100 Euro als Impfprämie
| Was hat es mit der Initiative „Geimpft gesünder“ auf sich?
„Diese Aktion ist ein Anreiz, fehlende Impfungen aufzufrischen oder nachzuholen. Und so einen wertvollen Beitrag für die eigene Gesundheit und die Gesellschaft zu leisten“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). „Impfen ist Teil einer umfassenden Vorsorge und eine bewährte und effektive Form der Krankheitsvorbeugung“, fügt Lehner hinzu. Deshalb zahlt die SVS an Personen (Selbständige und Landwirte), die bei ihr krankenversichert sind und einen ganzheitlichen Impfschutz nachweisen können, einen 100-Euro-Bonus aus. Direkt auf deren Konto. 90 Mio. Euro hat die SVS für diese Gesundheitsaktion budgetiert. Sie läuft noch bis 31. Dezember 2022.
| Wie erreicht man den erforderlichen „ganzheitlichen Impfschutz“?
Indem man alle Impfungen absolviert hat, die das Nationale Impfgremium (NIG) für die jeweilige Altersgruppe empfiehlt – siehe die Tabelle unten. Gemeint sind also auch Impfungen gegen die Zeckenkrankheit (FSME), gegen Masern, Mumps, Röteln, Grippe (Influenza) und gegen Pneumokokken. Als Impfnachweis gelten der Impfpass bzw. ein Impf- oder Genesungszertifikat.
| Ich habe mich bisher zweimal gegen das Coronavirus impfen lassen. Meine dritte Impfung („Booster“) findet gemäß der Empfehlung in ein paar Wochen statt. Kann ich trotzdem an der SVS-Aktion teilnehmen?
Das kommt auf den Einzelfall an. Für die Teilnahme an „Geimpft gesünder“ gilt hinsichtlich der COVID-19-Impfung stets der Nachweis der Vollimmunisierung – das heißt, dass alle vom NIG empfohlenen Dosen eines Impfstoffes erhalten wurden. Bei der COVID-19-Impfung gibt es unterschiedliche Impfschemata, je nach Impfstoff, Lebensalter und den aktuell gültigen Empfehlungen (gültiges Impfzertifikat). Informationen hierzu sind abrufbar unter www.gruenerpass.gv.at/geimpft/ Alternativ zur COVID-19-Impfung gelten auch Genesungsnachweise.
| Wer kann neben den bei der SVS krankenversicherten Personen noch an „Geimpft gesünder“ teilnehmen?
Mitversicherte (Kinder, Ehegatten) und Pensionisten. Die hauptversicherte Person kann für sich und ihre bei der SVS in der Krankenversicherung anspruchsberechtigten Angehörigen den „Geimpft gesünder“-Bonus beantragen. Zu beachten ist, dass für jede Person ein eigener Antrag gestellt und die Impfnachweise ebenfalls für jede Person separat erbracht werden müssen. Die anspruchsberechtigten Angehörigen können den Anspruch auf den Bonus nicht selbst bei der SVS geltend machen.
| Ich habe keinen Impfpass (mehr) – kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Nein. Der Impfnachweis über den aufrechten Impfstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Voraussetzung für die Zuerkennung des „Geimpft gesünder“-Bonus. Ausnahmen:
| Wie erfolgt die Antragstellung auf den 100-Euro-Bonus?
Entweder im Internet über das svsGO-Portal. Hierfür sind Handy-Signatur oder ID-Austria erforderlich. Oder postalisch. Das Formular kann unter svs.at/geimpftgesuender heruntergeladen werden. Es muss vollständig ausgefüllt und ausgedruckt und samt den Kopien der Nachweise der angegebenen Impfungen (Impfpass, Impfzertifikat) an die SVS gesendet werden.
