Vorratsschutz im Getreidelager
Eine schlechte Reinigung von Lagerstätte und Förderweg oder gar eine Vermischung von altem und neuem Erntegut kann einen Schädlingsbefall sehr stark fördern. Altes Getreide und Staubreste dienen dem Kornkäfer als optimaler Unterschlupf und auch als Schutz vor chemischen Mitteln. Ein Kornkäfer kann pro Tag ein Ei in das Korn ablegen und verschließt dieses wieder, sodass auch mit chemischen Mitteln keine Wirkung erzielt werden kann. Daher ist es unerlässlich, altes Getreide aus dem Lager zu entfernen, die Lagerräume, die Förderwege und Förderanlagen gründlich zu reinigen und von Staub- und Getreideresten zu befreien.
Im Getreidelager sind nicht nur Böden und Wände, sondern auch Spalten, Risse und vor allem die Förderwege bzw. Förderanlagen zu reinigen. Am besten eignen sich dafür Hochdruckreiniger und Industriesauger. Nach erfolgter Reinigung ist es empfehlenswert, die Oberflächen mit einem Vorratsschutzmittel wie beispielsweise K-Obiol EC 25 oder Talisma EC zu behandeln, um die Schädlinge nachhaltig zu bekämpfen und neues Erntegut vor Befall zu schützen. Die Ausbringung erfolgt mittels einer Rückenspritze oder einer handgetragenen Spritze, wobei das Tragen passender Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Atemschutzmaske usw.) unerlässlich ist. Bei beiden Mitteln besteht auch die Möglichkeit, das Erntegut direkt am Fördergutstrom zu behandeln.
Auch im biologischen Bereich gibt es Mittel wie etwa SilicoSec, welche durch Einstäuben im Lager oder eingemischt ins Erntegut angewendet werden können. Auch hier gilt das Tragen passender Schutzausrüstung. Der Erwerb, die Anwendung und die Lagerung von Vorratsschutzmitteln erfordern ausnahmslos eine Sachkundebescheinigung für Pflanzenschutzmittel, und es gilt für alle Anwendungen eine Aufzeichnungspflicht.
Auch im biologischen Bereich gibt es Mittel wie etwa SilicoSec, welche durch Einstäuben im Lager oder eingemischt ins Erntegut angewendet werden können. Auch hier gilt das Tragen passender Schutzausrüstung. Der Erwerb, die Anwendung und die Lagerung von Vorratsschutzmitteln erfordern ausnahmslos eine Sachkundebescheinigung für Pflanzenschutzmittel, und es gilt für alle Anwendungen eine Aufzeichnungspflicht.
Aufzeichnungen
Alle beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln müssen dokumentieren, welches Präparate sie zu welchem Zeitpunkt, in welcher Kultur, auf welcher Fläche und in welcher Aufwandmenge eingesetzt haben. Dasselbe gilt auch für Biozide (beispielsweise Ratten-, Mäusegift), bei welchen der Einsatz ebenfalls zu dokumentieren ist. Die Bezeichnung des verwendeten Produktes, der Anwendungsbereich, das Anwendungsdatum und die Häufigkeit der Anwendung sind anzugeben. Es gibt keine Formvorschrift für die Aufzeichnungen.
Kontrolle des Ernteguts
Die laufende Kontrolle des Getreidelagers ist unbedingt erforderlich, um etwaige Temperaturunterschiede wahrzunehmen. Erwärmt sich trocken eingelagertes Getreide nach der Einlagerung stark, so kann es sein, dass es sich um einen Schädlingsbefall handelt. Durch die Fressaktivität der Käfer und das dabei entstehende Kondensat bilden sich Wärme und Feuchtigkeit im Lager, was zur Keimung des Getreides bis hin zu Schimmel- und Toxinbildung führen kann. In solchen Fällen ist unverzüglich zu handeln.