Vier Resolutionen mit großer Mehrheit beschlossen
Resolution 1: Inflationsanpassung der EU-Direktzahlungen
Die bäuerlichen Einkommen liegen seit Jahren unter dem Durchschnitt der erwerbstätigen Bevölkerung. Nun droht, dass die Bäuerinnen und Bauern gegenüber den unselbständigen Erwerbstätigen weiter an Boden verlieren. Denn während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine regelmäßige Inflationsabgeltung im Rahmen der Anpassung der Tariflöhne erhalten, geraten die bäuerlichen Einkommen aufgrund steigender Betriebsmittelkosten, hoher Inflation, volatiler Marktpreise und extremer Wetterbedingungen massiv unter Druck.
Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirte bei Umwelt- und Tierwohlstandards ständig. Die Abgeltung dieser von den Landwirten erbrachten Leistungen für Umwelt und Kulturlandschaft muss der öffentlichen Hand einen fairen Beitrag wert sein, der auch die hohe Inflation der letzten Monate mitberücksichtigt.
Die österreichische Bundesregierung hat deshalb auf Initiative von Bundesminister Norbert Totschnig eine Erhöhung der durch Bund und Länder kofinanzierten Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes (ÖPUL) und des Bergbauernprogrammes (Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) beschlossen.
Eine Erhöhung der rein durch EU-Mittel finanzierten Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist jedoch bislang ausgeblieben. Das ist nicht fair! Denn einerseits wurden die Anforderungen der Europäischen Union zum Erhalt der Direktzahlungen im Rahmen der sogenannten Konditionalität mit dem Jahr 2023 massiv verschärft, andererseits wird die Abgeltung der erbrachten Leistungen der hohen Inflation in keiner Weise gerecht.
Vor diesem Hintergrund ist eine rasche Inflationsanpassung der Direktzahlungen erforderlich, um die Bäuerinnen und Bauern fair für die erbrachten öffentlichen Leistungen zu entlohnen!
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski auf, rasch eine Inflationsanpassung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik umzusetzen.
Gleichzeitig steigen die gesellschaftlichen Anforderungen an die Landwirte bei Umwelt- und Tierwohlstandards ständig. Die Abgeltung dieser von den Landwirten erbrachten Leistungen für Umwelt und Kulturlandschaft muss der öffentlichen Hand einen fairen Beitrag wert sein, der auch die hohe Inflation der letzten Monate mitberücksichtigt.
Die österreichische Bundesregierung hat deshalb auf Initiative von Bundesminister Norbert Totschnig eine Erhöhung der durch Bund und Länder kofinanzierten Leistungsabgeltungen im Rahmen des Agrarumweltprogrammes (ÖPUL) und des Bergbauernprogrammes (Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete) beschlossen.
Eine Erhöhung der rein durch EU-Mittel finanzierten Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist jedoch bislang ausgeblieben. Das ist nicht fair! Denn einerseits wurden die Anforderungen der Europäischen Union zum Erhalt der Direktzahlungen im Rahmen der sogenannten Konditionalität mit dem Jahr 2023 massiv verschärft, andererseits wird die Abgeltung der erbrachten Leistungen der hohen Inflation in keiner Weise gerecht.
Vor diesem Hintergrund ist eine rasche Inflationsanpassung der Direktzahlungen erforderlich, um die Bäuerinnen und Bauern fair für die erbrachten öffentlichen Leistungen zu entlohnen!
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und den EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski auf, rasch eine Inflationsanpassung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik umzusetzen.
Resolution 2: Aufhebung der Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung
Im Jahr 2010 wurde von der Kärntner Landesregierung zur Verhinderung der Ausbreitung und zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers im gesamten Bundesland die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung beschlossen. Seit damals darf Mais auf Mais maximal drei Jahre am gleichen Feldstück angebaut werden – zwei Jahre hintereinander ohne spezifische Bekämpfungsmaßnahme, bei einem dritten Anbau muss eine geeignete chemische Behandlung der Maiskulturen beispielsweise durch Beizung des Saatguts durchgeführt werden.
Mit der Einführung des GLÖZ-7-Standards für Fruchtfolgeauflagen und Anbaudiversifizierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird Betrieben mit einer Ackerfläche ab 10 ha ein jährlicher Kulturwechsel auf mindestens 30 % der Ackerfläche vorgeschrieben.
Diese Regelung führt im Wesentlichen zu einem gleichen Fruchtwechsel auf den Kärntner Ackerflächen, wie es durch die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung vorgeschrieben wird.
Im Sinne der Entbürokratisierung und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wäre es vor diesem Hintergrund angebracht, die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung aufzuheben.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen Agrarreferenten des Landes Kärnten, LHStv. Martin Gruber, auf, die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung ersatzlos aufzuheben.