„Diese Aktion ist ein Anreiz, fehlende Impfungen aufzufrischen oder nachzuholen. Und so einen wertvollen Beitrag für die eigene Gesundheit und die Gesellschaft zu leisten“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). „Impfen ist Teil einer umfassenden Vorsorge und eine bewährte und effektive Form der Krankheitsvorbeugung“, fügt Lehner hinzu. Deshalb zahlt die SVS an Personen (Selbständige und Landwirte), die bei ihr krankenversichert sind und einen ganzheitlichen Impfschutz nachweisen können, einen 100-Euro-Bonus aus. Direkt auf deren Konto. 90 Mio. Euro hat die SVS für diese Gesundheitsaktion budgetiert. Sie läuft noch bis 31. Dezember 2022.
| Wie erreicht man den erforderlichen „ganzheitlichen Impfschutz“?
Indem man alle Impfungen absolviert hat, die das Nationale Impfgremium (NIG) für die jeweilige Altersgruppe empfiehlt – siehe die Tabelle unten. Gemeint sind also auch Impfungen gegen die Zeckenkrankheit (FSME), gegen Masern, Mumps, Röteln, Grippe (Influenza) und gegen Pneumokokken. Als Impfnachweis gelten der Impfpass bzw. ein Impf- oder Genesungszertifikat.
| Ich habe mich bisher zweimal gegen das Coronavirus impfen lassen. Meine dritte Impfung („Booster“) findet gemäß der Empfehlung in ein paar Wochen statt. Kann ich trotzdem an der SVS-Aktion teilnehmen?
Das kommt auf den Einzelfall an. Für die Teilnahme an „Geimpft gesünder“ gilt hinsichtlich der COVID-19-Impfung stets der Nachweis der Vollimmunisierung – das heißt, dass alle vom NIG empfohlenen Dosen eines Impfstoffes erhalten wurden. Bei der COVID-19-Impfung gibt es unterschiedliche Impfschemata, je nach Impfstoff, Lebensalter und den aktuell gültigen Empfehlungen (gültiges Impfzertifikat). Informationen hierzu sind abrufbar unter www.gruenerpass.gv.at/geimpft/ Alternativ zur COVID-19-Impfung gelten auch Genesungsnachweise.
| Wer kann neben den bei der SVS krankenversicherten Personen noch an „Geimpft gesünder“ teilnehmen?
Mitversicherte (Kinder, Ehegatten) und Pensionisten. Die hauptversicherte Person kann für sich und ihre bei der SVS in der Krankenversicherung anspruchsberechtigten Angehörigen den „Geimpft gesünder“-Bonus beantragen. Zu beachten ist, dass für jede Person ein eigener Antrag gestellt und die Impfnachweise ebenfalls für jede Person separat erbracht werden müssen. Die anspruchsberechtigten Angehörigen können den Anspruch auf den Bonus nicht selbst bei der SVS geltend machen.
| Ich habe keinen Impfpass (mehr) – kann ich trotzdem an der Aktion teilnehmen?
Nein. Der Impfnachweis über den aufrechten Impfstatus zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Voraussetzung für die Zuerkennung des „Geimpft gesünder“-Bonus. Ausnahmen:
- ärztliches Attest bei absoluter Gegenanzeige/Kontraindikation (in diesem Fall ist das ärztliche Attest als Nachweis hochzuladen/einzubringen);
- Impfzertifikat (COVID-19-Impfung);
- Genesungszertifikat (nach durchgemachter COVID-19-Infektion).
| Wie erfolgt die Antragstellung auf den 100-Euro-Bonus?
Entweder im Internet über das svsGO-Portal. Hierfür sind Handy-Signatur oder ID-Austria erforderlich. Oder postalisch. Das Formular kann unter svs.at/geimpftgesuender heruntergeladen werden. Es muss vollständig ausgefüllt und ausgedruckt und samt den Kopien der Nachweise der angegebenen Impfungen (Impfpass, Impfzertifikat) an die SVS gesendet werden.
Tipp zum Schluss:
Die Landwirtschaftskammer und die übrigen Sozialpartner bitten Sie, die vielfältigen Impfmöglichkeiten gegen das Coronavirus in Anspruch zu nehmen. In Ihrem eigenen Interesse – und im Interesse Ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sämtliche Impfmöglichkeiten in Kärnten werden tagesaktuell im Internet veröffentlicht: coronainfo.ktn. gv.at/CoronaImpfungKärnten