatzersatz auf Privatzimmervermieter, UaB & Buschenschanken ausgeweitet
Wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bekanntgab, wird der Umsatzersatz in der Höhe von 80%, der in der Vergangenheit für Betriebe in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeitbranche ausgeweitet.
Nun kommen auch folgende Betriebsformen in den Genuss dieser Unterstützung:
Die Beantragung ist bis 15. Dezember 2020 über die AMA, die bereits den Härtefallfonds abgewickelt hat, möglich. Die Mindestförderung beträgt 2300 Euro.
- Privatzimmervermieter, die im eigenen Haushalt private Gästezimmmer oder Ferienwohnungen mit höchstens 10 Betten vermieten und nicht der GewO 1994 unterliegen
- Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: Urlaub am Bauernhof sowie Heurigen und Buschenschanken
Die Beantragung ist bis 15. Dezember 2020 über die AMA, die bereits den Härtefallfonds abgewickelt hat, möglich. Die Mindestförderung beträgt 2300 Euro.
Rahmenbedingungen
Ein Umsatzersatz wird gewährt, sofern der Antragsteller gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen ist
Der Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der November 2020
Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80% des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche
Die Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds
Kriterien und Voraussetzungen werden aktuell in einer eigenen Richtlinie festglegt.
Alle aktuellen und weiteren Informationen sind ehestmöglich unter www.ama.at abrufbar.
Der Betrachtungszeitraum für den Umsatzersatz ist der November 2020
Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes entspricht 80% des zu ermittelnden Umsatzes des vergleichbaren Vorjahreszeitraums der erfassten Tätigkeitsbereiche
Die Inanspruchnahme eines Umsatzersatzes führt nicht zu einem Ausschluss vom Härtefallfonds
Kriterien und Voraussetzungen werden aktuell in einer eigenen Richtlinie festglegt.
Alle aktuellen und weiteren Informationen sind ehestmöglich unter www.ama.at abrufbar.
Nähere Informationen
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der AMA unter
https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Antragstellung-Umsatzersatz-ab-18-11-2020-moeglich
https://www.ama.at/Allgemein/Presse/Presse-2020/Antragstellung-Umsatzersatz-ab-18-11-2020-moeglich