Mit der Einführung des GLÖZ-7-Standards für Fruchtfolgeauflagen und Anbaudiversifizierung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 wird Betrieben mit einer Ackerfläche ab 10 ha ein jährlicher Kulturwechsel auf mindestens 30 % der Ackerfläche vorgeschrieben.
Diese Regelung führt im Wesentlichen zu einem gleichen Fruchtwechsel auf den Kärntner Ackerflächen, wie es durch die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung vorgeschrieben wird.
Im Sinne der Entbürokratisierung und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wäre es vor diesem Hintergrund angebracht, die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung aufzuheben.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher den zuständigen Agrarreferenten des Landes Kärnten, LHStv. Martin Gruber, auf, die Kärntner Maiswurzelbohrer-Verordnung ersatzlos aufzuheben.
Resolution 3: Mountainbiken auf Waldflächen verbieten
Aktuell gibt es im Bundesland Kärnten über 3000 km an offiziellen Mountainbikerouten, davon etwa 230 km spezielle Single-Trails. Diese markierten Radwege und Trails sorgen für ein geordnetes Miteinander zwischen Mountainbikern und Grundeigentümern und dienen auch dem Schutz der Natur und der darin vorkommenden Artenvielfalt.
Mit der stark zunehmenden Anzahl von Mountainbikern stiegen in den vergangenen Jahren jedoch jene Fälle, in denen Mountainbiker Waldflächen abseits dieser markierten Wege befahren. Mountainbiker, die quer durch den Wald fahren, schädigen den Waldboden, verletzen Baumwurzeln und Bäume. Die Beunruhigung des Wildes führt zu steigenden Schäl- und Verbissschäden an den Jungbäumen.
Das Befahren des Waldes abseits beschilderter Routen ist zwar laut Forstgesetz verboten, die für die Kontrolle des Verbotes zuständigen Forstschutzorgane sind nicht mehr in der Lage, der zunehmend aus dem Ruder laufenden Situation Herr zu werden.
Durch die Aufnahme eines Verbots des Befahrens von Waldflächen durch Mountainbiker in das Kärntner Naturschutzgesetz könnte dem Abhilfe geschaffen werden. Einerseits würde damit das Bewusstsein gestärkt werden, dass ein Fahren abseits von markierten Wegen nicht erlaubt ist und andererseits die Kärntner Bergwacht als Vollzugsorgan des Naturschutzgesetzes ermächtigt werden, Mountainbiker anzuhalten und anzuzeigen, wenn sie sich nicht an die entsprechenden Vorgaben halten.
Eine entsprechende Regelung im Kärntner Naturschutzgesetz im §14 Abs. 1 könnte lauten:
„In der freien Landschaft ist es verboten, mit motorbetriebenen Fahrzeugen außerhalb der für den fließenden oder ruhenden Verkehr bestimmten Flächen zu fahren oder diese dort abzustellen. Das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen am Straßenrand ist zulässig. In der Alpinregion (§ 6) sowie im Wald (§ 1a 1975) umfasst das Verbot des Befahrens auch nicht motorbetriebene Fahrzeuge außerhalb der für diesen Verkehr bestimmten Straßen und Wege.“
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die zuständige Naturschutzlandesrätin des Landes Kärnten, Sara Schaar, auf, das Befahren von Waldflächen abseits von dazu bestimmten Wegen als Verbotstatbestand im Kärntner Naturschutzgesetz aufzunehmen.
Mit der stark zunehmenden Anzahl von Mountainbikern stiegen in den vergangenen Jahren jedoch jene Fälle, in denen Mountainbiker Waldflächen abseits dieser markierten Wege befahren. Mountainbiker, die quer durch den Wald fahren, schädigen den Waldboden, verletzen Baumwurzeln und Bäume. Die Beunruhigung des Wildes führt zu steigenden Schäl- und Verbissschäden an den Jungbäumen.
Das Befahren des Waldes abseits beschilderter Routen ist zwar laut Forstgesetz verboten, die für die Kontrolle des Verbotes zuständigen Forstschutzorgane sind nicht mehr in der Lage, der zunehmend aus dem Ruder laufenden Situation Herr zu werden.
Durch die Aufnahme eines Verbots des Befahrens von Waldflächen durch Mountainbiker in das Kärntner Naturschutzgesetz könnte dem Abhilfe geschaffen werden. Einerseits würde damit das Bewusstsein gestärkt werden, dass ein Fahren abseits von markierten Wegen nicht erlaubt ist und andererseits die Kärntner Bergwacht als Vollzugsorgan des Naturschutzgesetzes ermächtigt werden, Mountainbiker anzuhalten und anzuzeigen, wenn sie sich nicht an die entsprechenden Vorgaben halten.
