Schweinepest: erhöhte Vorsicht
In Österreich ist die ASP bisher noch nie aufgetreten. Durch die zahlreichen Fälle im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber hoch, teilt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mit. Seit 15. Dezember 2019 sind gemäß der ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung im ganzen Bundesgebiet tot aufgefundene Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Entnahme von Proben zu veranlassen, diese sind an das nationale Referenzlabor der AGES zu senden. Bei der Jagd auf Wildschweine ist von den Ausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung einer möglicherweise vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird. Jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen muss vermieden werden. Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist unverzüglich dem zuständigen Amtstierarzt zu melden, betont die AGES.