Zweitfruchtanbau nach Getreide
Versuche zum Thema Zweitfruchtanbau nach Getreide laufen schon seit Jahren. Bis dato sind wir erst einmal erfolgreich gewesen. In den Versuchen standen Mais und Hirse im Vergleich. Jede dieser Kulturen hat ihre Vor- und Nachteile. Für Veredler kommen primär Mais und Hirse in Frage. Bei diesen beiden Kulturen stellten wir in erfolgreichen Jahren fest, dass ihr Anbau unbedingt vor dem 25. Juni erfolgen muss. Besser wäre es noch früher, sprich ab dem 20. Juni, in den Boden zu kommen, denn jeder Tag im Sommer bedeutet ein Vielfaches an vorzeitiger Reife im Herbst.
Die Ertragsniveaus bei trockenem Mais mit 14% Wasser, vorausgesetzt es gibt keinen großen Maiswurzelbohrerdruck, liegen zwischen 8 und 10 t/ha. Bei Hirse hat ein Versuch der Versuchstätigkeit des Landes einen Ertrag von 5 t mit 14% Kornfeuchte erbracht, allerdings ohne Maiswurzelbohrerrisiko. Bei Sojabohne liegen keine Exaktversuche vor, aber aus der Praxis werden Erträge zwischen 2 und 3 t/ha, auch bei Saaten Ende Juni, gemeldet.
Die Saatstärke sollte bei diesen späten Aussaaten generell etwas höher gewählt werden als bei regulärer Saat, weil die Einzelpflanzenerträge niedriger ausfallen.
Die Ertragsniveaus bei trockenem Mais mit 14% Wasser, vorausgesetzt es gibt keinen großen Maiswurzelbohrerdruck, liegen zwischen 8 und 10 t/ha. Bei Hirse hat ein Versuch der Versuchstätigkeit des Landes einen Ertrag von 5 t mit 14% Kornfeuchte erbracht, allerdings ohne Maiswurzelbohrerrisiko. Bei Sojabohne liegen keine Exaktversuche vor, aber aus der Praxis werden Erträge zwischen 2 und 3 t/ha, auch bei Saaten Ende Juni, gemeldet.
Die Saatstärke sollte bei diesen späten Aussaaten generell etwas höher gewählt werden als bei regulärer Saat, weil die Einzelpflanzenerträge niedriger ausfallen.
Bodenfeuchte erhalten
Ein sehr entscheidender Faktor ist, dass die Bodenbearbeitung möglichst wassersparend und ohne zeitliche Verzögerung erfolgen sollte, um die Saat so rasch als möglich abzuhacken. Ein ausgetrocknetes Saatbett ist mit einer deutlich späteren Saat gleichzusetzen. Aus diesem Grund sollte nur dann gepflügt werden, wenn genug Bodenfeuchte im Saathorizont verbleibt. Andernfalls sollte trotz höheren Unkrautdrucks auf eine nicht wendende Bodenbearbeitung zurückgegriffen werden.
Bei der Stickstoffdüngung darf die maximal erlaubte Jahresbilanz von 170 kg (aus Wirtschaftsdünger im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach Abzug der Stall- und Lagerverluste) bzw. 210 kg (aus Wirtschafts- und Mineraldünger) im Durchschnitt je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche des Betriebes nicht überschritten werden. Das heißt, die zur Hauptfrucht als auch die zur Zweitfrucht gedüngte Stickstoffmenge ist unbedingt in der Bilanz zu berücksichtigen.
Bei der Stickstoffdüngung darf die maximal erlaubte Jahresbilanz von 170 kg (aus Wirtschaftsdünger im Durchschnitt der landwirtschaftlichen Nutzfläche nach Abzug der Stall- und Lagerverluste) bzw. 210 kg (aus Wirtschafts- und Mineraldünger) im Durchschnitt je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche des Betriebes nicht überschritten werden. Das heißt, die zur Hauptfrucht als auch die zur Zweitfrucht gedüngte Stickstoffmenge ist unbedingt in der Bilanz zu berücksichtigen.