Tiertransport: Änderungen bereits ab 1. September
Aus Gründen der Tiergesundheit ist ab 1. September 2022 der Transport von Tieren, bei denen der Versandort in Österreich und der Bestimmungsort außerhalb Österreichs liegt, frühestens ab einem Alter von drei Wochen erlaubt. Speziell Kälber befinden sich in den ersten zwei bis vier Lebenswochen in einer sensiblen Phase, in der es zu Veränderungen im Verdauungs- und Immunsystem kommt. In Kombination mit dem Transportstress und in Abhängigkeit von der Transportdauer kann das bei den Tieren zu einer erheblichen Belastung führen.
1) innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder
2) außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens 100 km transportiert werden. Beim Transport von sehr jungen Tieren ist zu beachten, dass gemäß EU-Tiertransportverordnung neugeborene Tiere erst transportiert werden dürfen, wenn deren Nabelwunde vollständig verheilt ist.
- Tiertransporte innerhalb Österreichs. Änderung ab 1. September 2022:
1) innerhalb des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, oder
2) außerhalb des eigenen Bundeslandes bis höchstens 100 km transportiert werden. Beim Transport von sehr jungen Tieren ist zu beachten, dass gemäß EU-Tiertransportverordnung neugeborene Tiere erst transportiert werden dürfen, wenn deren Nabelwunde vollständig verheilt ist.
- Tiertransporte aus Österreich hinaus. Änderung ab 1. Jänner 2025:
- Schlachttiertransport. Änderung ab 1. Jänner 2023:
- Zuchttiertransporte. Änderungen ab 1. September 2022:
Ausnahmen für zeitlich begrenzte Transporte
Ist der Zielbetrieb in einem Drittstaat nach maximal 58 Stunden Fahrzeit erreichbar, dürfen die Transporte durchgeführt werden. Die Tiere müssen dabei aber so transportiert werden, dass die Vorgaben der (EU-)Tiertransportverordnung 1/2005 in Hinblick auf die Ruhe- und Beförderungszeiten erfüllt werden: So ist etwa für Rinder nach einer Beförderungsdauer von maximal 14 Stunden eine ausreichende, mindestens einstündige Ruhepause vorgeschrieben, insbesondere damit die Tiere getränkt und gefüttert werden können. Nach dieser Ruhepause kann der Transport für weitere 14 Stunden fortgesetzt werden. Nach dieser Zeit müssen die Tiere an Kontrollstellen entladen, gefüttert und getränkt werden und eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden erhalten. Nach dieser Ruhepause muss der Zielort innerhalb von maximal 29 Stunden (inklusive der mindestens einstündigen Pause zur Fütterung und Tränkung der Tiere) erreicht werden.
Mit diesen Vorgaben sollen die gute Versorgung und das Wohlbefinden der Tiere über den Transport hinaus sichergestellt werden.
Mit diesen Vorgaben sollen die gute Versorgung und das Wohlbefinden der Tiere über den Transport hinaus sichergestellt werden.