Sozialversicherung: Was gibt es Neues?
1.
Neue SVS
Seit Jahresbeginn 2020 haben Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbstständige und Freiberufler einen neuen gemeinsamen Ansprechpartner in der Gesundheits-, Unfall- und Pensionsversicherung: die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
2. KV-Beitrag sinkt
Der Jahreswechsel brachte aber auch einige wichtige Neuerungen und Verbesserungen für Selbstständige, etwa die Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung wurde für alle selbstständigen Bauern und Gewerbetreibenden um 0,85 Prozentpunkte – von 7,65 % auf 6,8 % – herabgesetzt.
3. Höhere Pensionen
Weiters erfolgte mit 1. Jänner eine Pensionsanpassung wie folgt: Bei einem Gesamtpensionseinkommen von monatlich bis 1111 Euro gibt es eine Erhöhung um 3,6 %, bei mehr als 1111 Euro bis 2500 Euro monatlich sind es +3,6 bis 1,8 % (linear sinkend), bei über 2500 Euro bis 5220 Euro monatlich beträgt der Anpassungsfaktor +1,8 % und bei einem monatlichen Pensionseinkommen von mehr als 5220 Euro beträgt das Plus 94 Euro.
Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die am 31. Dezember 2019 ein Anspruch bestand. Ausgenommen sind Kinderzuschüsse und die Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulagenrichtsätze (außer der Familienrichtsatz) steigen um 3,6 %. Der Familienrichtsatz wird aufgrund der Steuerpflicht für Ausgleichszulagen außertourlich von 1398,97 Euro auf 1472 Euro angehoben.
4. Bonus für Pensionisten
Pensionisten erhalten eine Entlastung durch eine höhere Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer). Der maximale Rückerstattungsbetrag steigt von bisher 110 Euro auf maximal 300 Euro an. Dieser Bonus gilt ab 1. Jänner 2020 und kommt zu Beginn des Jahres 2021 zur Anwendung.
5. Entfall der Wartezeit für erste Pensionserhöhung
Die Pensionen wurden bisher erst nach einer Wartezeit von einem Jahr erstmals erhöht – Pensionen, die einen Stichtag im Jahr 2019 haben, würden daher erstmals zum 1. Jänner 2021 angepasst. Diese Wartezeit fällt künftig weg, daher wird die Pension bereits mit 1. Jänner 2020 erhöht.
6. Abschlagsfreie Pension bei 45 Beitragsjahren
Für Versicherte, die vor dem Regelpensionsalter 65 in Pension gehen, wird je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts und der -art ein Abschlag abgezogen. Seit Jahresbeginn 2020 erhalten Versicherte, die 540 Beitragsmonate (45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, eine abschlagsfreie Pension. Dabei werden bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung angerechnet. Die neue Bundesregierung will diese „Hacklerregelung“ aber wieder abschaffen.
7. Pflegegeld- Erhöhung
Das Pflegegeld wird ab 1. Jänner 2020 jährlich mit dem jeweiligen Pensionsanpassungsfaktor erhöht – das bedeutet heuer ein Plus von 1,8 % in allen Stufen. Die regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bezieher zu verbessern. Diese erhalten seit 1. Jänner 2020 monatlich: Stufe 1 – 160,10 Euro Stufe 2 – 295,20 Euro Stufe 3 – 459,90 Euro Stufe 4 – 689,80 Euro Stufe 5 – 936,90 Euro Stufe 6 – 1308,30 Euro Stufe 7 – 1719,30 Euro
8. E-Cards- mit Fotos
Seit 1. Jänner werden neue e-Cards nur noch mit Foto ausgestellt. Dafür werden Fotos aus bestehenden behördlichen Registern verwendet – für 85 % der Versicherten sind solche vorhanden. Versicherte, bei denen dies nicht der Fall ist, werden darauf aufmerksam gemacht und müssen selbst ein Passfoto zur Verfügung stellen. Ausnahmen von der Fotopflicht auf der e-Card gibt es für Kinder unter 14 Jahren, Personen über 70 sowie Menschen, die Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 haben.
