Weitere Vermieter profitieren nun vom Ausfallsbonus
Der sogenannte Ausfallbonus aus dem Härtefallfonds ist eine der vielen Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen die wirtschaftlichen Folgen durch die Coronakrise abgefedert werden. Der Ausfallbonus von 15 % kann ab sofort von folgenden Vermietern in Anspruch genommen werden:
- Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten,
- Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 Einkommensteuergesetz (EStG) beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen,
- Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen,
- Most-, Weinbuschenschank und Almausschank, Urlaub am Bauernhof-Betriebe.
Nähere Informationen
stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.