Turbo für Biogasproduktion
„Wir schaffen klare Perspektiven für die klimafreundliche Biogasproduktion und sichern damit die heimische Energieversorgung weiter ab“, kommentiert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig die Einigung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine habe verdeutlicht, wie wichtig es sei, von fossilen Importen unabhängiger zu werden. Dazu müsse man alle verfügbaren Möglichkeiten nützen - nachhaltiges Biogas sei dabei ein Schlüsselfaktor. „Viele unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe sind hier innovativ unterwegs und leisten einen wichtigen Beitrag. Mit dem Erneuerbare-Gase-Gesetz schaffen wir die Basis, um Holz, Gülle und andere Stoffe künftig noch besser energetisch zu verwerten“, unterstreicht Totschnig. Das Gesetz soll zeitnah in Begutachtung gehen und sieht eine ambitionierte Hochlaufkurve für die Zielerreichung vor. Um Sicherheit und Planbarkeit für die Anlagenbetreiber zu gewährleisten, ist ein Notfallmechanismus vorgesehen, der unter bestimmten Bedingungen eine Abnahmegarantie für erneuerbare Gase vorsieht. „Energie aus der Region für die Region hat Zukunft. Mit dem Ausbau von Biogas setzen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung", hebt der Landwirtschaftsminister hervor.
Schnellere Verfahren
Das Energiepaket beinhaltet auch Maßnahmen für schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVP-Novelle), eine Ausbauoffensive für Photovoltaik-Anlagen mittels eines neuen „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz“ und einer Förderungs-Verordnung. Förderung auch dann noch beantragt werden können, wenn bereits mit dem Bau einer Anlage begonnen wurde. Für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen braucht es überhaupt keine Genehmigungen mehr, und nur aufgrund des Orts- und Landschaftsbildes könnten Anträge nicht mehr abgelehnt werden. Die Biogasproduktion wiederum soll in den kommenden sieben Jahren mehr als verzehnfacht werden. 2030 sollen insgesamt 11 % Grüngas beigemengt sein. „Der Misthaufen soll zum Kraftwerk werden“, sagt Umweltministerin Leonore Gewessler.
Keine größeren Änderungen gegenüber dem bereits langen bestehenden Begutachtungsentwurf gibt es in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Doppelprüfungen im Verfahren soll es nicht mehr geben. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Diese wird erst später eingeholt. Zudem hat die Energiewende im Verfahren „besonderes öffentliches Interesse“.
Keine größeren Änderungen gegenüber dem bereits langen bestehenden Begutachtungsentwurf gibt es in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfungen. Doppelprüfungen im Verfahren soll es nicht mehr geben. Wenn in einem Bundesland keine entsprechende Energieraumplanung gemacht wurde, können UVP-Verfahren in Zukunft begonnen werden, ohne dass eine Widmung durch die Gemeinde vorliegt. Diese wird erst später eingeholt. Zudem hat die Energiewende im Verfahren „besonderes öffentliches Interesse“.