Soforthilfe zur Wiederaufforstung
Die Soforthilfe fällt unter die Maßnahme „Wiederaufbau und Pflege des forstwirtschaftlichen Potentials“. Sie soll die durch die Klimaverschlechterung in Existenznot geratenen Waldbauern mit einer gezielten Unterstützung dazu motivieren, dringend notwendige Arbeiten zur Aufforstung und weiteren Pflege durchzuführen. Das gaben Nachhaltigkeitsministerin Maria Patek und LKÖ-Präsident Josef Moosbrugger bekannt und kündigten zudem weitere Schritte an.
Nach borkenkäferbedingten Zwangsnutzungen soll die Pflege der neu aufgeforsteten Wälder mit einem Euro je gepflanztem Baum (brutto) unterstützt werden. Gelten soll die Maßnahme auch rückwirkend für Aufforstungen in den Jahren 2018 und 2019, wobei Ergänzungsanträge zu stellen sind. Die Maßnahme soll ab Oktober 2019 wirksam werden.
Welche Gesamtsumme in diese Maßnahme fließt, wird davon abhängen, in welchem Umfang diese von den heimischen Waldbauern in Anspruch genommen wird. Schätzungen liegen derzeit bei bis zu 20 Mio. Euro. Wobei noch nicht abschätzbar ist, wie sich die Borkenkäfersituation in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird. „Die Holzmarktsituation ist zurzeit derart katastrophal, dass viele Waldbauern keinerlei Perspektive mehr darin sehen, ihre kaputten Waldbestände wieder aufzuforsten,“ erklärt der LKÖ-Präsident. Um ihre Investitionsbereitschaft wiederherzustellen, arbeite man an effektiven, kurz- und langfristig wirkenden Maßnahmen. „Mit der Unterstützung für die arbeitsintensiven und teuren Pflegearbeiten ist nun ein entscheidender Erste-Hilfe-Schritt gelungen, der neue Hoffnung gibt. Und wir arbeiten an weiteren Maßnahmen“, sagte Moosbrugger.
Info: Sobald Details zur Beantragung und Auszahlung bekannt werden, informiert der Kärntner Bauer.
Nach borkenkäferbedingten Zwangsnutzungen soll die Pflege der neu aufgeforsteten Wälder mit einem Euro je gepflanztem Baum (brutto) unterstützt werden. Gelten soll die Maßnahme auch rückwirkend für Aufforstungen in den Jahren 2018 und 2019, wobei Ergänzungsanträge zu stellen sind. Die Maßnahme soll ab Oktober 2019 wirksam werden.
Welche Gesamtsumme in diese Maßnahme fließt, wird davon abhängen, in welchem Umfang diese von den heimischen Waldbauern in Anspruch genommen wird. Schätzungen liegen derzeit bei bis zu 20 Mio. Euro. Wobei noch nicht abschätzbar ist, wie sich die Borkenkäfersituation in den nächsten Jahren weiter entwickeln wird. „Die Holzmarktsituation ist zurzeit derart katastrophal, dass viele Waldbauern keinerlei Perspektive mehr darin sehen, ihre kaputten Waldbestände wieder aufzuforsten,“ erklärt der LKÖ-Präsident. Um ihre Investitionsbereitschaft wiederherzustellen, arbeite man an effektiven, kurz- und langfristig wirkenden Maßnahmen. „Mit der Unterstützung für die arbeitsintensiven und teuren Pflegearbeiten ist nun ein entscheidender Erste-Hilfe-Schritt gelungen, der neue Hoffnung gibt. Und wir arbeiten an weiteren Maßnahmen“, sagte Moosbrugger.
Info: Sobald Details zur Beantragung und Auszahlung bekannt werden, informiert der Kärntner Bauer.