Weidetiere auf der Flucht – worauf zu achten ist
Die Tiere (Kühe, Kalbinnen, Schafe) weiden in aller Ruhe auf der Weide. Der Zaun und die Zugänge entsprechen dem ortsüblichen Zustand. Plötzlich kommt Unruhe in die Herde, eine Kuh bricht durch den Zaun aus und verletzt einen Radfahrer, der zufällig vorbeifährt, schwer. Die Ursache für den Ausbruch kann nicht festgestellt werden. Wie zu erwarten klagt der Radfahrer auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wie geht es weiter?
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jeder Landwirt eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung haben sollte. Eine derartige Haftpflicht deckt grundsätzlich die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und die Bezahlung von gerechtfertigten Ansprüchen. Dies bedeutet, dass nach einer unverzüglich erstatteten Schadenmeldung an die Versicherung diese in den Schadenfall eintritt. Wichtig: Der „beschuldigte“ Landwirt darf in keinster Weise Schadenersatz und Zusagen bezüglich Verschulden etc. machen. Wenn die Forderungen des geschädigten Radfahrers kommen, sind diese direkt an die Versicherung weiterzuleiten, und es ist den Anweisungen des Versicherers Folge zu leisten. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch die rechtliche Vertretung übernimmt bzw. organisiert. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden auf Grund eines Sach- oder Personenschadens handelt. Somit sollten hier keine Kosten für den Landwirt entstehen. Es kann allerdings auch zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung kommen – hierbei benötigt man eine gute Rechtsschutzversicherung.
Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass jeder Landwirt eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung haben sollte. Eine derartige Haftpflicht deckt grundsätzlich die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und die Bezahlung von gerechtfertigten Ansprüchen. Dies bedeutet, dass nach einer unverzüglich erstatteten Schadenmeldung an die Versicherung diese in den Schadenfall eintritt. Wichtig: Der „beschuldigte“ Landwirt darf in keinster Weise Schadenersatz und Zusagen bezüglich Verschulden etc. machen. Wenn die Forderungen des geschädigten Radfahrers kommen, sind diese direkt an die Versicherung weiterzuleiten, und es ist den Anweisungen des Versicherers Folge zu leisten. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch die rechtliche Vertretung übernimmt bzw. organisiert. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden auf Grund eines Sach- oder Personenschadens handelt. Somit sollten hier keine Kosten für den Landwirt entstehen. Es kann allerdings auch zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung kommen – hierbei benötigt man eine gute Rechtsschutzversicherung.
Versicherungsrichtlinien
- Welche Haftpflichtversicherung deckt einen wie oben angeführten Fall? Grundsätzlich jede landwirtschaftliche Haftpflicht, da im Normalfall Tierhaltung immer als mitversichert gilt.
- Es gibt natürlich auch Ausnahmen bei Gesellschaften, bei denen man die Tiere, Art und Anzahl bekanntgeben muss – diese Verträge gelten jedoch als veraltet und nicht mehr zeitgemäß.
- Vorsicht: Im Bereich der Pferdehaltung kann es durchaus dazu kommen, dass gerade bei Pensionspferdebetrieben auf Grund der Gewerbeordnung keine landwirtschaftliche Tätigkeit mehr gegeben ist und somit auch kein Versicherungsschutz aus der landwirtschaftlichen Haftpflicht besteht. Diese Betriebe benötigen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb.
- Weiters ist zu prüfen, ob „Schäden an Fluren und Kulturen“ als mitversichert gelten. Dies ist leider nicht immer der Fall. Im Hinblick auf die Versicherungssumme sollte eruiert werden, ob die Versicherungssumme ausreichend ist.
- Sollten Schadenersatzforderungen wegen Flucht von Weidetieren, egal aus welchen Grund, gestellt werden, sollte man mit einer guten landwirtschaftlichen Haftpflicht und einem guten Rechtsschutz sorgenfrei in die Zukunft schauen können.
- Sehen Sie die Versicherungspolizze genau durch, und prüfen Sie die Aktualität. Besuchen Sie ein Versicherungsseminar beim LFI Kärnten