Von der Entwaldung bis zur Tierhaltung
Kärntner Bauernbund
Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) im Rahmen des Green Deal will die Europäische Union bis 2050 Klimaneutralität erreichen. Die EUDR gibt vor, dass Produkte wie Holz und Holzerzeugnisse sowie Rinder, Kakao, Kaffee, Kautschuk und Soja nur dann importiert, exportiert oder in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn vorab sichergestellt worden ist, dass mit deren Herstellung keine Entwaldung bzw. Waldschädigung zur Schaffung von landwirtschaftlichen Flächen in Verbindung gebracht werden kann. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu überprüfen, installiert die Union ein Informationssystem, in dem die holzproduzierenden Waldbesitzer eine umfangreich dokumentierte Sorgfaltserklärung abzugeben haben. Lateinische Holzbezeichnungen, geschlägerte Mengen und Geokoordinaten müssen dokumentiert werden. Der Kärntner Bauernbund fordert die Bundesregierung via Antrag auf, sich entschieden dafür einzusetzen, dass die EU-Entwaldungsverordnung im Sinne der heimischen Waldbewirtschafter modifiziert wird. Österreich sei ein Vorzeigeland der flächendeckend nachhaltigen und ökologischen Waldbewirtschaftung. Holzproduzierende Waldbesitzer sollten daher gänzlich von einzelbetrieblichen Dokumentationsverpflichtungen ausgenommen werden, erklären die Kammerrätinnen und Kammerräte.
Mit einem weiteren Antrag möchte die Fraktion des Kärntner Bauernbundes den Schaden für die Betroffenen im Zuge der Firmenpleite von Ilgenfritz minimieren. Sie verlangt daher von der Bundeswettbewerbsbehörde, beim Konkursverfahren der Ilgenfritz Unternehmensgruppe für volle Aufklärung und Transparenz zu sorgen und das Vermögen der Firmengruppe als Gesamtes zu sehen, damit die Bäuerinnen und Bauern zumindest den gleichen Anteil wie die anderen Gläubiger erhalten.
Der Aktionsplan Schwanzkupieren steht im Mittelpunkt eines weiteren Antrags des Bauernbundes. Seit 2023 treten neue Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen bei der Haltung von Schweinen in Kraft. Diese sehen vor, dass jeder Schweinehalter/jede Schweinehalterin jährlich eine Tierhalteerklärung erstellen und in ein elektronisches System hochladen muss – erstmals mit 31. März 2024. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Weiterbildung für alle Schweinehalter im Ausmaß von vier Stunden innerhalb von vier Jahren vorgesehen. Sowohl die Dokumentations- als auch die Weiterbildungspflicht betreffen jeden Schweinehalter, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Der zuständige Minister Johannes Rauch wird via Antrag aufgefordert, bürokratische Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des Aktionsplanes Schwanzkupieren zu überarbeiten und einer massiven Entbürokratisierung zu unterziehen.
Der Aktionsplan Schwanzkupieren steht im Mittelpunkt eines weiteren Antrags des Bauernbundes. Seit 2023 treten neue Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen bei der Haltung von Schweinen in Kraft. Diese sehen vor, dass jeder Schweinehalter/jede Schweinehalterin jährlich eine Tierhalteerklärung erstellen und in ein elektronisches System hochladen muss – erstmals mit 31. März 2024. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Weiterbildung für alle Schweinehalter im Ausmaß von vier Stunden innerhalb von vier Jahren vorgesehen. Sowohl die Dokumentations- als auch die Weiterbildungspflicht betreffen jeden Schweinehalter, unabhängig von der Anzahl der Tiere. Der zuständige Minister Johannes Rauch wird via Antrag aufgefordert, bürokratische Dokumentations- und Weiterbildungsverpflichtungen im Rahmen des Aktionsplanes Schwanzkupieren zu überarbeiten und einer massiven Entbürokratisierung zu unterziehen.
Um das Anleinen von Hunden geht es im nächsten Antrag der Kammerrätinnen und Kammerräte. Bezirksverwaltungsbehörden haben auf Grundlage des Kärntner Jagdgesetzes § 69 die Möglichkeit, eine Verordnung zu erlassen, sodass während der Brut- und Setzzeit des Wildes oder bei einer Schneelage, welche die Flucht des Wildes erschwert, eine Leinenpflicht für Hunde eingeführt werden kann. Freizeitaktivitäten in der Natur und auf Almen nehmen zu, gibt der Kärntner Bauernbund zu bedenken. Das unachtsame Mitführen von Hunden und das dadurch ausgelöste Verhalten von Mutterkühen bedinge vor allem auf Almen und Weiden immer wieder Zwischenfälle. Eine weitere Problematik sei der Hundekot, der als Infektionsquelle Aborte, Totgeburten oder die Geburt lebensschwacher Kälber zur Folge haben könne. Deshalb fordern Kammerrätinnen und Kammerräte den Kärntner Landtag via Antrag auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine ganzjährige Leinenpflicht für Hunde außerhalb des geschlossenen verbauten Gebiets verordnet werden kann.
Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft
In einem Dringlichkeitsantrag fordert die Fraktion die Bundesregierung, insbesondere Minister Norbert Totschnig, auf, dem Nationalrat ein Gesetz zum Verbot von Laborfleisch in Österreich vorzulegen. Dieses gefährde die Existenz der Bauern und vernichte ländliche Regionen, argumentiert die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft. Außerdem berge es Gesundheitsrisiken. Dem Antrag wurde die Dringlichkeit einstimmig zuerkannt, und er wurde einstimmig angenommen. Ein zweiter Dringlichkeitsantrag richtet sich an die Bundesregierung: Diese solle eine Haltungsformkennzeichnung ausschließlich in Kombination mit einer allumfassenden, lückenlosen und durchgehenden Herkunftskennzeichnung in allen Bereichen umsetzen. Dem Antrag wurde die Dringlichkeit mehrheitlich nicht zuerkannt, er wurde dem Vorstand zugewiesen. Ferner widmen sich die Kammerrätinnen und Kammerräte der EU-Entwaldungsverordnung. Realität sei, dass die Waldfläche in Österreich weiter zunehme (ca. 3600 ha pro Jahr laut Global Forest Resources Assessment). Per Antrag in die Pflicht genommen wird die Bundesregierung, insbesondere Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, „die Entwaldungsverordnung positiv für die Bauern abzuändern“ und eine Ausnahme für Österreich zu erreichen. Die Streichung des Weideblattes beinhaltet der nächste Antrag. Die Bundesregierung, insbesondere Landwirtschaftsminister Totschnig, solle die Richtlinien für die Gewährung der Tierwohlmaßnahme „Weidehaltung“ insofern abzuändern, als eine Teilnahme daran ohne tagesaktuelles Weidetagebuch und ohne Angabe des Weideortes möglich ist. Gegenstand eines weiteren Antrags ist die Ammoniakreduktionsverordnung. Totschnig wird aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Klimaschutz für die Herausnahme der Bestandsanlagen aus der Ammoniakreduktionsverordnung einzusetzen. Weiters beschäftigt sich die Fraktion mit Zöllen auf Getreide aus der Ukraine. Die EU präsentierte im März Regelungen dazu. Es geht laut Angaben des EU-Parlaments um die Wiedereinführung von Zöllen bzw. die Einführung von Kontingenten etwa für Mais, Hafer, Eier, Geflügel, Zucker, Honig und Getreideschrot. Weizen ist ausgenommen. Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, wird adressiert, sofort Maßnahmen für österreichische Bauern zu ergreifen, damit Zölle auf Produkte ab dem ersten Kilogramm importierter Ware eingeführt werden. Lange Verfahrensdauer und bürokratische Hürden verhindern laut der Freiheitlichen und Unabhängigen Bauernschaft, die Chance, Energie aus Wasserkraft kleinräumig zu nutzen. Daher richten die Kammerrätinnen und Kammerräte einen Antrag an die Naturschutzreferentin LR Sara Schaar und LHStv. Martin Gruber, ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung von Wasserkraftwerken für die Stromproduktion für land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu ermöglichen. Mit dem Kälberauslauf befasst sich die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft in einem weiteren Antrag. Die neue EU-Bioverordnung sieht vor, dass Kälber ab dem vierten Lebensmonat verpflichtend auf die Weide getrieben werden müssen. Für kleinere rinderhaltende Betriebe sei diese Verpflichtung nicht praxistauglich. Minister Rauch wird aufgefordert, für eine praxistauglich umsetzbare Lösung (z. B. ein Mindestbestand von drei Kälbern ab dem vierten Monat bis zum siebten Monat) für Rinderbetriebe Sorge zu tragen. Keine Einschränkungen bei Rindertransporten lautet eine weitere an den Gesundheitsminister gerichtete Forderung. Aktuell ist der Kälbertransport ab der dritten Lebenswoche gestattet. Dies könnte in Zukunft erst ab der fünften Lebenswoche erlaubt werden. Ebenso sollen trächtige Rinder nur noch in den ersten 80 % der Trächtigkeit transportiert werden dürfen. Von Rauch wird verlangt, die aktuellen Richtlinien im Zusammenhang mit den Rindertransporten nicht zu verändern. Weiters wird die Bundesregierung, namentlich Minister Totschnig, aufgefordert, einen Importstopp für Waren umzusetzen, die nicht nach österreichischen Standards produziert worden sind. Die Freiheitliche und Unabhängige Bauernschaft richtete schriftliche Anfragen an LK-Präsident Siegfried Huber. Darin ging es um die LKÖ, einen fairen Anteil der Bauern an der Wertschöpfung, den Auszahlungstermin für restliche 25 % der beantragten Subventionsmittel, eine Nachzahlung der Agrardieselrückvergütung und deren zukünftige Erhöhung sowie um detaillierte Informationen über die Agrarmarkt Austria und das Projekt „Schulobst“.
Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern, Skupnost južnokorokških kmetic in kmetov, SJK
Einen Dringlichkeitsantrag zur EU-Entwaldungsverordnung stellte die Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern. Darin werden folgende Postulate erhoben:
- Sofort zurück an den Start, alle bisherigen Verordnungen und Gesetzesvorlagen müssen sofort zurückgenommen werden.
- Die vorgelegte neue EU-Entwaldungsverordnung darf in Österreich nicht das bestehende sehr gute Fortgesetz ersetzen.
- Landwirtschaftsminister Totschnig und Umweltministerin Leonore Gewessler werden aufgefordert, diese Verordnung auf EU-Ebene zu bekämpfen und zu verhindern.
Eine bereits mehrfach erhobene Forderung beinhaltet der nächste Antrag der SJK: ein Grundeinkommen für kleine landwirtschaftliche Betriebe. Ein solches solle zumindest einen Arbeitsplatz am Betrieb sichern. Zur Umsetzung wird Bundesminister Totschnig in die Pflicht genommen. Durch die Flächengröße und natürlichen Gegebenheiten sei es den jeweiligen Betriebsführerinnen und Betriebsführern unmöglich, konkurrenzfähig zu wirtschaften. Ein weiterer Antrag richtet sich an den Kärntner Landtag. Dieser wird aufgefordert, den § 14, TZG 2020 dahingehend zu ändern, dass die Gemeinden den Beitrag zur Beschaffung und Haltung männlicher Zuchttiere nicht an den Halter der weiblichen Tiere, die diese Vatertiere verwenden, weiterverrechnen. Begründung: Die Gemeinden seien für die Vatertierhaltung verantwortlich. Der Kärntner Landtag solle – so ein Antrag – den Abschuss von Höckerschwänen mit der gleichen Regelung wie beim Kormoran gewährleisten. Die Kammerräte beziehen sich auf das Kärntner Naturschutzgesetz bzw. die Tierartenschutzverordnung. Es solle die Möglichkeit geschaffen werden, 30 % des Bestandes zu entnehmen. Das Freizeitverhalten der Gesellschaft habe sich in den letzten Jahren deutlich zu Lasten der Waldbesitzer verändert, heißt es in einem weiteren Antrag. Es könne nicht sein, dass Waldbesitzer für sämtliche Zwischenfälle, Unfälle, haften oder belangt werden können. Daher wird gefordert, der Vorstand der LK Kärnten solle sich dafür einsetzen, dass die Eigenverantwortung bei der „Benutzung des Waldes zu Erholungszwecken“ im Gesetz stärker verankert werde. Die LK-Vollversammlung möge außerdem dafür eintreten, dass Gesetze und Verordnungen praxistauglich gestaltet und einige gestrichen werden, ist einem weiteren Antrag zu entnehmen. Als Beispiele für damit geregelte Thematiken nennen die Kammerräte: Etiketten bei der Direktvermarktung, Schweinehaltung bzw. die verpflichtende Weiterbildung bei zwei Schweinen, Tiertransportschulungen, Tiertransportbescheinigung, Traces-Papiere für Zuchttiere, VIS-Registrierung bei Equiden, kostenpflichtige Schulungen für sämtliche ÖPUL-Maßnahmen und Befähigungsnachweise trotz landwirtschaftlicher Ausbildung. Ebenfalls via Antrag werden das Kammeramt und der Präsident der LK Kärnten aufgefordert, Kärntner Bäuerinnen und Bauern mehrere Fragen zu beantworten: 1. Wer hat in Brüssel die Entwaldungsverordnung für Österreich verhandelt? 2. Ist die Verordnung ein Teil des Green Deal? Wenn ja, wurde der Text von Österreichs Ministerien und zuständigen Beamten nicht durchgelesen, oder wussten österreichische EU-Abgeordnete nicht, was sie beschließen? Welche EU-Abgeordneten haben diesem „Bürokratiemonster“ die Zustimmung erteilt?
Liste Heimo Urbas/Österreichischer Unabhängiger Bauernverband – UBV Kärnten
Eine leistbare Grippeimpfung von Rindern hat ein Antrag der Liste Urbas zum Ziel. LHStv. Martin Gruber wird aufgefordert, die Impfung von weiblichen und männlichen Kälbern bzw. Jungrindern in Mutterkuhbetrieben, beginnend mit der Wintersaison 2024/2025, im Ausmaß von mindestens 50 % zu unterstützen. Ein gesunder Tierbestand sichere auch die Qualität und Quantität der Fleischproduktion. Die Unterstützung würde den Mutterkuhbetrieben ermöglichen, die Impfungen kosteneffizient durchzuführen und so zur Gesunderhaltung ihrer Jungrinder und Kälber beizutragen. Die Kammerräte der Liste Urbas verlangen ferner, einen Ausschuss bzw. einen Beratungs- und Informationsarbeitskreises für Markt-, Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten einzurichten.
SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Gemäß Verordnung (EU) 2021/2216 vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, Artikel 83 und 84 und Verordnung (EU) 2021/2015 kann ein EU-Mitgliedstaat Kleinbetriebe (kleiner 10 ha LN) von der Kontrolle und Sanktionierung im Rahmen der Konditionalität ausnehmen. Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Norbert Totschnig wird aufgefordert, eine Ausnahmeregelung bezüglich der Kontrolle und Sanktionierung der Konditionalität für Kleinbetriebe gemäß der obengenannten EU-Rechtsmaterie in Österreich umzusetzen.
Die Streichung der Verpflichtung zur elektronischen Pflanzenschutzmittelaufzeichnung nach Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 ist ebenfalls ein Anliegen der Kammerräte. Auf Basis der Verordnung betreffend den Inhalt und das Format der VO (EG) NR. 1107/2009 soll ab 1. Jänner 2026 die Aufzeichnung über Pflanzenschutzmittel in elektronischem und maschinenlesbarem Format von den beruflichen Anwendern (Bäuerinnen und Bauern) durchgeführt werden. Dies stelle eine zusätzliche Bürokratisierung dar, da im Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz ohnehin die Verpflichtung der Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben sei und dies von der Agrarabteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung bzw. der Agrarmarkt Austria kontrolliert werde. Minister Totschnig wird aufgefordert, im Rahmen der derzeit in der EU laufenden Entbürokratisierungsdiskussion dafür Sorge zu tragen, dass die Verpflichtung zur elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation von Pflanzenschutzmitteln nicht zur Anwendung kommt. Die Aufzeichnungsverpflichtung solle ohne die Verpflichtung der elektronischen Aufzeichnung beibehalten werden. Für die Anpassung der Einheitswertgrenzen für die Pflichtversicherung setzen sich die Kammerräte ebenfalls ein. Geht es nach ihnen, soll die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung erst ab einem bewirtschafteten Einheitswert von 2500 Euro und in der Unfallversicherung ab einem bewirtschafteten Einheitswert von 1000 in Kraft treten. Die gesamten Einheitswertgrenzen mögen wie nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) jährlich mit der Aufwertungswertungszahl aufgewertet werden, so die Forderung der SPÖ Bäuerinnen und Bauern Kärnten.
Die Grünen Bäuerinnen und Bauern Kärnten
Der neu angelobte Kammerrat der Grünen Bäuerinnen und Bauern Dr. Karlheinz Gigler äußerte sich in der Vollversammlung zu mehreren Themen. Wie berichtet hatte er darauf aufmerksam gemacht, dass nicht alle Bauern Mitglieder eines Zuchtverbandes seien. Außerdem plädiert der gelernte Tierarzt und Sprinzen-Züchter dafür, Rahmenbedingungen für Veterinärmediziner im ländlichen Raum weiter zu verbessern. Schließlich meldete er sich zu der von der Gemeinschaft der Kärntner Bäuerinnen und Bauern verlangten Gedenktafel für die im Nationalsozialismus aus Kärnten ausgesiedelten Bauernfamilien zu Wort. Gigler erinnert das Gremium daran, dass es den Südtiroler Landwirten im Faschismus ähnlich wie den Südkärntner Bauern in der NS-Zeit erging. Sein Anliegen sei, die Geschichte breiter zu betrachten, das Thema weiter zu fassen und es noch einmal zu diskutieren.
Info: Die gültigen Anträge einschließlich eines Dringlichkeitsantrags wurden dem Vorstand zur weiteren Behandlung zugewiesen.
Info: Die gültigen Anträge einschließlich eines Dringlichkeitsantrags wurden dem Vorstand zur weiteren Behandlung zugewiesen.