Vollspalten: Rauch will Verbot bis 2030 umsetzen
Der Verfassungsgerichtshof hatte – wie berichtet – Anfang Jänner eine ursprünglich verankerte Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots bis 2040 gekippt. Begründung: Diese sei zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Dem Gesetzgeber wurde bis Juni 2025 Zeit eingeräumt, die Regelung gemäß dem VfGH-Erkenntnis zu gestalten. Der für Konsumenten- und Tierschutz zuständige Minister Johannes Rauch tritt für ein Ende der Übergangsfrist zur Umsetzung des Verbots von unstrukturierten Vollspaltenböden in der Schweinehaltung bereits 2030 ein. Er legte dazu einen Drei-Punkte-Plan vor (siehe Kasten). Ein sofortiges Verbot sei unmöglich umzusetzen und würde gravierende Nachteile oder gar das Aus für Schweinebäuerinnen und -bauern bedeuten, hieß es aus seinem Ministerium. Eine Übergangsfrist bis 2030 erfülle die vom VfGH geforderte Verkürzung und sei in Kombination mit Förderungen auch für die Betriebe bewältigbar. Rauchs Plan umfasst zudem mehr Platz für Schweine, strukturierte Bereiche mit Stroh und Auslauf ins Freie.
Der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig betonte, gemeinsam mit den Schweinebäuerinnen und -bauern bis 2030 auf eine Anzahl von 1 Mio. Tierwohlschweinen kommen zu wollen, und fügte hinzu: „Dieses ambitionierte Ziel werden wir nur mit dem offensiven Ausbau des AMA-Gütesiegels und genügend Planungssicherheit erreichen.“ Letztere definierte auch Rauch als Anliegen. Vor mehr Importfleisch in den Regalen warnte die LK Österreich (LKÖ). „Investitionen in Tierwohlställe sind erheblich und müssen meist über viele Jahrzehnte abbezahlt werden. Viele Bauernfamilien fragen sich nun, wie sie wirtschaftlich überleben und wettbewerbsfähig bleiben sollen“, sagte Präsident Josef Moosbrugger.
Mit kurzen Anschubfinanzierungen sei es in der Praxis nicht getan: „Solche Maßnahmen bringen auf Dauer wenig, wenn höherpreisige Produkte auf den Märkten nicht zu kostengerechten Preisen abgenommen werden.“ Ähnlich argumentierte der Obmann des Verbandes Österreichischer Schweinebauern (VÖS), Franz Rauscher: Die Haltungskriterien, die Rauch heimischen schweinehaltenden Betrieben vorschreiben wolle, gebe es in keinem Land Europas oder der Welt als gesetzlichen Standard. „Das würde eine Schweinehaltung in Österreich, die den Regeln des europäischen Binnenmarkts unterliegt, weitgehend unmöglich machen und Fleischimporten Tür und Tor öffnen“, befürchtet Rauscher, der auch eine „verabsäumte Einbindung der Betroffenen“ beklagt. Einen „vernünftigen Kompromiss zum Wohle der Tiere, der den Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht wird und von den Bäuerinnen und Bauern umgesetzt werden kann“, strebt Totschnig an.
Drei-Punkte-Plan
- Ende der unstrukturierten Vollspaltenbuchten bis 2030.
- Erhöhung der Umstiegsförderungen für Bäuerinnen und Bauern.
- Herkunftskennzeichnung in der Gastronomie, um Bäuerinnen und Bauern sowie Konsumentinnen und Konsumenten vor qualitativ minderwertigem Importfleisch zu schützen.