Unwetterschäden: Meldung an die AMA?
Meldungen höherer Gewalt sind innerhalb von 15 Arbeitstagen erforderlich. Die Wahrung dieser Frist ist mit dem LK-Schreiben für alle in Kärnten betroffenen Antragsteller beantragt. Grundsätzlich besteht derzeit kein zusätzlicher Meldebedarf für die von Murenabgängen oder Überschwemmungen betroffenen Flächen. Die Schäden sind zu dokumentieren und auch bei den erforderlichen Aufzeichnungen (z. B. System Immergrün) zu berücksichtigen.
Zusätzlich zur Sammelmeldung der LK Kärnten ist eine einzelbetriebliche Meldung „Höhere Gewalt“ ehestmöglich vorzunehmen, wenn
Der Meldung sind entsprechende Nachweise (z. B. Bestätigungen von der Gemeinde oder vom Land, Fotos, Schadensprotokolle) beizufügen.
Tipp:
Die Außenstellen der LK Kärnten unterstützen Sie bei der einzelbetrieblichen Meldung zur „Höheren Gewalt“.
Zusätzlich zur Sammelmeldung der LK Kärnten ist eine einzelbetriebliche Meldung „Höhere Gewalt“ ehestmöglich vorzunehmen, wenn
- keine Rekultivierungsmaßnahmen für die betroffenen Flächen gesetzt werden können;
- durch Verringerung des Tierbestandes die Tierhaltereigenschaft bei der AZ oder beim ÖPUL verloren geht;
- Tiere betroffen sind, die in den ÖPUL-Maßnahmen Tierschutz-Stallhaltung oder „Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“ beantragt werden;
- ÖPUL-Landschaftselemente zerstört werden und keine Ersatzpflanzung erfolgt;
- Unterlagen (z. B. Aufzeichnungen, Bestandsverzeichnisse) vernichtet werden
Der Meldung sind entsprechende Nachweise (z. B. Bestätigungen von der Gemeinde oder vom Land, Fotos, Schadensprotokolle) beizufügen.
Tipp:
Die Außenstellen der LK Kärnten unterstützen Sie bei der einzelbetrieblichen Meldung zur „Höheren Gewalt“.