Seit Jahresbeginn 2020 haben Gewerbetreibende, Bauern, Neue Selbstständige und Freiberufler einen neuen gemeinsamen Ansprechpartner in der Gesundheits-, Unfall- und Pensionsversicherung: die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
2. KV-Beitrag sinkt
Der Jahreswechsel brachte aber auch einige wichtige Neuerungen und Verbesserungen für Selbstständige, etwa die Absenkung des Krankenversicherungsbeitrags. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung wurde für alle selbstständigen Bauern und Gewerbetreibenden um 0,85 Prozentpunkte – von 7,65 % auf 6,8 % – herabgesetzt.
3. Höhere Pensionen
Weiters erfolgte mit 1. Jänner eine Pensionsanpassung wie folgt: Bei einem Gesamtpensionseinkommen von monatlich bis 1111 Euro gibt es eine Erhöhung um 3,6 %, bei mehr als 1111 Euro bis 2500 Euro monatlich sind es +3,6 bis 1,8 % (linear sinkend), bei über 2500 Euro bis 5220 Euro monatlich beträgt der Anpassungsfaktor +1,8 % und bei einem monatlichen Pensionseinkommen von mehr als 5220 Euro beträgt das Plus 94 Euro.
Das Gesamtpensionseinkommen ist die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung, auf die am 31. Dezember 2019 ein Anspruch bestand. Ausgenommen sind Kinderzuschüsse und die Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulagenrichtsätze (außer der Familienrichtsatz) steigen um 3,6 %. Der Familienrichtsatz wird aufgrund der Steuerpflicht für Ausgleichszulagen außertourlich von 1398,97 Euro auf 1472 Euro angehoben.
4. Bonus für Pensionisten
Pensionisten erhalten eine Entlastung durch eine höhere Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (Negativsteuer). Der maximale Rückerstattungsbetrag steigt von bisher 110 Euro auf maximal 300 Euro an. Dieser Bonus gilt ab 1. Jänner 2020 und kommt zu Beginn des Jahres 2021 zur Anwendung.
5. Entfall der Wartezeit für erste Pensionserhöhung
Die Pensionen wurden bisher erst nach einer Wartezeit von einem Jahr erstmals erhöht – Pensionen, die einen Stichtag im Jahr 2019 haben, würden daher erstmals zum 1. Jänner 2021 angepasst. Diese Wartezeit fällt künftig weg, daher wird die Pension bereits mit 1. Jänner 2020 erhöht.
6. Abschlagsfreie Pension bei 45 Beitragsjahren
Für Versicherte, die vor dem Regelpensionsalter 65 in Pension gehen, wird je nach Zeitpunkt des Pensionsantritts und der -art ein Abschlag abgezogen. Seit Jahresbeginn 2020 erhalten Versicherte, die 540 Beitragsmonate (45 Jahre) aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben, eine abschlagsfreie Pension. Dabei werden bis zu 60 Versicherungsmonate für Zeiten der Kindererziehung angerechnet. Die neue Bundesregierung will diese „Hacklerregelung“ aber wieder abschaffen.
7. Pflegegeld- Erhöhung
Das Pflegegeld wird ab 1. Jänner 2020 jährlich mit dem jeweiligen Pensionsanpassungsfaktor erhöht – das bedeutet heuer ein Plus von 1,8 % in allen Stufen. Die regelmäßige Erhöhung des Pflegegeldes ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bezieher zu verbessern. Diese erhalten seit 1. Jänner 2020 monatlich: Stufe 1 – 160,10 Euro Stufe 2 – 295,20 Euro Stufe 3 – 459,90 Euro Stufe 4 – 689,80 Euro Stufe 5 – 936,90 Euro Stufe 6 – 1308,30 Euro Stufe 7 – 1719,30 Euro
8. E-Cards- mit Fotos
Seit 1. Jänner werden neue e-Cards nur noch mit Foto ausgestellt. Dafür werden Fotos aus bestehenden behördlichen Registern verwendet – für 85 % der Versicherten sind solche vorhanden. Versicherte, bei denen dies nicht der Fall ist, werden darauf aufmerksam gemacht und müssen selbst ein Passfoto zur Verfügung stellen. Ausnahmen von der Fotopflicht auf der e-Card gibt es für Kinder unter 14 Jahren, Personen über 70 sowie Menschen, die Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 haben.