Eine entsprechende Regelung im Kärntner Naturschutzgesetz im §14 Abs. 1 könnte lauten:
„In der freien Landschaft ist es verboten, mit motorbetriebenen Fahrzeugen außerhalb der für den fließenden oder ruhenden Verkehr bestimmten Flächen zu fahren oder diese dort abzustellen. Das Abstellen von motorbetriebenen Fahrzeugen am Straßenrand ist zulässig. In der Alpinregion (§ 6) sowie im Wald (§ 1a 1975) umfasst das Verbot des Befahrens auch nicht motorbetriebene Fahrzeuge außerhalb der für diesen Verkehr bestimmten Straßen und Wege.“
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die zuständige Naturschutzlandesrätin des Landes Kärnten, Sara Schaar, auf, das Befahren von Waldflächen abseits von dazu bestimmten Wegen als Verbotstatbestand im Kärntner Naturschutzgesetz aufzunehmen.
Resolution 4: Tierarztversorgung für Landwirtschaft sicherstellen
Kärnten droht in den nächsten Jahren ein massiver Mangel an Tierärzten im Bereich der Landwirtschaft. Aufgrund einer bevorstehenden Pensionierungswelle bei den Großtierveterinären und des mangelnden Nachwuchses in diesem Bereich ist eine flächendeckende tiermedizinische Versorgung insbesondere in den entlegeneren Landgemeinden akut gefährdet.
Aktuell erfreut sich das Veterinärmedizinstudium zwar großer Beliebtheit, der überwiegende Teil der Studienplätze wird jedoch von Studierenden, die sich auf den Kleintierbereich spezialisieren wollen, belegt. Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorstellen können, in die Sparte der Nutztierpraxis einzusteigen und sich auf landwirtschaftliche Tiere wie Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe oder Ziegen spezialisieren wollen, erhalten aufgrund der Zugangsbeschränkungen und aktuellen Aufnahmebedingungen oft keinen Studienplatz. Des Weiteren ist der Beruf des Nutztierveterinärs aufgrund vieler Rahmenbedingungen in den letzten Jahren zusehends unattraktiv für viele junge Menschen geworden.
Auf dem Spiel stehen das Tierwohl und die hohen Standards der Lebensmittelsicherheit in Österreich. Deshalb braucht es rasch ein Bündel an Maßnahmen zur Sicherstellung einer guten tierärztlichen Versorgung auf dem Land.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die fachlich befassten Bundesminister Martin Polaschek (Wissenschaft und Forschung), Johannes Rauch (Konsumentenschutz und Veterinärangelegenheiten) und Norbert Totschnig (Landwirtschaft) auf, ein Maßnahmenpaket gegen den drohenden Tierärztemangel auf den Weg zu bringen, das folgende Maßnahmen umfasst:
Aktuell erfreut sich das Veterinärmedizinstudium zwar großer Beliebtheit, der überwiegende Teil der Studienplätze wird jedoch von Studierenden, die sich auf den Kleintierbereich spezialisieren wollen, belegt. Bewerberinnen und Bewerber, die sich vorstellen können, in die Sparte der Nutztierpraxis einzusteigen und sich auf landwirtschaftliche Tiere wie Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe oder Ziegen spezialisieren wollen, erhalten aufgrund der Zugangsbeschränkungen und aktuellen Aufnahmebedingungen oft keinen Studienplatz. Des Weiteren ist der Beruf des Nutztierveterinärs aufgrund vieler Rahmenbedingungen in den letzten Jahren zusehends unattraktiv für viele junge Menschen geworden.
Auf dem Spiel stehen das Tierwohl und die hohen Standards der Lebensmittelsicherheit in Österreich. Deshalb braucht es rasch ein Bündel an Maßnahmen zur Sicherstellung einer guten tierärztlichen Versorgung auf dem Land.
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten fordert daher die fachlich befassten Bundesminister Martin Polaschek (Wissenschaft und Forschung), Johannes Rauch (Konsumentenschutz und Veterinärangelegenheiten) und Norbert Totschnig (Landwirtschaft) auf, ein Maßnahmenpaket gegen den drohenden Tierärztemangel auf den Weg zu bringen, das folgende Maßnahmen umfasst:
- Erleichterung des Zugangs zum veterinärmedizinischen Studium für österreichische Studentinnen und Studenten.
- Studierende, die sich auf den Beruf als Nutztierarzt spezialisieren wollen, soll der Zugang zum Studium erleichtert werden (Einführung eines Kontingents für Nutztierveterinäre).
- Einführung eines Tierärztestipendiums für Nutztierärzte, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums zumindest temporär in einer Bedarfsregion tätig zu sein.
- Einführung einer Niederlassungsprämie für Nutztierveterinäre in Gemeinden, in denen die tierärztliche Nutztierversorgung nicht gewährleistet ist.
- Finanzielle Anreize für Tierarzt-Gemeinschaftspraxen am Land, um den Beruf als Nutztierärztin bzw. Nutztierarzt attraktiver zu gestalten.