Stilllegungspflicht: EU-Kommission will Ausnahme verlängern
Die EU-Kommission will die Pflicht zur Stilllegung von 4 % der Ackerflächen (GLÖZ 8) ab einer betrieblichen Ackerfläche von 10 ha auch 2024 aussetzen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Behörde den Mitgliedstaaten vergangene Woche zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Kommission schlägt vor, dass die Landwirte statt der 4 % Stilllegung auf 7 % ihrer Ackerfläche stickstoffbindende Pflanzen wie Soja, Erbsen oder Zwischenfrüchte anbauen sollen. Diese Pflanzen können als Futtermittel oder als Gründüngung dienen. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen die Landwirte auf diesen Flächen verzichten müssen. Die Verordnung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten. Mitgliedstaaten, welche die Ausnahmeregelung anwenden wollen, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen. Wie die Regelung im Detail aussieht bzw. ob im Verhandlungsweg noch weitere Ausnahmen im Sinne der Landwirtschaft erreicht werden könnten, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.
Die Kommission schlägt vor, dass die Landwirte statt der 4 % Stilllegung auf 7 % ihrer Ackerfläche stickstoffbindende Pflanzen wie Soja, Erbsen oder Zwischenfrüchte anbauen sollen. Diese Pflanzen können als Futtermittel oder als Gründüngung dienen. Auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollen die Landwirte auf diesen Flächen verzichten müssen. Die Verordnung soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gelten. Mitgliedstaaten, welche die Ausnahmeregelung anwenden wollen, müssen dies der Kommission innerhalb von 15 Tagen mitteilen. Wie die Regelung im Detail aussieht bzw. ob im Verhandlungsweg noch weitere Ausnahmen im Sinne der Landwirtschaft erreicht werden könnten, stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest.